Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu deutlich mehr als 2 Millionen Unfällen mit Sachschaden. Je nach Alter des Fahrzeugs und Interessenlage stellen sich nicht wenige Fahrzeughalter die Frage, ob sie sich den Kfz Schaden auszahlen lassen sollen bzw. können? Dieser Beitrag zeigt, unter welchen Bedingungen Sie einen Unfallschaden nicht reparieren lassen müssen (Stichwort fiktive Abrechnung).

Bei den Experten des Kfz Gutachter Instituts Hamburg können Sie sich umfassend beraten lassen. Wir nehmen den Unfallschaden auf, Unterstützen Sie bei der Auswahl einer Werkstatt und vermitteln Ihnen bei Bedarf einen kompetenten Rechtsanwalt, der Ihren Anspruch rechtlich durchsetzt. Mit uns erhalten Sie schnell und unkompliziert Schadensersatz. Beauftragen Sie uns als unabhängigen Kfz-Sachverständigen die Sache für Sie zu übernehmen.

Überblick: Auf diese Fragen gibt der folgende Beitrag Antworten

  1. Muss ich mein Auto nach einem Unfall reparieren lassen?
  2. Wann zahlt die Versicherung den Schaden aus?
  3. Wie lange dauert es, bis die Versicherung den Schaden reguliert?
  4. Darf ich den Unfallwagen nach der Auszahlung verkaufen?
  5. Welche Rolle spielt ein Kfz-Gutachten bei der Auszahlung eines Schadens?

Kfz Schaden auszahlen lassen: Das müssen Sie wissen!

Wenn Sie als Unfallgeschädigter unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, muss der Versicherer des Unfallgegners für alle relevanten Kosten aufkommen. Das Unfallfahrzeug muss theoretisch in den Stand vor dem Unfall zurückversetzt werden. Die gegnerische Versicherung hat die Kosten für ein zu erstellendes Gutachten ebenso zu tragen wie für die Reparaturkosten und ein Ersatzfahrzeug. Auch für etwaige Anwaltskosten muss der gegnerische Versicherer aufkommen.

Ist lediglich eine Beule zu sehen? Fällt der Haftpflichtschaden eher gering aus? Oder ist das Auto schon älter, dann möchten Sie den Schaden vielleicht gar nicht reparieren lassen. Genau in diesem Szenario kann es eine Option sein, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Falls Sie weiter mobil bleiben wollen macht diese Option nur Sinn, wenn das Fahrzeug weiterhin fahrtüchtig ist. Davon ist bei einem reinen Blechschaden in der Regel auszugehen.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, eine so genannte fiktive Abrechnung durchführen zu lassen. Sie sind als Unfallopfer nicht verpflichtet, das Fahrzeug reparieren zu lassen (bei einem Totalschaden stellt sich diese Frage in den meisten Fällen ohnehin nicht). Von grundlegender Bedeutung ist, dass die fiktive Abrechnung nur mit einem professionellen Sachverständigengutachten eines Kfz-Sachverständigen möglich ist.

Insofern sind Sie hier bei den Unfallexperten vom Kfz Gutachter Institut in Hamburg in den besten Händen. Im Sachverständigengutachten wird u.a. die Höhe des Schadens, Wiederbeschaffungswert, etc. exakt ermittelt. Lediglich bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag.

Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen?

Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen und sich an das Kfz Gutachter Institut Hamburg wenden, dann werden wir ein Schadensgutachten erstellen, um den Schaden bzw. die Reparaturkosten und die Reparaturdauer exakt zu beziffern.

Von einer fiktiven Abrechnung ist immer dann die Rede, wenn Sie sich den Autoschaden auszahlen lassen und sich somit bewusst gegen eine Reparatur entscheiden. Sie sollten dann allerdings wissen, dass gemäß Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur Nettobeträge (also ohne Mehrwertsteuer) ausgezahlt werden. Rein finanziell ist es nicht immer vorteilhaft, sich einen Unfallschaden auszahlen zu lassen. Wir beraten Sie umfassend mit Blick auf die vorteilhafteste Handlungsoption in Ihrer Situation.

Die Frage, ob Sie sich als Unfallopfer den Unfallschaden auszahlen lassen, stellt sich bei einem größeren Schadensbild in der Regel nicht. Ist das Auto nicht mehr fahrtüchtig, so ist eine Reparatur unverzichtbar. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden stellt sich die Frage auch nicht wirklich, denn Versicherungen erstatten in diesem Szenario die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwertes.

Schaden von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen: wie geht das?

Wichtig ist, dass der Schaden vom Unfallverursacher und ggf. auch vom Unfallopfer bei der Versicherung möglichst schnell gemeldet wird. Ansonsten kann es passieren, dass sich die Versicherung aufgrund des zeitlichen Abstands nichts mehr von dem Unfall annimmt. Ist der Versicherer informiert, so muss als erstes ein professionelles Schadensgutachten her, das sämtliche Schadenspositionen auflistet.

Versicherungen regulieren einen Autoschaden nur, wenn der Unfallschaden mit einem Gutachten möglichst genau dokumentiert ist. Sie brauchen im Falle der eigenen Schuldlosigkeit nicht mit anfallenden Kosten für ein Kfz-Gutachten zu rechnen, da diese von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Bei der fiktiven Abrechnung wird keine Mehrwertsteuer gezahlt. Eine Entschädigung des Nutzungsausfall wird lediglich gezahlt, wenn ein Nachweis einer Reparatur durch eine Werkstatt vorliegt. Diese sogenannte Nutzungsausfallentschädigung wird seitens der Versicherer gezahlt, sobald eine Reparaturbestätigung an die Versicherung gesendet wird. Die Dauer des Nutzungsausfalls ist in einem Unfallgutachten, welches Ihnen das Kfz Gutachter Institut erstellt enthalten. Kommt es während der Schadensregulierung zu Verzögerungen seitens der Versicherung, sollten Geschädigte einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Gerne vermitteln wir Ihnen einen unserer Partneranwälte.

Um Ihre Position deutlich zu machen, können Sie einen Musterbrief mit Ihren Daten personalisieren und ihn an die gegnerische Versicherung schicken. Sie können auch von Beginn an einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Wenn Sie den Schadensservice vom Kfz Gutachter Institut nutzen, erhalten Sie mit Blick auf alle denkbaren Optionen eine fundierte unabhängige Beratung durch uns.

Nach der Erstellung eines Gutachtens und der Auslotung Ihrer Vorstellungen zeigt sich sehr schnell, ob die Option „Unfallschaden auszahlen lassen“ für Sie als Geschädigten wirklich in Frage kommt.

Was Sie als Geschädigter NICHT tun sollten…

Wenn Sie den Unfallschaden von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen wollen, sollten Sie einen eigenen Gutachter auswählen und nicht den gestellten der Versicherung akzeptieren. Die Erfahrung zeigt, dass Gutachter von der gegnerischen Versicherung oft einseitige Interessen vertreten. Mit unserer Unterstützung können Sie sichergehen, dass Ihre finanziellen Interessen zu jeder Zeit im Fokus stehen.

Sie wollen sich die Schadenssumme auszahlen lassen? Muster für die Versicherung herunterladen

Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage, um Ihren Wunsch nach Auszahlung des Haftpflichtschadens geltend zu machen. Sie müssen nur persönliche bzw. unfallbezogene Daten ändern. Beim Kfz Gutachter Institut genießen Sie einen ganzheitlichen Service, der Ihnen jegliche Arbeit abnimmt.

Dauer der Auszahlung: So lange dauert es, bis die Versicherung zahlt

Die Frage, wie lange die Schadensregulierung durchschnittlich dauert, brennt vielen Unfallopfern unter den Nägeln. Ob Reparatur oder Auszahlung der Schadenssumme: Es muss Ihr Interesse sein, möglichst schnell entschädigt zu werden!

Als grober Rahmen sei darauf hingewiesen, dass die Schadensregulierung in der Regel zwischen 2 bis 8 Wochen dauern kann. Sofern Sie sich für die hier genannte Option entscheiden, sollten Sie das Geld binnen 8 Wochen in aller Regel erhalten. Kommt es zu Verzögerungen, kontaktieren Sie umgehen Ihren Rechtsanwalt. Scheuen Sie hier keine Kosten! Die Anwaltskosten muss wie eingangs erwähnt die gegnerische Versicherung tragen.

Wovon hängt die Dauer der Schadensregulierung ab? Je eher die Schadensmeldung erfolgt, desto zeitnaher kann die Versicherung die Regulierung vorantreiben. Wird der Unfallschaden erst nach mehreren Tagen gemeldet, so zieht sich natürlich auch die Auszahlung der Schadenssumme hinaus.

Ein Kfz-Gutachten ist in der Regel binnen weniger Tage erstellt. Insofern lässt sich schnell beziffern, welche Summe Ihnen ausgezahlt werden muss. Haben Sie von Beginn an Ihre Forderung klar gemacht und steht die Schuldfrage eindeutig fest, dann hat die gegnerische Versicherung keinen Grund, die Auszahlung hinauszuzögern. Haben Sie dieses Gefühl oder sind 6 Wochen bereits verstrichen, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Das können Sie auch direkt zu Beginn tun, denn für die Anwaltskosten muss ebenfalls die Versicherung des Unfallgegners aufkommen. Ein Anwalt kann rasch alle notwendigen Schritte einleiten, um die offene Summe gerichtlich einzufordern.

Schadenssumme von Versicherung auszahlen lassen, ohne zu reparieren?

Bis hierhin haben Sie erfahren, dass das möglich ist und dass Sie das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung in Form eines gestellten Gutachters nicht akzeptieren sollten. Hinzu kommt, dass Sie die Wirtschaftlichkeit der Option „Kfz Schaden auszahlen lassen“ immer berücksichtigen sollten.

In vielen Fällen erhalten Unfallopfer weniger Geld ausgezahlt, als für eine Reparatur in der Fachwerkstatt / Markenwerkstatt notwendig gewesen wäre.

Es kommt auch auf das Alter und die Beschaffenheit des Fahrzeugs an

Gerade bei Oldtimern ist bei dieser Frage viel Fingerspitzengefühl und ein fundierter Erfahrungshorizont notwendig. Angesichts dessen können Sie beim Kfz Gutachter Institut auf eine erfahrene Expertise zurückgreifen. Wir rechnen Ihren Fall mit Ihnen durch und erörtern alle Alternativen. Natürlich unterstützen wir Sie auch, wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen wollen.

Geld von der Versicherung auszahlen lassen und das Auto verkaufen?

Handelt es sich um einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ohne Option auf eine Reparatur, so ‚können‘ Sie das Fahrzeug zum ermittelten Restwert sogar verkaufen. Es sei denn, es handelt sich um ein Liebhaberstück, an dem Sie selber noch tüfteln wollen. Versicherungen erstatten nämlich nur den im Gutachten bezifferten Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Kfz Schaden auszahlen lassen auch bei einem Kasko-Fall?

In manchen Fällen kann es sein, dass ein Kasko-Schaden (also ein selbst verursachter) ausgezahlt werden kann. Hierzu ist ein Blick in die Details der Versicherungspolice hilfreich. Die Darstellungen in diesem Beitrag beziehen sich auf das das Vorgehen nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall.

Zusammenfassung: Alles Wichtige auf einen Blick zum Thema „Kfz Schaden auszahlen lassen“

  • Sie können sich nach einem Unfall den Kfz Schaden auszahlen lassen, es gibt keine Pflicht zur Reparatur
  • In diesem Fall sprechen Versicherungen von einer fiktiven Abrechnung
  • Ein unabhängiges Kfz-Gutachten ist die Basis für die Schadensauszahlung
  • Die Dauer, bis der Unfallschaden ausgezahlt wird, beträgt in der Praxis meistens zwischen 2 und 8 Wochen
  • In finanzieller Hinsicht ist es nicht immer vorteilhaft, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen

Schnelle Hilfe rund um die Uhr beim Kfz Gutachter Institut Hamburg nutzen!

Sie spielen mit dem Gedanken, sich einen Unfallschaden auszahlen zu lassen? Dann nehmen Sie direkt nach dem Unfall Kontakt mit uns auf. Das können Sie dank unserer 24 Stunden Notfallnummer rund um die Uhr tun. Wir erstellen ein aussagekräftiges Unfallgutachten, auf dessen Basis wir die für Sie wirtschaftlich vorteilhafteste Lösung konsequent und mit einem leistungsstarken Netzwerk anstreben. Kontaktieren Sie jetzt das Kfz-Sachverständigen Institut in Hamburg.