Nach einem Autounfall stellen sich viele Fragen in Bezug auf das weitere Vorgehen der Schadensregulierung. In diesem Beitrag finden Sie Antworten zu den wichtigsten Themen und Fristen, die bei einem Verkehrsunfall zu beachten sind. Sie können sich auch über mögliche Alternativen informieren, denn je nach Schadensausmaß muss die Regulierung nicht zwangsläufig über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers laufen. Übrigens: Dieser Beitrag ist auch eine lohnenswerte Lektüre, um sich nach einem Zusammenstoß vorzubereiten. Sie wissen nach einem Unfall dann, was zu tun ist.

Übersicht: Auf diese Fragen geht der folgende Ratgeberartikel ein

  1. Muss ich einen Autounfall der Versicherung melden?
  2. Welche Fristen sind nach einem Unfall mit dem Auto zu beachten?
  3. Muss ich auch einen kleinen Schaden der Versicherung melden?
  4. Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
  5. Kann die Versicherung das Unfallgutachten kürzen?
  6. Warum nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung setzen?

Autounfall und Versicherung: Ablauf und Vorgehen nach einem Unfallschaden

Der Schaden ist eingetreten und noch am Unfallort stellt sich die Frage, wie welches Verhalten ist richtig. Wenn Sie offenkundig keine Schuld am Unfall haben, gilt es, Ihre finanziellen Interessen zu wahren und zeitnah Schadensersatzforderungen zu stellen. Noch am Unfallort stellen sich die Unfallbeteiligten folgende Fragen:

Solle ich den Autounfall melden oder nicht?

Sofern es sich nur um einen kleinen Blech- und keinen Personenschaden handelt, müssen Sie die Polizei nicht rufen. Ist der Schaden offensichtlich größer und herrscht Unklarheit über die Schuldfrage, sollten Sie die Polizei zur objektiven Beweissicherung rufen (die Polizei erstellt noch an der Unfallstelle einen polizeilichen Unfallbericht). Unabhängig von der Frage, ob Sie einen Autounfall melden oder nicht, sollten Sie immer Beweise sammeln (Fotos machen und ggf. Zeugen befragen).

Auf keinen Fall sollten Sie überstürzt ein Schuldeingeständnis noch am Unfallort unterschreiben oder aussprechen.

Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Als Fahrer eines Fahrzeugs ist es immer ratsam, einen Unfallbericht griffbereit im Handschuhfach zu haben. Hat es einmal gekracht, haben Sie so immer eine praktische Unfall-Checkliste vorliegen. Neben versicherungsrelevanten Angaben der Unfallbeteiligten, werden hier auch Notizen zum Unfallhergang gemacht. So wird noch an der Unfallstelle eine Beschreibung der Unfallsituation dokumentiert.

Fristen zur Unfallmeldung beachten und eigene Ansprüche manifestieren

Wenn Sie eine Schadensregulierung mit der eigenen oder gegnerischen Versicherung anstreben, müssen Sie den Unfall innerhalb einer Frist melden. Ansonsten verwirken Sie jeglichen Anspruch auf die Schadensregulierung. Tragen Sie die Schuld und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung nicht, bleiben Sie womöglich auf den Kosten sitzen. Sie sollten einen selbstverschuldeten Schaden binnen 1 Woche Ihrer Versicherung melden.

Bei einem unverschuldeten Schaden sollten Sie diesen binnen 14 Tagen der gegnerischen Versicherung melden. Das können Sie sogar tun, wenn Sie eventuell mit einer Regulierung ohne Versicherung liebäugeln. Die Meldung dient zunächst der Beweissicherung und Erklärung von Rechtsansprüchen. Unternehmen Sie dann keine weiteren Maßnahmen, werden Versicherungen von sich aus nicht aktiv. Ohnehin gibt es bei einem größeren Schadensbild ohne Gutachten keine Regulierung!

Autounfall: Versicherung ermitteln? So geht’s!

Handelt es sich nicht um Fahrerflucht, sollten beide Beteiligten die Versicherungsdaten austauschen können. Viele Autofahrer besitzen eine Versicherungskarte, die in diesem Fall ausgehändigt werden kann. Ansonsten gilt es, die Ermittlung mit Hilfe des Kennzeichens vorzunehmen. Hierzu kann eine Anfrage beim Zentralruf der Versicherer gestellt werden.

Telefonisch oder online können Sie mit Hilfe des Zentralrufs anhand des Kennzeichens die Versicherung des Unfallgegners ausfindig machen und mit dieser Information Ihre Ansprüche durchsetzen. Falls es sich um Fahrerflucht handelt, sollten Sie in jedem Fall die Polizei hinzuziehen und schauen, ob Zeugen vorhanden sind.

Welcher Versicherung muss ich den Autounfall melden?

Bei Selbstverschulden müssen Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung melden. Bei Fremdverschulden sollte der Gegner den Schaden seiner Versicherung melden. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie Ihre und auch die gegnerische Versicherung informieren. Dabei handelt es sich um eine präventive Maßnahme, wie es das nächste Problemfeld zeigt.

Kfz Unfall: Verursacher meldet den Schaden nicht

Auch wenn am Unfallort scheinbar Einvernehmen herrscht, melden Verursacher den Schaden nicht immer. Dabei gehen Sie ein Risiko ein, denn unter Umständen müssen Sie für die Regulierungskosten dann selber aufkommen. Wenn Sie nach wenigen Tagen noch nichts vom Unfallgegner gehört haben, sollten Sie bei der ermittelten Versicherung anrufen und nachfragen. Wenn Sie den Schaden selber bei der gegnerischen Versicherung melden, machen Sie Ihre Ansprüche sofort geltend. Der Unfallgegner kommt somit automatisch in „Zugzwang“.

Das Kfz Gutachter Institut übernimmt als unabhängiger Sachverständiger die Abwicklung und Schadensmeldung gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Autounfall der Versicherung nicht gemeldet?

Ohne Meldung bei der Versicherung kann es keine Schadensregulierung geben! Wenn Sie die Schuld tragen und Ihrer Versicherung nicht binnen 7 Tagen über den Schaden in Kenntnis setzen, verlieren Sie womöglich Ihren Versicherungsschutz. Es ist also keine gute Idee, einen Schaden aussitzen oder sogar verschweigen zu wollen.

Sobald der Unfallgegner die Versicherung informiert und Beweise gesichert sind, sollten Sie die eigene Versicherung in Kenntnis setzen. Damit nichts in Vergessenheit gerät, sollten Sie noch am Tag des Unfalls die Versicherung informieren. Mit dem ganzheitlichen Servicespektrum des Kfz Gutachter Instituts in Hamburg brauchen Sie sich um Formalitäten und Fristen keine Sorgen machen: Wir nehmen Ihnen die Regulierung zu größten Teilen serviceorientiert ab!

Kurzer Exkurs: Versicherungspflicht in Deutschland

In Deutschland gilt: Jedes Auto muss eine gültige Haftpflichtversicherung aufweisen. Ist das nicht der Fall, liegt ein Straftatbestand vor. Sind Sie in einen Unfall mit einem nicht ordnungsgemäß versicherten Gegner verwickelt, so können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe (e.V.) wenden. Auch bei einem Unfall im Ausland oder der Thematik Schmerzensgeld, wird Ihnen hier geholfen.

Vorlage zur Unfallmeldung an die Versicherung schicken

Sie können eine Vorlage nutzen, um einen Unfall mit dem Auto der Versicherung zu melden. Alternativ können Sie das auch telefonisch tun, wobei Sie eine Bestätigung anfordern sollten. Viele Versicherungen bieten mittlerweile auch einen Online-Service für die Schadensmeldung an. Von Vorteil ist, dass Sie eine Bestätigung sofort in den Händen halten und die Meldung auf diesem Wege (genau wie beim Anruf) unmittelbar ankommt.

Kleinen Unfall der Versicherung melden?

Zunächst ist zu hinterfragen, was überhaupt unter einem „kleinen Unfall“ zu verstehen ist? Laien tun sich schwer, das gesamte Schadensausmaß auf einen Blick beziffern zu können. Hier zeigt sich, dass die Expertise eines Kfz Gutachters für die Schadensregulierung unverzichtbar ist. Ein kleiner Unfall sollte nicht mehr als einen Bagatellschaden zur Folge haben. Wir sprechen hier von einem Schaden bis zu etwa 750 Euro. Bleibt der Schaden in diesem Rahmen, muss er nicht unbedingt der Versicherung gemeldet werden. Überlassen Sie die Einschätzung ob es sich auch wirklich um einen kleinen Blechschaden handelt, auf jeden Fall einen neutralen Experten.

Eine Regulierung ohne Versicherung ist durchaus im Bereich des Möglichen und nicht selten die günstigere Option. Denn mit der Schadensmeldung geht die aktuelle Schadenfreiheitsklasse in der Regel verloren. Besteht am Unfallort sofort keine Einigung und ist nicht klar, wie es weitergeht, sollten Sie auch einen kleinen Unfall melden. Nur so können Sie Ihre Ansprüche rein formal wahren.

Autounfall Versicherung: Verjährung der Rechtsansprüche?

Abgesehen von den eingangs genannten Fristen sind Verjährungsfristen zu beachten. Diese leiten sich aus Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab. Demnach ergibt sich eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Und zwar beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte Kenntnis vom Schädiger und von seinen Ansprüchen erlangt.

Ein Beispiel: Sie hatten 2015 einen Unfall mit dem Auto. Ab dem 1.1.2016 beginnt die Verjährungsfrist und sie endet zum 31. Dezember 2018.

Gut zu wissen!

Zu beachten ist in diesem Kontext noch die so genannte Hemmung der Verjährung. Paragraf 115 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sieht vor, dass Verhandlungen mit der Versicherungen die Verjährungsfrist hemmen und so verlängern können. In der Praxis erweist sich die genaue Bestimmung dieses Verhandlungszeitraumes oftmals als schwierig.

Autounfall ohne Versicherung klären?

Ja, das ist gerade bei Bagatellschäden absolut legitim und rechtskonform. Sie sollten dann aber mit großer Sicherheit wissen, dass es sich wirklich nur um einen Bagatelleschaden handelt. Und auch ohne Versicherung sollte die Regulierung den folgenden Regeln gehorchen, um Sicherheit zu erlangen.

Wichtige Regeln beachten, wenn Sie den Unfall ohne Versicherung abwickeln:

Zunächst muss Einigkeit über die Schuldfrage herrschen. Das Unfallopfer muss bereit sein, die Regulierung privat bzw. ohne Versicherung vornehmen zu wollen. Im Ernstfall reicht eine mündliche Äußerung aber nicht. Sie sollte mit einem Einigungsprotokoll festgehalten werden, sodass beide Seiten wissen, was auf sie zukommt.

Einigungsprotokoll: Vorlage/Schreiben für die Klärung ohne Versicherung

Sie können eine Vorlage nutzen bzw. diese z.B. im Handschuhfach im Wagen  immer mit sich führen, um sich für einen solchen Fall zu wappnen. Denn gerade auf Parkplätzen kommt es schnell zu einem typischen Blech- bzw. Bagatellschaden. In dieser Erklärung werden die persönlichen Daten festgehalten. Darüber hinaus ist die Summe festzuschreiben, die für den entstandenen Schaden gezahlt werden soll (hierzu ist ggf. ein Kostenvoranschlag bei einem Lackdoktor, Werkstatt oder Gutachter  einzuholen).

Üblich ist auch eine Verzichtserklärung: Mit der Schuldanerkenntnis und der Zahlung der Summe verzichtet das Unfallopfer auf eine Abrechnung mit der Versicherung. Mit einem solchen Protokoll und der Zahlung der Summe können die Forderungen als abgegolten gesehen werden.

Autounfall: Versicherung oder selber zahlen? Eine Rechnung gibt die Antwort!

Diese Frage lässt sich völlig pauschal nicht beantworten. Es kommt auf die konkreten Versicherungsbedingungen an. Welche Konsequenzen hätte die Meldung des Unfalls? Welche Schadendfreiheitsklasse würde dann greifen bzw. mit welchen Mehrkosten ist über welchen Zeitraum zu rechnen?

Sind diese Kosten bezifferbar und steht die Summe im Einigungsprotokoll fest, lässt sich eine Entscheidung treffen. Bei sehr kleinen Lackschäden bis ca. 200 Euro ist eine Regulierung ohne Versicherung in der Regel vorteilhafter, zumal der alternative administrative Aufwand wenig angemessen erscheinen würde.

Autounfall und Versicherung zahlt nicht: Was tun?

Ein Blick auf die Praxis zeigt, dass Versicherungen nach Eingang der Forderung die Regulierung innerhalb von 4 bis 6 Wochen vornehmen sollten. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt, so dauert die Feststellung bei einem notwendigen Zivilprozess im Durchschnitt 5 Monate. Mögliche Gründe liegen darin, dass notwendige Dokumente für die Regulierung fehlen. Aus Paragraf 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches geht hervor, dass keine vorsätzliche Verzögerung erfolgen darf.

Tipp: Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Die Kosten für einen Anwalt muss die gegnerische Versicherung ebenfalls tragen, wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen. Gerne vermitteln wir Ihnen einen spezialisierten Anwalt. Sprechen Sie uns im Zweifelsfall einfach an.

Kfz Unfall Versicherung kürzt das Gutachten: Das können Sie tun!

Es kann vorkommen, dass Versicherungen die im Gutachten genannten Summen nicht in voller Höhe anerkennen oder an einzelnen Posten wie den so genannten Unterbringungskosten kürzen. Angesichts dessen ist es hilfreich, direkt zu Beginn (auf Wunsch direkt am Unfallort!) die Hilfe eines unabhängigen Kfz Gutachters zu nutzen. Sein Gutachten ist die Basis für eine zeitnahe und reibungslose Durchsetzung der finanziellen Interessen von Geschädigten. Und auch gegen Kürzungen können und sollten Sie mit erfahrenem Rechtsbeistand konsequent vorgehen. Denn schließlich geht es um Ihr Geld.

Nach einem Autounfall: Gutachter der Versicherung nutzen?

Nein, das sollten Sie auf keinen Fall tun! Zwar hört sich der versprochene Rundum-Service der Versicherer vielversprechend an, er hat aber Ihre finanziellen Interessen leider nicht zu 100 % im Blick. Wer keine Schuld am Unfall trägt, kann selber einen Gutachter seiner Wahl auswählen. Für die Kosten des Kfz Gutachtens kommt die gegnerische Versicherung auf.

Außer bei einem Bagatellschaden ist ein Unfall-/Schadensgutachten immer notwendig, um die Regulierung mit der Versicherung vornehmen zu können. Mit dem Kfz Gutachter Institut Hamburg setzen Sie auf erfahrene und unabhängige Expertise, die bei vielen Versicherungen ein hohes Ansehen genießt.

Vorgehen nach Unfall mit dem Auto: Alles Wichtige auf einen Blick in der Zusammenfassung

  1. Um Ansprüche gelten zu machen und den Versicherungsschutz nutzen zu können, sollte ein Schaden bei der eigenen oder gegnerischen Versicherungen binnen 7 bzw. 14 Tagen gemeldet werden.
  2. Wenn Sie einen „kleinen“ Unfall nicht melden wollen, sollte Sicherheit in Bezug auf das Schadensbild herrschen.
  3. In jedem Szenario gilt: Nach einem Unfall sind Beweise zu sammeln und zu dokumentieren. Auch wenn zunächst Einigkeit herrscht, kann sich das im Nachhinein ändern, wenn der „Schock“ nachlässt. Mündliche Äußerungen haben im Zweifelsfall wenig bis gar keine Aussagekraft! Vermeiden Sie auf jeden Fall ein voreiliges Schuldeingeständnis an der Unfallstelle.
  4. Für die Verjährung von Ansprüchen nach einem Autounfall ist eine Frist von 3 Jahren vorgesehen.
  5. Eine Regulierung ohne Versicherung ist gerade bei Bagatellschäden (bis etwa 750 Euro) möglich. In formaler Hinsicht sorgt ein Einigungsprotokoll für Sicherheit.
  6. Nutzen Sie im Falle der eigenen Unschuld einen kostenlosen Fachanwalt für Verkehrsrecht, um gegen Kürzungen vorzugehen und Ihre Forderungen konsequent durchzusetzen.
  7. Sie sollten in Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse nicht das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung nutzen.

Unfall mit dem Auto, und jetzt? Erfahrene Hilfe sofort nutzen!

Wir konnten Sie über alle Abläufe und Fristen in kompakter Form informieren. Im Ernstfall sind wir über unsere 24 Stunden-Notfallnummer immer für Sie direkt vom Unfallort aus erreichbar.

Wir begleiten und unterstützen Sie mit unserem Fachwissen bei der vorzunehmenden Schadensregulierung, wobei ein zeitnah erstelltes Gutachten die Basis für Ihre Schadensersatzforderungen sein wird!