Ein Rempler beim Parken, ein touchierter Autospiegel – ein Bagatellschaden ist schnell passiert. Solche Schäden bis maximal 1.000 Euro sind ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Worauf es im Schadensfall ankommt und wie man den Regulierungsaufwand möglichst gering hält, lesen Sie hier.
Die magische Grenze: 1.000 Euro
Gleich vorweg: Es ist nicht immer einfach, einen Bagatellschaden auf den ersten Blick von einem regulären Unfallschaden zu unterscheiden. In Zeiten technisch immer aufwändigerer Fahrzeuge verschlingen auch scheinbar geringfügigen Schäden wie Kratzer, Autospiegel oder Schrammen in der Werkstatt dann doch größere Summen. Als Bagatellschaden wird ein Schaden definiert, der keine übermäßige Wertminderung am Fahrzeug des Geschädigten verursacht und insgesamt einen Reparaturaufwand bzw. Regulierungsaufwand von etwa 700 bis 1.000 Euro nicht übersteigt. Die festgelegte Höhe der Bagatellschadengrenze variiert von Region zu Region. Manche Gerichte setzen sie bei 750 Euro an, andere dagegen bei bis zu 1.000 Euro. Es hängt also viel davon ab, wo der Unfall passiert ist.
Warum Bagatellschäden & Kostenschätzung für Laien schwer zu erkennen sind
Es passieren in den vergangenen Jahren zwar durchschnittlich immer weniger Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen, allerdings werden diese im Schnitt immer teurer. Sehr hohe Schäden verursachen Fahranfänger, also die jüngsten Fahrer bis 20 Jahre, gefolgt von der Altersgruppe der Senioren, hier speziell Fahrer über 73 Jahren. Der reine Sachschaden liegt meist bei mehreren tausend Euro. Auch ein vermeintlich geringfügiger Kratzer im Lack durch einen langsamen Auffahrunfall an der Ampel kann sich schnell auf mehr als 1.000 Euro summieren, falls die Karosserie verzogen oder das unter dem Stoßfänger liegende Blech verbogen ist. Fast alle Laien schätzen die Schadenshöhe viel zu gering ein, da moderne Autos hoch technisiert sind und schon ein kleiner Parkrempler folgenschwere Kettenreaktionen nach sich ziehen kann.
Es empfiehlt sich also in aller Regel, Profis wie dem Kfz Gutachter Institut Hamburg (Telefon 040-60 59 08 54) die Beurteilung des Schadens und die Schadensbeschreibung zu überlassen.
Häufige Fragen zum Bagatellschaden
Als Unfallgeschädigter sollten Sie nach dem Rumms auf alle Fälle versuchen, den Sachverhalt zu klären. Tauschen Sie mit dem Unfallverursacher Kontakt- und Versicherungsdaten aus, machen Sie Fotos von der Unfallstelle und notieren Sie den Unfallhergang. Diesen Unfallbericht sollten alle Unfallbeteiligten unterschreiben. Bei einem Parkrempler nur einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen, ist übrigens Unfallflucht und damit eine Straftat.
Wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass es sich tatsächlich nur um einen Bagatellschaden handelt, ziehen Sie am besten einen Kfz-Sachverständigen zu Rate. Aber Achtung: Die gegnerische Versicherung übernimmt bei einem Bagatellschaden meist nur die Kosten für ein Kurzgutachen, vor Erstellung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlags oder eines vollwertigen Schadensgutachtens sollen Sie die Versicherung zunächst kontaktieren.
Auf den ersten Blick meist gar nicht. Die heutigen Fahrzeuge sind so konstruiert, dass von außen oft gar keine Schäden erkennbar sind, diese finden sich erst hinter der Verkleidung und den äußeren Karosserieteilen. Und auch ein abgerissener Spiegel kann Lackkratzer verursachen, bei denen sich die Reparaturkosten schnell auf 1.500 Euro summieren. Die gemeinschaftliche Kraftfahrt-Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, dass sich der Haftpflichtschaden pro Unfall in den letzten Jahren durchschnittlich auf mehr als 3.500 Euro beläuft. Das ist von einer Bagatelle ziemlich weit entfernt.
Ja. Wenn bei einem Unfall lediglich ein Bagatellschaden entstanden ist, gilt ihr Auto nicht als Unfallwagen. Sie müssen die Bagatelle bei einem Weiterverkauf nicht angeben – außer, der potenzielle Käufer fragt konkret danach. Dann unterliegen Sie der Offenbarungspflicht.
Wenn Sie bei einem Unfall der Geschädigte sind und ihr Fahrzeug einen kleinen Schaden wie Kratzer, Schrammen oder Beulen abbekommen hat, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen. Eine Kfz-Werkstatt kann lediglich eine Reparaturkostenkalkulation in Form eines Kostenvoranschlags erstellen. Dies kann ein Kfz-Gutachter ebenfalls, aber er kann auch ein qualifiziertes Kurzgutachten erstellen, das solider und umfangreicher ist als die bloße Kostenschätzung der Werkstatt.
Sollte die Schadenssumme die Bagatellschadensgrenze übersteigen, kann ein Gutachter außerdem direkt ein aussagekräftiges Schadengutachten (Vollgutachten) anfertigen, das die Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erleichtert und sicherstellt, dass Sie nicht über den Tisch gezogen werden.
Nach einem Unfall: Die To-Dos
Laut § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten folgende Pflichten nach einem Unfall:
- Sofortiges Anhalten
- Sichern der Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck, Warnweste) und bei Bagatellschäden schnellstmögliches Räumen der Straße
- Ggf. Verletzten helfen
- Herausgabe von Angaben zur Person, Führerschein, Kontaktdaten und Versicherungsdaten. Bis das erledigt ist, darf sich niemand vom Unfallort entfernen
Muss ich bei Bagatellschäden die Polizei rufen?
Viele Autofahrer gehen davon aus, dass bei jedem Unfall die Polizei gerufen werden muss. Allerdings sind Polizeibeamte bei kleineren Lackschäden oder Karosserieschäden nicht verpflichtet, den Schaden offiziell aufzunehmen. Wenn also tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt und die Schuldfrage und der
