Unfallgutachten in Hamburg

Unfallgutachten in Hamburg vom zertifizierten Sachverständigen

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Doch was umfasst das genau? Und wie kommen Sie am besten zu Ihrem Recht? Mit einem Unfallgutachten des Kfz Gutachter Instituts Hamburg sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere erfahrenen Unfallgutachter stehen Ihnen am Unfallort und während der gesamten Schadensabwicklung zur Seite. Unabhängig, fachkundig, kundenorientiert.

Das steckt dahinter

Unfallgutachten: Kurz erklärt in 1 Minute

Ein Unfallgutachter untersucht Ihr Unfallfahrzeug gründlich und kalkuliert anhand seiner Beobachtungen die Höhe der Reparaturkosten, die zur Behebung des Schadens nötig sind, ebenso wie den verbliebenen Wert des Unfallfahrzeugs. Die Berechnung wird in einem ausführlichen Unfallgutachten dokumentiert. Dieses dient nicht nur als stichhaltige Grundlage für die Erstattung des Reparaturaufwands durch die gegnerische Versicherung. Das Schadensgutachten kann – anders als ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt – durch seine beweissichernde Funktion auch bei eventuellen Streitigkeiten vor Gericht eingesetzt werden und so die Schuldfrage klären.

Unsere Gutachter stehen Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung, Qualifikationen und Know-how während der kompletten Abwicklung des Haftpflichtschadens beratend zur Seite. Mit einem zertifizierten Unfallgutachten können Sie sicher sein, dass Sie bei der Schadensregulierung auch wirklich zu Ihrem Recht kommen.

Kfz Gutachter Hamburg Institut

Häufige Fragen – schnelle Antworten

Ja, das bestätigte der BGH in einem Urteil 2014 (Az VI ZR 225/13). Und Sie sollten sich keinesfalls auf einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen einlassen. Dieser wird immer im Sinne seines Auftraggebers argumentieren.

Setzen Sie lieber auf die Erstellung eines Gutachtens durch einen neutralen Profi wie die kompetenten Unfallgutachter des Kfz Gutachter Instituts Hamburg (info@kfzgutachterhamburg.com), um Ihre Rechte wahrzunehmen.

Die Kostenfrage ist eindeutig geregelt: Wenn Sie der Geschädigte eines Unfalls sind, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt übernehmen – sofern der Unfallschaden keine Bagatelle ist.

Ein qualifiziertes Unfallgutachten wird abhängig von Schadenshöhe und Aufwand berechnet. Die genauen Kosten lassen sich an dieser Stelle somit nicht definieren.

Ein Unfallgutachten umfasst nicht nur die Kosten für die Reparatur wie der Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt – es berücksichtigt alle Ihre finanziellen Interessen wie z.B. die Wertminderung oder den Wiederbeschaffungswert.

Pro und Contra

Kostenvoranschlag oder Unfallgutachten?

Nach einem Unfall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können einen Kostenvoranschlag Ihrer Kfz-Werkstatt einholen oder ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, das neben Sachverständigenbüros beispielsweise auch der TÜV anbietet. Günstiger und schneller gemacht ist meist der Kostenvoranschlag, doch er gibt nur eine grobe Einschätzung des Schadens.

Ein Kurzgutachten eines unserer qualifizierten Sachverständigen ist die deutlich solidere Wahl. Hier wird der Schaden anhand von aussagekräftigen Fotos und einer eingehenden Beschreibung dokumentiert und die Reparaturkosten exakt beziffert. Noch umfangreicher ist ein ausführliches Schadensgutachten, das auch vor Gericht als Aussage bzw. als Beweismittel dienen kann. Es listet auch Vorschäden, Sonderausstattung und Umbauten auf, ebenso wie die errechnete Wiederbeschaffungsdauer, den verbliebenen Wert des Fahrzeugs, die Wertminderung und den Nutzungsausfall.

Unfallgutachten

Vorteile eines Gutachtens

Deshalb ist ein Schadensgutachten nach einem Unfall wichtig

Wenn Sie einen kompetenten Sachverständigen des Kfz Gutachter Instituts Hamburg (040 – 60 59 08 54) beauftragen, gehen Sie bei der Schadensabwicklung eines Haftpflichtschadens auf Nummer Sicher. Der Gutachter unseres Sachverständigenbüros kümmert sich nicht nur um die lästige Korrespondenz und reicht alle Unterlagen fristgerecht bei der Versicherung des Unfallgegners ein. Er ermittelt auch zuverlässig und fachkundig die Höhe des Unfallschadens und den Schadensumfang einschließlich des Reparaturaufwands und der Wertminderung. So werden Sie von der gegnerischen Versicherung bei der Schadensregulierung oder bei Rechtsstreitigkeiten nicht über den Tisch gezogen.

Kfz Gutachter Institut Hamburg

Schnelle Hilfe

Wie lange dauert ein Unfallgutachten?

Wir erstellen Ihr Gutachten schnellstmöglich. In aller Regel erhalten Sie das fertige Gutachten schon innerhalb von ein bis zwei Tagen von uns – so verlieren Sie keine unnötige Zeit bei der Abwicklung des Unfallschadens. Sie sollten das Gutachten auch unbedingt in Auftrag geben, bevor Sie Ihr Fahrzeug in die Reparatur geben. Später erfolgte Gutachten werden keinen Bestand haben. So viel Zeit muss also sein, auch wenn Sie Ihren fahrbaren Untersatz natürlich schnellstmöglich wiederhaben möchten.

Kostenfrage

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Ist die Schuldfrage unter den Unfallbeteiligten eindeutig geklärt und Sie sind unschuldig in einen Autounfall verwickelt, ist die Sachlage klar: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat für alle unfallbedingten Kosten aufzukommen. Dazu gehören die Werkstattkosten, Kosten für einen Ersatzwagen, der Ersatz des Zeitwerts bei Totalschaden, gegebenenfalls Schmerzensgeld sowie die Kosten für Gutachter und Anwalt. Es ist also ihr gutes Recht, bei allen Schäden, die die Bagatellgrenze überschreiten (und das sind leider die meisten), einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen.

Gut zu wissen: Die Schadenshöhe, bis zu der ein Schaden als Bagatelle gilt, ist je nach Region verschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte die Grenze in einem Urteil 2004 auf 700 Euro fest (VI ZR 365/03). Das Amtsgericht Hamburg erhöhte die Grenze im Jahr 2020 auf 1.000 Euro (Az: 20 a C 375/17). Es zählt übrigens die Höhe der Brutto-Reparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer. Ein seriöser Wertgutachter wird im Falle eines Bagatellschadens darauf hinweisen, dass kein vollständiges Unfallgutachten nötig ist.

Bei Eigenverschulden

Unfallgutachten bei Kaskoschaden

Im Kaskofall, also wenn Sie einen Verkehrsunfall selbst verschuldet haben oder Ihr Auto durch Umstände wie Sturm, Diebstahlversuch oder Brand beschädigt wurde, ist Ihre Kaskoversicherung „weisungsberechtigt“. Das heißt sie darf einen eigenen Unfallgutachter beauftragen. Sind Sie allerdings mit der Schadensfeststellung bzw. der Unfallbegutachtung des Kaskoschadens nicht einverstanden, können Sie ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einleiten und ein eigenes Gutachten in Auftrag geben.

Umfassende Beweissicherung

Was beinhaltet ein Unfallgutachten?

Folgende Positionen sind Teil eines ausführlichen Unfall- bzw. Schadengutachtens:

  • Sicherstellung von Beweisen und Dokumentation aller Schäden (auch Vorschäden) – schriftlich und durch hochwertige Fotos
  • Unfallrekonstruktion
  • Bestimmung des Reparaturwegs und Kalkulation der Unfallkosten sowie der Dauer der Reparatur, was für Nutzungsausfall und Ersatzwagen-Bezug wichtig ist
  • Fahrzeugbewertung inklusive aller relevanten Ausstattungsmerkmale wie z.B. Sonderausstattung
  • Beurteilung, ob die Reparatur noch wirtschaftlich ist (Totalschaden?)
  • Ermittlung von Zeitwert und Wiederbeschaffungswert
  • Bestimmung der Wertminderung
  • Angabe der Nutzungsausfallentschädigungsklasse
  • Einordnung der Wiederbeschaffungsdauer

Neutral und kompetent

Ein unabhängiger Gutachter – fachkundig an Ihrer Seite

Bei fast zwei Millionen Unfällen pro Jahr versuchen die Versicherungen natürlich, zu sparen, wo es nur geht. Aber bitte nicht auf Kosten Ihrer Ansprüche! Ein unabhängiges und vereidigtes Sachverständigenbüro wie das Kfz Gutachter Institut Hamburg bietet Ihnen eine zuverlässige, neutrale Unterstützung und berechnet und dokumentiert die Schadenshöhe sowie den Schadenshergang. Dank unseres Netzwerks können wir Ihnen im Falle von Rechtsstreitigkeiten mit dem Unfallgegner selbstverständlich auch einen guten Anwalt für Verkehrsrecht empfehlen.

Egal, ob die Schuldfrage bzw. der Unfallhergang noch zu beweisen ist, Sie einen Verkehrsunfall mit dem Oldtimer, dem Motorrad oder einem anderen fahrbaren Untersatz hatten oder Sie als Geschädigter schlicht auf Nummer Sicher gehen möchten bei der Schadensabwicklung: Das Gutachter Institut Hamburg ist nach einem Unfall schnell für Sie vor Ort und berät Sie professionell und zielorientiert. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 040 – 60 59 08 54, per Mail (info@kfzgutachterhamburg.com) oder über unser Anfrageformular – von 8 bis 22 Uhr sind wir durchgehend erreichbar.

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