Restwert: So finden Sie heraus, was Ihr Auto nach einem Unfall noch wert ist

Nach einem Verkehrsunfall ist eine der ersten Fragen vermutlich: Wieviel ist mein Fahrzeug nun noch wert? Erfahren Sie hier, wie Sie den Restwert Ihres Unfallwagens ermitteln, wann und wofür Sie diese Summe genau brauchen und warum es oft sinnvoll ist, einen Gutachter einzuschalten.

Kurz & knapp

Restwert – das Wichtigste in 3 Minuten

Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, muss Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Kosten erstatten. Die Höhe des Schadenersatzes hängt dabei von vielerlei Faktoren ab – darunter dem Restwert des Fahrzeugs. Vor allem bei einem Totalschaden ist dieser Betrag eine wichtige Rechengröße, die Sie nicht unterschätzen sollten. Denn im Zuge einer fiktiven Abrechnung zahlt die Versicherung die Differenzsumme aus Wiederbeschaffungswert und Restwert aus.

Kfz Gutachter Institut Hamburg

Definition Restwert

Der Restwert ist der Preis, den Ihnen ein Gebrauchtwagenhändler für ihr unrepariertes Unfallfahrzeug bezahlen würde. In einem Unfallgutachten listet Ihnen ein Kfz-Sachverständiger Händler auf, die das Auto verbindlich zu dem berechneten Restwert ankaufen würden. Ob Sie den Pkw verkaufen oder nicht, ist aber allein Ihre Entscheidung.

FAQ

Restwert: Fragen und Antworten

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden greift die Regel Wiederbeschaffungswert – Restwert = Auszahlungssumme. Vereinfacht gesagt wird der Restwert des verunfallten Autos vom errechneten Fahrzeugwert kurz vor dem Unfall abgezogen.

Weder noch. Entweder reicht man als Geschädigter eines Unfalls die Reparaturrechnung, einen Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten ein, um sich die Reparaturkosten ersetzen zu lassen. Oder man bekommt – im Falle eines Totalschadens – die Wertdifferenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ausbezahlt.

Der Restwert beziffert die Summe, die ein Autobesitzer für sein Unfallauto noch erzielen kann. Zur Restwertermittlung holt ein Kfz-Gutachter regionale Angebote von Händlern oder Aufkäufern ein, um in seinem Sachverständigengutachten einen seriösen Betrag nennen zu können.

Wichtige Begriffe

Restwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert – was ist der Unterschied?

1) Restwert

Das ist der Betrag, den Sie von einem Unfallfahrzeug-Ankäufer für ihr beschädigtes Fahrzeug ausgezahlt bekommen – sofern Sie verkaufen möchten.

2) Zeitwert

Anhand des Alters und der Abnutzung des Unfallfahrzeugs wird der sogenannte Zeitwert berechnet – also der Preis, den ein Auto am Tag des Unfalls auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielt hätte.

3) Wiederbeschaffungswert

Mit dem Wiederbeschaffungswert wird der Betrag bezeichnet, den ein Geschädigter aufwenden muss, um sein kaputtes Fahrzeug durch ein gleichwertiges zu ersetzen. In die Berechnung einbezogen werden auch regionale Preisunterschiede, Laufleistung, Finanzierung, Ausstattung und Händleraufschläge.

Der Wiederbeschaffungswert kann mitunter deutlich höher ausfallen als der Zeitwert – und sogar höher als der ursprüngliche Neuwert des Pkw, beispielsweise bei Oldtimern oder vergriffenen Modellen.

Gut zu wissen: Da der Wiederbeschaffungswert gegebenenfalls mit dem Restwert verrechnet wird, lohnt sich im Zweifel die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen (info@kfzgutachterhamburg.com). Denn je niedriger der Restwert ausfällt, desto größer ist die Differenzsumme, die Sie ausbezahlt bekommen.

70-Prozent-Grenze: Wann wird der Restwert benötigt?

Der Restwert ist ein Wert, der vor allem für Haftpflichtversicherungen relevant ist: Möchte ein Unfallgeschädigter den Schaden an seinem Fahrzeug nicht reparieren lassen, kann er ihn sich mittels fiktiver Abrechnung auszahlen lassen.

Hierzu reicht er einen Kostenvoranschlag der Werkstatt oder ein Sachverständigengutachten ein und bekommt dann die ermittelten Reparaturkosten überwiesen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die Reparaturkosten unter der Grenze von 70 Prozent des Wiederbeschaffungswertes bleiben. Liegen sie darüber, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden, dann erhält der Geschädigte in der Regel die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Schwacke-Liste oder Gutachten? Auf welcher Basis wird der Restwert ermittelt?

Das wohl bekannteste Hilfsmittel zur Ermittlung des Werts eines Gebrauchtwagens ist die sogenannte Schwacke-Liste, benannt nach ihrem ersten Herausgeber, dem Fahrzeughändler Hanns W. Schwacke, der seine erste Liste bereits 1957 veröffentlichte. Die Euro-Schwacke gibt allerdings nur einen groben Überblick über den Restwert, der anhand von Fahrzeugtyp, Baujahr, Ausstattung und Kilometerstand berechnet wird. Wenn Sie eine genauere Restwertermittlung inklusive der regionalen Besonderheiten benötigen, sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen (Kfz Gutachter Institut Hamburg, Telefon 040-60 59 08 54) beauftragen.

Der Ablauf

Wie wird der Restwert eines Autos berechnet?

Der Kfz-Gutachter konstatiert in seinem Unfallgutachten nicht nur den Schadensumfang, die Wertminderung und den aktuellen Zustand des Autos, er wird zur Ermittlung des Restwerts auch regionale Aufkäufer oder Restwertbörsen kontaktieren, um seriöse Ankaufspreise für das unreparierte Fahrzeug zu erhalten. Das Höchstgebot ergibt dann den im Gutachten aufgeführten Restwert für alle weiteren Berechnungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass für die Ermittlung des Restwerts ausschließlich Gebote von seriösen Händlern aus dem Umkreis von 100 Kilometern berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGH-Urteil aus 2016: Az. VI ZR 673/15).

Berechnung und Beispiele

Was zahlt die Versicherung?

Wenn Sie an einem Unfall keine Teilschuld oder keine Alleinschuld haben, muss Ihnen der entstandene Schaden durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt werden. Die Höhe der ausbezahlten Summe hängt von vielerlei Faktoren ab, darunter dem Zustand und dem Restwert des Unfallfahrzeugs. Denn der Versicherer zahlt nur den Wiederbeschaffungsaufwand aus, das bedeutet den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Beispielrechnung:

  • Wiederbeschaffungswert: 11.000 Euro
  • Restwert: 3.000 Euro
  • Auszahlungssumme: 8.000 Euro

Die Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert ist von einem Laien kaum adäquat durchführbar und sollten einem von Ihnen selbst beauftragten Sachverständigen (info@kfzgutachterhamburg.com überlassen werden.

Wichtig: Durch die Schadenminderungspflicht ist der Geschädigte dazu verpflichtet, das Auto umgehend zu verkaufen, so dass keine unnötigen Standkosten entstehen. Legt die gegnerische Haftpflichtversicherung ein höheres Restwertangebot vor und Sie haben Ihr Fahrzeug noch nicht verkauft, müssen Sie das entsprechende Angebot wahrnehmen – auch wenn das bedeutet, dass die Auszahlungssumme der Versicherung dann geringer ausfällt.

Regulierungspraxis

Entschädigung beim Totalschaden

Wenn die Reparatur eines Fahrzeugs teurer wäre als der Kauf eines gleichwertigen Kfz, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Bei der Schadensregulierung eines Totalschadens kommt dann der Restwert des Fahrzeugs ins Spiel, denn die Entschädigungszahlung ergibt sich (wie oben im Beispiel veranschaulicht) aus der Formel Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Zusätzlich zu dieser Entschädigung können Sie aber auch noch weitere Posten wie Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Ihr Kfz Gutachter in Hamburg berät sie hierzu gerne.

Unechter Totalschaden: Restwert beim Neuwagen

Ein Sonderfall ist es, wenn Sie mit Ihrem Neuwagen in einen Unfall verwickelt werden. Dann können Sie den Neuwagenpreis als Schadenersatz fordern. Als Neuwagen gelten Fahrzeuge, deren Erstzulassung weniger als einen Monat zurückliegt und die noch nicht mehr als 1.000 Kilometer Laufleistung aufweisen. In solchen Fällen wird fiktiv angenommen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorläge – auch wenn das Auto vielleicht gar nicht so kaputt ist, dass man es gemeinhin als Totalschaden bezeichnen würde. Allerdings ist bei einem Neuwagen auch bei erfolgreicher Reparatur die Wertminderung derart hoch, dass sie als unzumutbar gilt. Man spricht dann von einem unechten Totalschaden. Abgerechnet wird der Neupreis des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts.

Sonderfall Restwertleasing: Wie wird der Restwert beim Leasingfahrzeug berechnet?

Als Leasingnehmer bezahlen Sie während der Abschreibungsdauer durch Ihre Leasingraten lediglich etwa 80 Prozent der Investitions-Kosten – den Rest muss der Leasinggeber anderweitig amortisieren, beispielsweise durch Veräußerung des Anlagegegenstands am Ende der Vertragslaufzeit. Hierbei ist es wichtig, zwischen den Begriffen Buchwert und Restwert zu unterscheiden: Der Buchwert ist der Bilanz-Wert nach Abschreibung. Der Restwert spielt für die Bilanzierung keine Rolle, er ist eine reine Rechengröße bei der Leasingkalkulation.

Wenn Sie ein Fahrzeug leasen möchten, haben Sie meist die Wahl zwischen dem sogenannten Restwertleasing und einem Kilometer-Leasing. Bei letzterem wird schlicht vereinbart, wie viele Kilometer das Leasingfahrzeug bis zum Ende der Mietzeit gefahren werden darf.

Beim Restwertleasing wird hingegen bei Vertragsschluss schon der Wertverlust geschätzt, also berechnet, wieviel das Auto nach Ende der Mietzeit noch wert sein wird. Wenn Sie das Leasing-Fahrzeug nach der vereinbarten Nutzungsdauer zurückgeben, wird ein Gutachter beauftragt, der den Restwert des Fahrzeugs schätzt. In den meisten Fällen liegt dieser unter dem vertraglich geschätzten Betrag – und Sie sind eine Nachzahlung schuldig.

Dieses Restwertrisiko ist auch deshalb sehr hoch, weil es während den Jahren der Nutzungsdauer zu politischen oder wirtschaftlichen Veränderungen kommen kann. Und auch andere Ereignisse können eine große Rolle beim Wertverlust spielen – beispielsweise wenn ein Abgasskandal das Image einer Marke stark beschädigt.

Fazit

Der Restwert ist eine wichtig Größe in der Schadensregulierung ebenso wie in der Leasingpraxis. Sie sollten die Restwertermittlung Ihres Pkw deshalb nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich lieber einen Experten zur Seite holen – am Ende geht es um bares Geld. Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Beratung, das Kfz Gutachter Institut Hamburg hilft ihnen gerne bei allen Fragen!

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