Wiederbeschaffungswert – das müssen Sie wissen

Es hat gekracht, das Auto ist schwer beschädigt. Die Frage ist nun: Lohnt sich eine Reparatur überhaupt noch? Ein wichtiger Faktor, den es hierbei zu beachten gilt, ist der Wiederbeschaffungswert. Doch was ist das eigentlich genau?

Reparatur darf maximal 30 Prozent teurer sein als Wiederbeschaffungswert

Für die Versicherungen und auch für den Geschädigten ist im Schadensfall der Wiederbeschaffungswert eine wichtige Berechnungsgröße. Vor allem, wenn entschieden werden muss, ob sich die Reparatur nach einem Unfallschaden überhaupt noch lohnt.

Hier greift die 130 Prozent Regel: Wenn die Kosten für die Reparatur eines Unfallschadens um mehr als 30 Prozent höher sind als die Wiederbeschaffungskosten, sprechen Versicherer von einem Totalschaden. Dann wird im Zuge der Schadensregulierung lediglich der Wiederbeschaffungswert ausbezahlt. Aber auch bei Diebstahl oder Zerstörung des Fahrzeugs, z.B. durch ein Naturereignis, bildet der Wiederbeschaffungswert die Grundlage zur Ermittlung der Entschädigungssumme.

Kfz Gutachter Institut DGuSV Siegel
Kurz und knapp

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Für die Schadensregulierung ist es für die Versicherer wichtig, den Wiederbeschaffungswert zu kennen, um das Unfallauto adäquat ersetzen zu können. Geschädigte haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sich den Schadenersatz auszahlen zu lassen: Ist der Unfallwagen nur leicht beschädigt, erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten; liegt ein Totalschaden vor, verrechnet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert mit dem Restwert des Kfz und zahlt die verbleibende Summe aus.

Maßgeblich für die Berechnung ist der Zustand Ihres Autos am Schadenstag. Auch die Schwacke-Liste wird gerne als Richtschnur hinzugezogen. Doch es spielen noch weitere Faktoren wie Pflegezustand oder Nachrüstungen eine Rolle, weshalb in der Regel nur ein Gutachter einen angemessenen Wert ermitteln kann.

Der Zeitwert gibt lediglich an, welche Summe ein Fahrzeug beim Verkauf am Unfalltag eingebracht hätte. Der Wiederbeschaffungswert liegt meist 20 bis 25 Prozent höher, da hier auch z.B. Gewinnmargen von Autohändlern mit eingerechnet werden.

Der Wiederbeschaffungswert gibt an, welcher Betrag nötig ist, um nach einem Unfall ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug wiederzubeschaffen.

Definition

Was versteht man unter dem Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um sich ein gleichwertiges Auto wie Ihr verunfalltes Fahrzeug zu kaufen, was Marke, Modell, Ausstattung, Baujahr, Kilometerlaufleistung und Zustand einschließt. Die Ersatzkosten sind in der Regel rund ein Fünftel höher als der Zeitwert, den ihr Auto zum Zeitpunkt des Unfalls hatte. Schließlich muss man beim Kauf eines Gebrauchtwagens auch die Gewinnmarge eines Autohändlers mitbezahlen.

Da die Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt regional sehr unterschiedlich sind, kann die Wiederbeschaffung eines in München zugelassenen Wagens deutlich höher ausfallen als für einen aus Sachsen. Auch bei speziellerer Ausstattung oder ausgefallenen Modellen gibt es nur wenige Vergleichsmöglichkeiten geschweige denn entsprechende Händler, weshalb die Wertermittlung recht komplex werden kann. Hier lohnt es sich, einen Kfz-Sachverständigen (info@kfzgutachterhamburg.com) hinzuzuziehen, der eine faire Einschätzung abgeben kann.

Begriffsklärung

Wie unterscheiden sich Wiederbeschaffungswert, Zeitwert und Restwert?

Restwert

Der Restwert ist der Betrag, den Sie von einem Unfallfahrzeug-Händler für ihren beschädigten Wagen bekommen. Der Gutachter nennt hierbei Firmen, die das Fahrzeug verbindlich zum genannten Restwert ankaufen. Ob Sie Ihr Fahrzeug jedoch verkaufen möchten, liegt allein bei Ihnen.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert gibt die Summe an, die benötigt wird, um das zerstörte Auto durch ein gleichwertiges zu ersetzen. Hier werden auch Zusatzkosten wie Händleraufschläge oder Finanzierung mit eingerechnet, ebenso wie regionale Preisunterschiede, Laufleistung oder Ausstattung.

Zeitwert

Der Zeitwert gibt an, welchen Preis ein Auto bei einem Verkauf am Tag der Beschädigung erzielt hätte. Hier werden Alter und Abnutzung zur Berechnung herangezogen.

Aufgrund der Einbeziehung von Händlerverkaufspreisen und Co. kann der Wiederbeschaffungswert durchaus 25 Prozent höher ausfallen als der Zeitwert. Teils ist der Wiederbeschaffungswert sogar höher als der ursprüngliche Neuwert des Fahrzeugs, beispielsweise weil das Modell inzwischen vergriffen oder auf dem Gebrauchtwagenmarkt teurer geworden ist.

Der Wiederbeschaffungswert wird üblicherweise mit dem Restwert verrechnet. Wenn dieser niedriger ausfällt, bekommen Sie eine höhere Differenz ausbezahlt. Auch hier lohnt sich im Zweifelsfall die Beauftragung eines eigenen Gutachters.

Grundsatzfrage

Kann ich mir den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen?

Die Reparaturkosten oder die Anschaffung eines gleichartigen Fahrzeugs werden von der Versicherung übernommen. So weit, so gut. Doch kann ich mir die Summe auch ausbezahlen lassen? Ja, das geht. Wenn Sie den Schaden nicht reparieren lassen wollen oder die Reparatur selbst vornehmen möchten, können Sie die Schadenssumme auch fiktiv abrechnen.

Für eine fiktive Abrechnung benötigen Sie lediglich einen Kostenvoranschlag oder noch besser ein Expertengutachten vom Kfz-Sachverständigen. Allerdings wird die Versicherung dann keine Umsatzsteuer ausbezahlen, da diese in der Werkstatt ja auch nicht anfiel. Die 130-Prozent-Regel greift im Fall einer fiktiven Abrechnung übrigens nicht. Diese gilt nur bei einer nachgewiesenen Reparatur.

Manchmal lehnt die Versicherung eine Auszahlung jedoch ab, zum Beispiel, wenn sie fürchten muss, dass der Versicherungsnehmer den Schaden schwarz reparieren lässt. Auch einige Kaskoversicherungen schließen eine direkte Auszahlung der Schadenssumme aus.

Kfz Gutachter Institut Hamburg
Viele Faktoren

Wie berechnet man den Wiederbeschaffungswert?

  • Kilometerstand
    Je höher die Kilometerlaufleistung, desto geringer der Zeitwert
  • Ausstattung
    Sonderausstattung wie Ledersitze oder Anhängerkupplung erhöhen den Wert
  • Erstzulassung
    Auch das Alter des Wagens zum Zeitpunkt des Unfalls spielt selbstverständlich eine große Rolle
  • Zustand/Gepflegtheit
    Scheckheftgepflegt oder überall verrostet? Bei Pflegezustand und Abnutzung ist am meisten Interpretationsspielraum und Streitpotenzial
  • Marktpreise
    diese werden unter anderem mit dem Listenpreis der Schwacke-Liste für Gebrauchtwagen verglichen
Kurz erklärt

Wiederbeschaffungswert: Was macht der Gutachter?

Der Gutachter orientiert sich zunächst an den eben genannten Punkten. Zudem wird er den Zustand des Unfallautos ausführlich schriftlich und durch Fotos dokumentieren, inklusive aller Schäden (auch Vorschäden).

Dann wird er den Reparaturweg festlegen, also alle Arbeitsschritte, die in der Werkstatt nötig wären, um das Fahrzeug in den Zustand vor dem Unfall zurückzuversetzen. Er ermittelt zudem die genauen Kosten und den Zeitaufwand, der für die Reparatur nötig ist, ebenso wie die Wertminderung des Unfallfahrzeugs. All diese Schritte werden in einem umfangreichen Schadensgutachten niedergeschrieben, dass bei der Versicherung und auch vor Gericht belastbar ist.

Beispielrechnung

Berechnungsformel für den Wiederbeschaffungsaufwand

Wiederbeschaffungswert – Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand

12.000 € – 2.200 € = 9.800 €

Für 12.000 Euro würden Sie ein gleichwertiges Fahrzeug beim Gebrauchtwagenhändler bekommen. Der Restwert Ihres Unfallautos beträgt 2.200 Euro und wird abgezogen. Verbleiben 9.800 Euro Wiederbeschaffungswert, der Ihnen durch die Schadensregulierung zusteht.

Unterschiede bei Versicherungspolicen

Wiederbeschaffungswert bei Teilkasko und Vollkasko

Eine Kaskoversicherung ersetzt Ihnen als Geschädigtem grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug. Allerdings werden der Restwert des Unfallfahrzeugs sowie der in der Versicherungspolice festgelegte Selbstbehalt abgezogen.

Sonderfall Neupreiserstattung

Bekomme ich für meinen Neuwagen den vollen Kaufpreis erstattet?

Vor allem beim Thema Neupreisentschädigung lohnt sich ein Blick in den Versicherungsvertrag: Die meisten Versicherer leisten Schadenersatz für einen Neuwagen, so lange dieser noch nicht älter als ein Jahr ist. Sie erhalten dann nicht die Summe, um ein gleichartiges Fahrzeug wiederzubeschaffen, sondern den Preis, den sie beim Kauf dafür bezahlt haben. Einige Versicherungen bieten sogar die Möglichkeit, diese Neupreisentschädigung über das erste Jahr hinaus zu verlängern.

Bei einer Neupreiserstattung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gelten andere Bedingungen: Hier muss ein erheblicher Schaden entstanden sein, das Auto darf maximal vier Wochen alt sein und höchstens 1.000 Kilometer Laufleistung vorweisen.

Das sind ihre Rechte

Was tun, wenn der Wiederbeschaffungswert zu niedrig berechnet wurde?

Manche Versicherungen berechnen die Kosten für die Wiederbeschaffung auf Grundlage einer simplen Online-Preisermittlung mit Durchschnittswerten. Hierauf sollten Sie sich nicht einlassen, Sie haben das Recht einen unabhängigen Fachmann einzuschalten. Dies bestätigte auch der BGH 1992 in einem wegweisenden Urteil (Az.: VI ZR 226/91).

Holen Sie sich also ein belastbares Gutachten von einem erfahrenen Kfz-Sachverständigen ein (Kfz Gutachter Institut Hamburg, Telefon 040-60 59 08 54). Dieser bezieht alle Besonderheiten des Fahrzeugs in die Berechnung ein, auch Nachrüstungen, Sonderausstattung oder den Zustand des Wagens.

Legitim oder nicht?

Darf die Versicherung den Wiederbeschaffungswert kürzen?

Versicherungen versuchen bei der Schadensregulierung meist an allerhand Stellschrauben zu drehen, um weniger Geld bezahlen zu müssen. Sie kritisieren beispielsweise im Schadensgutachten aufgelistete Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, Wertminderung oder Ersatzteilaufschläge (UPE-Aufschläge). Und selbstverständlich ist auch der Wiederbeschaffungswert Gegenstand solcher Versuche.

Allerdings müssen Sie sich nicht auf solche Praktiken einlassen – die Kürzung des Wiederbeschaffungswertes muss schlüssig begründet sein – holen Sie sich hier im Streitfall Hilfe von Ihrem Sachverständigem (info@kfzgutachterhamburg.com) bzw. von einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Die 130-Prozent-Regel

Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

Bei einem Totalschaden denken die meisten wohl zuerst daran, dass eine Sache irreparabel beschädigt und nicht mehr zu gebrauchen ist. Solch ein „technischer Totalschaden“ ist aber deutlich seltener als der sogenannte „wirtschaftliche Totalschaden“.

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man dann, wenn sich eine Reparatur nach Ansicht der Versicherung nicht lohnt, das heißt, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Allerdings greift in solchen Fällen die 130-%-Regel zu Gunsten des Geschädigten. Diese besagt, dass die Kfz-Versicherung im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens auch Reparaturen bezahlen muss, die bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Bei einem Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro darf das Auto also beispielsweise für maximal 13.000 Euro repariert werden.

Es gibt allerdings einige Voraussetzungen für die Anwendung der 130-Prozent-Formel:

  • Der Halter muss sein repariertes Auto mindestens noch für 6 Monate weiternutzen.
  • Die Reparatur wird gemäß des Sachverständigengutachtens durchgeführt
  • Die Reparaturen müssen durch eine Werkstattrechnung nachgewiesen werden, aus der hervorgeht, dass die Maßgaben des Gutachtens eingehalten wurden.

Es verwundert nicht, dass der Wiederbeschaffungswert hierbei Gegenstand genauer Prüfungen ist. Denn normalerweise würde die Versicherung bei einer normalen Schadensregulierung lediglich die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert auszahlen. Läge der Restwert also im oben genannten Beispiel bei 3.000 Euro, bekäme der Geschädigte gerade einmal 7.000 Euro.

Gestohlenes Fahrzeug

Welche Rolle spielt der Wiederbeschaffungswert bei Diebstahl?

Auch bei einem gestohlenen Auto orientiert sich die Versicherung am Wiederbeschaffungswert. Denn welche Summe Sie im Falle eines Diebstahls von der Versicherung bekommen, hängt davon ab, wie genau der Wert des Fahrzeugs ermittelt werden kann. Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert des Autos abzüglich Ihres Selbstbehalts. Sie sollten deshalb möglichst alles Belege zur Sache vorlegen, die helfen, den Wert des Wagens einzuschätzen, wie den Kaufvertrag oder Rechnungen für Sonderausstattungen.

Fachbegriffe kurz erklärt

Wiederbeschaffungswert und Besteuerung

Bei der Schadensabwicklung anhand des Wiederbeschaffungswertes werden oft steuerliche Fachbegriffe verwendet. Diese besagen, wie viel die Versicherung von der Schadenssumme abziehen darf.

Hier der Überblick:

Differenzbesteuert

Ältere Autos, die rund fünf Jahre alt sind, werden differenzbesteuert. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Gebrauchtwagenhändler den Wagen ankauft und mit einem Gewinn von gut 20 Prozent weiterverkauft. Anhand dieses Gewinns wird die Mehrwertsteuer anteilig berechnet. In der Regel sind das etwa 2,5 Prozent des Wiederbeschaffungswerts.

Regelbesteuert

Bei Nutzfahrzeugen und gewerblich genutzten Fahrzeugen werden die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Ebenso regelbesteuert werden neue Fahrzeuge oder junge Gebrauchte, die nur wenige Monate alt sind, eine geringe Kilometerleistung haben und quasi noch im Schaufenster eines Autohauses stehen könnten.

Steuerneutral

Gibt es ein vergleichbares Fahrzeug nur noch über private Autoverkäufer (was zum Beispiel bei Oldtimern häufig der Fall ist), dann ist es steuerneutral und der volle Wert für die Wiederbeschaffung wird erstattet.

Seltenere Fahrzeuge

Wiederbeschaffungswert bei Oldtimern und Youngtimern

Der Kfz-Gutachter wird bei der Beurteilung von Oldtimern und Youngtimern selbstverständlich auch Kriterien wie Seltenheit zu Grunde legen. Doch auch hier gilt: Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Preis für eine gleichwertiges Fahrzeug. Oldtimer-Versicherungsverträge haben deshalb meist eine Wertsteigerungsklausel. Diese besagt, dass der Versicherungswert eines älter und damit wertvoller werdenden Autos automatisch der Marktentwicklung angepasst wird. Gäbe es diese Klausel nicht, könnte der Wiederbeschaffungspreis auf den Wert festgelegt werden, den der Oldtimer bei Vertragsabschluss viele Jahre zuvor hatte.

Bei Youngtimern hängt der Wiederbeschaffungswert stark davon ab, ob Sie Ihr Fahrzeug wie einen Oldtimer liebevoll restauriert haben – oder ob Sie schlicht mit einer in die Jahre gekommenen Schrottkiste unterwegs waren. In solchen Fällen ist es immer ratsam, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der Ihnen den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs in einem Wertgutachten nachweist.

Fazit

Der Wiederbeschaffungswert ist für Sachversicherungen und Geschädigte eine wichtige Größe bei der Schadensregulierung. Der Restwert und die Selbstbeteiligung werden ihm entgegengesetzt. Da der Wiederbeschaffungswert von vielen regionalen und individuellen Faktoren abhängt, empfiehlt es sich, einen versierten Sachverständigen zu Rate zu ziehen, damit Sie sich vom Schadensersatz auch tatsächlich ein gleichartiges Fahrzeug kaufen können oder Ihr Auto sachgerecht reparieren lassen können.

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