Minderwertgutachten Leasingrückgabe – Kosten und Nutzen

Viele Leasingnehmer fragen sich bei der Fahrzeugrückgabe: Ist der Kratzer in der Stoßstange noch ein vertragsgemäßer Verschleißmangel oder schon ein Minderwert? Ein Minderwertgutachten bei Leasingrückgabe vermeidet Streitigkeiten. Worauf Sie dabei achten sollten und wofür ein Wertgutachten noch eingesetzt werden kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Kurz & knapp

Vorsicht Abzocke!

10.000 Euro Nachzahlung bei Leasingrückgabe? Leider keine Seltenheit

Sie geben Ihr Leasingfahrzeug am Ende der vereinbarten Zeit zurück und bekommen von der Leasinggesellschaft eine saftige Nachzahlungs-Rechnung präsentiert? Damit sind Sie nicht alleine. Nicht wenige Leasinggeber (und auch Mietwagenfirmen) bedienen sich der Praxis, nach der Rückgabe Mängel wie Kratzer oder Beulen in Rechnung zu stellen, die eigentlich zur normalen Nutzung eines Autos dazugehören – und damit im Leasingvertrag mit beinhaltet sind. Oft wird ein sogenannter Minderwertausgleich im vier-bis fünfstelligen Bereich aufgerufen. Auch vermeintlich günstige monatliche Raten beim Restwertleasing können so im Nachhinein zur Kostenfalle werden. Es lohnt sich daher, schon vorab die Leasingbedingungen und Klauseln im Vertrag genau zu prüfen. Informieren Sie sich bei Ihrem Kfz Gutachter Hamburg telefonisch oder persönlich.

Kfz Gutachter Institut Hamburg

Definition unfallfrei

Nur ein Fahrzeug, das bislang keinen Unfall hatte, ist unfallfrei. Grundsätzlich ist jeder Schaden durch Fremdeinwirkung ein Unfall. Allerdings wird das im Fahrzeughandel differenzierter betrachtet: Bagatellschäden wie ausgebesserte Kratzer oder kleine Beulen berühren den „unfallfrei“-Status nicht.

Mit der Angabe „unfallfrei“ sollte man als Verkäufer dennoch vorsichtig umgehen. Wurde im Kaufvertrag ein unfallfreies Fahrzeug zugesichert und stellt sich später – z.B. beim regulären Check in der Werkstatt – heraus, dass doch größere Reparaturen vorhanden sind, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Unfallschaden absichtlich verschwiegen worden sein, droht sogar eine Anzeige wegen Betrugs.

Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig

Mithilfe eines versierten Kfz-Sachverständigen (Telefon 040-60 59 08 54) begegnen sie ungerechtfertigten Nachzahlungsforderungen Ihres Händlers und können sich gegen Abzocke wehren. Mit einem neutralen Minderwertgutachten bei Leasingrückgabe inklusive Zustandsbericht sind sie bei der Leasingrückgabe oder im Schadensfall bei einem Mietwagen gut aufgestellt. Ein solches Gutachten kann auch zur Wertermittlung bei Gebrauchtfahrzeugen dienen und hat zudem eine beweissichernde Funktion, falls es zu Differenzen kommen sollte.

Begriffsklärung

Was ist ein Minderwertgutachten?

Ein Minderwertgutachten Leasingrückgabe belegt den Zustand eines gebrauchten Fahrzeugs und bewertet ihn im Vergleich zum herkömmlichen Niveau bezüglich Verschleiß, Abnutzung und Schäden. Hierfür untersucht der Gutachter die einzelnen Fahrzeugkomponenten, notiert Schäden, Reparaturen und Gebrauchsspuren und berechnet eventuelle Reparaturkosten. Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug überdurchschnittlich oder nicht vertragsgemäß abgenutzt ist, wird ein Zustandsbericht erstellt, der die Wertminderung genau beziffert. Im Gegensatz zu einem reinen Rückgabeprotokoll ist ein Sachverständigengutachten rechtlich belastbar und hat beweissichernde Funktion.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Prinzipiell kann jeder Kfz-Sachverständige oder Prüfingenieur ein Wertgutachten erstellen. Es lohnt sich jedoch, genauer hinzuschauen, bevor Sie ein Gutachten anfertigen lassen. Manche Sachverständigenbüros haben Geschäftsbeziehungen zu den Autohäusern, über die das Leasing läuft. Hier sollten sie vorab nachfragen.

Ein Minderwertgutachten umfasst neben den allgemeinen Fahrzeugdaten (Baujahr, Laufleistung etc.) und werterhöhenden Faktoren wie Einbauten oder Restaurierungen auch alle wertmindernden Elemente. Zu diesen zählen Beschädigungen, Reparaturen, fehlende Fahrzeugkomponenten oder auch übermäßiger Verschleiß durch schlechte Wartung.

Ein Wertgutachten ist vor allem vor der Leasingrückgabe zu empfehlen. Auch bei einem Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf bietet ein Gutachten eine qualifizierte Verhandlungsbasis. Und wer einen Oldtimer sein eigen nennt, kann mit regelmäßigen Gutachten den Wertzuwachs seines Klassikers darlegen – für einen eventuellen Verkauf, oder um bei der Versicherungssumme immer auf dem aktuellen Stand zu sein.

Der Preis für ein Wertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen beläuft sich in der Regel auf 125 bis 180 Euro. Sie können die Wertermittlung jedoch auch gegen Aufpreis im Rahmen einer anstehenden Hauptuntersuchung (HU) durchführen lassen.

Ratgeber

Wann ist ein Minderwertgutachten sinnvoll?

Leasingrückgabe

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der vereinbarten Leasingdauer zurückgeben, wird der Leasingrückläufer üblicherweise einer genauen Kontrolle unterzogen. Manche Leasinggeber versuchen hier, zu ihrem Vorteil zu beurteilen und lasten dem Leasingnehmer allerlei Kosten auf, die gar nicht rechtens sind. Hier kommt es auf die korrekte Abgrenzung der Schäden an. Unterschieden wird in typische, der durchschnittlichen Abnutzung entsprechende Gebrauchsspuren und übermäßige Schäden, für die Sie als Leasingnehmer aufkommen müssen. Leichte Kratzer oder Abschürfungen, kleine und sehr flache Beulen, kleine Steinschläge oder leichter Abrieb am Stoßfänger gehen in aller Regel durch. Bezahlt werden müssen nicht behobene Hagelschäden, größere Beulen, Beschädigungen im Innenraum, Undichtigkeiten und Lackschäden, die bis auf die Grundierung reichen. Mit einem Minderwertgutachten bei Leasingrückgabe eines unabhängigen Sachverständigenbüros (info@kfzgutachterhamburg.com) sind Sie auf der sicheren Seite und müssen nur das bezahlen, was wirklich auf Ihre Kappe geht.

Gebrauchtwagenverkauf

Falls Sie vorhaben, Ihr Auto demnächst zu verkaufen, bieten sich entweder eine Kurzbewertung oder ein ausführliches Wertgutachten eines Sachverständigenbüros an. Damit können Sie den Zustand und den aktuellen Wert Ihres Automobils einwandfrei belegen – die ideale Voraussetzung für einen Verkauf ohne Scherereien.

Wertbestimmung von Oldtimern

Für Oldtimer sind Wertgutachten besonders relevant. Ein Gutachter (info@kfzgutachterhamburg.com) notiert darin nicht nur die technischen Daten Ihres historischen Fahrzeugs, sondern kontrolliert auch die Originalität und beurteilt den optischen Zustand. Diese Einschätzung ist nicht nur bei einem anstehenden Verkauf sinnvoll. Sie ist auch nützlich für die Anmeldung bei der Versicherung und um nach einem Unfall die Wertminderung genau bestimmen zu können.

Wertminderungsgutachten

Ein Minderwertgutachten bei Leasingrückgabe wird üblicherweise nach einem Schadenfall angefertigt. Das kann ein Unfall sein, aber auch ein Brand oder Diebstahl. Gerade bei größeren Unfällen, Brandschäden oder Verlust ist eine nachträgliche Wertermittlung praktisch nicht mehr möglich. Gut, wenn es zuvor schon ein Gutachten gegeben hat, das den Wert des Fahrzeugs eindeutig belegt. So ist auch bei einem Totalschaden der Restwert eines Fahrzeugs noch ermittelbar.

Schadenspositionen

Inhalte eines Minderwertgutachtens

Ein Minderwertgutachter notiert in seinem Wertgutachten zunächst die allgemeinen Fahrzeugdaten wie Erstzulassung, Tacho-Stand und Modell. Danach geht er detailliert auf den Zustand des Autos ein. Hier werden zum einen wertsteigernde Elemente wie Sonderausstattung berücksichtigt, aber selbstverständlich auch die wertmindernden Posten wie Schäden, vorangegangene Reparaturen, fehlende Teile (Saisonreifen, Zweitschlüssel) oder übermäßiger Verschleiß durch mangelhafte Wartung. Stellt der Sachverständige bei der Besichtigung fest, dass das Fahrzeug überdurchschnittlich abgenutzt ist, wird ein EDV-Zustandsbericht erstellt. In diesem Protokoll werden lediglich die Minderwerte des Autos inklusive der anstehenden Reparaturen aufgeführt. So bildet er die Basis für eine korrekte Nachzahlungs-Berechnung bei Leasingrückgabe.

Die Rechtslage

Schaden oder Minderwert? Das sagen die Gerichte

Das Amtsgericht Osnabrück urteilte 1999 (Az. 44 C 513/98), dass bei typischen Gebrauchsspuren wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden keine „übervertragliche Abnutzung“ des Leasingfahrzeugs gegeben ist. Und damit auch keine Schadenersatzpflicht des Leasingnehmers.

Auch leichte Beulen an den Türen oder Kratzer am Dach sind gemäß eines Urteils (LG München, Az. 15 S 9301/96) keine Abnutzung, die den Leasingvertrag übersteigt. Schließlich wären solche Schäden typisch und entstünden oft in engen Parklücken oder Waschanlagen.

Die Preise

Was kostet ein Minderwertgutachten?

Die Erstellung eines Wertgutachtens für ein Auto schlägt in der Regel mit etwa 125 bis 180 Euro zu Buche. Wenn Sie die Wertermittlung im Rahmen einer Hauptuntersuchung (HU) durchführen lassen, berechnen die Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA rund 50 Euro. Bei einem Sachverständigenbüro wie dem Kfz Gutachter Institut Hamburg (Telefon 040-60 59 08 54) bekommen sie jedoch meist schneller einen Termin und profitieren zusätzlich vom Service und der Beratung erfahrener Gutachter.

Eine Momentaufnahme

Wie lange sind Minderwertgutachten gültig?

Grundsätzlich haben Wertgutachten kein offizielles Verfallsdatum. Allerdings ist nicht nur der Marktwert von Fahrzeugen ständig im Fluss, auch der Zustand eines Autos kann sich schnell ändern. Ein Unfall, Tuning-Maßnahmen, Umbauten, dies alles verändert den Wert. Ein Wertgutachten ist deshalb immer nur eine Momentaufnahme. Nur ein aktuelles Dokument ist aussagekräftig und rechtlich gültig. Für einen geplanten Verkauf oder die Einordnung bei der Versicherung sollte deshalb immer ein neues Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden. Auch vor der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs empfiehlt sich ein aktuelles Minderwertgutachten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Neutral und zuverlässig

Kann jeder Kfz-Gutachter auch Leasinggutachten erstellen?

Ja, prinzipiell kann jeder Kfz-Sachverständige oder Prüfingenieur eine Kfz Wertermittlung anfertigen. Allerdings haben einige Sachverständige enge Geschäftsbeziehungen zu Autohäusern und Leasing-Unternehmen. Damit es hier zu keinen Interessenskonflikten kommt, sollten Sie vorab erfragen, ob der Gutachter Ihres Vertrauens neutral und unbelastet ist.

Fazit

Bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs kann es schnell zu Differenzen und Scherereien mit dem Händler kommen. Meist geht es um vermeintliche Mängel aus dem Rückgabe-Protokoll. Werfen Sie deshalb sicherheitshalber immer zunächst einen genauen Blick in die Klauseln und Leasingbedingungen Ihres Vertrags – gerade bei Restwert-Leasing droht oft ein hoher Minderwertausgleich am Ende der Leasingzeit. Vor der Fahrzeugrückgabe Ihres Leasingrückläufers empfiehlt es sich, ein Leasinggutachten bei einem unabhängigen Sachverständigenbüro anfertigen zu lassen. Ein Kfz-Gutachter erstellt einen belastbaren Zustandsbericht und kennt sich mit der Abgrenzung zwischen vertragsgemäßen Schäden und übervertraglichen Mängeln aus. Rufen Sie uns an (Telefon 040-60 59 08 54), wir lassen Sie nicht auf ungerechtfertigten Kosten sitzen!

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