Armbruch? Schädel-Hirn-Trauma? Wenn Sie nach einem Crash arbeitsunfähig sind, kommt schnell die Frage auf: Bekomme ich Verdienstausfall nach dem Unfall? Hier erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf Schadenersatz haben, welche Regeln beim Verdienstausfall gelten und welche Punkte Sie je nach Arbeitssituation unbedingt beachten müssen.
Verdienstausfall nach Unfall – das Wichtigste in 2 Minuten
Nach einem Autounfall muss die Versicherung des Unfallverursachers Schadenersatz leisten. Unter die Schadenspositionen fällt neben Reparaturkosten oder Schmerzensgeld auch eine Entschädigung bei Arbeitsunfähigkeit. Hier gilt bei Angestellten bzw. abhängig Beschäftigten: Die ersten 6 Wochen übernimmt der Arbeitgeber grundsätzlich die Lohnfortzahlung, danach ist die Haftpflichtversicherung des Schädigers verpflichtet, den Einkommensverlust auszugleichen. Bei Selbstständigen ist der Ablauf deutlich komplizierter. Auch die Berechnung geht unterschiedlich vonstatten. Mehr Details finden Sie weiter unten in unserem Ratgeber.
Begriffserklärung
Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall – was ist das eigentlich?
Gemäß Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflicht dem Geschädigten alle unfallbedingten Kosten erstatten – materielle wie immaterielle Schäden gleichermaßen. Zu den Schadenspositionen zählen u.a. Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten und gegebenenfalls Schmerzensgeld. Und natürlich auch der Lohnausfall für Geschädigte nach einem Schadensereignis, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch den Crash verursacht wurde. Denn wenn Sie aufgrund eines komplizierten Armbruchs oder wegen eines schwerwiegenden Schädel-Hirn-Traumas im Job ausfallen, erleiden Sie zusätzlich zu den Schmerzen auch einen ganz reellen wirtschaftlichen Schaden, für den Ihnen Ersatz zusteht.
Häufige Fragen – schnelle Antworten
Hierzu wird anhand der Lohnabrechnungen der vergangenen 12 Monate ein hypothetisches Einkommen für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit errechnet. Bei Selbstständigen kann sich das aufgrund von schwankenden Einkünften schwierig gestalten, hier müssen die entgangenen Einkünfte anhand der Einkommensnachweise und der aktuellen Marktlage berechnet werden – am besten mit einem Profi an der Seite (Kfz Gutachter Institut Hamburg, Telefon 040-60 59 08 54).
Wenn Sie als Freiberufler oder Selbstständiger der Geschädigte eines Unfalls sind, muss Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung nur dann eine Verdienstausfallentschädigung zahlen, wenn Ihnen tatsächlich Gewinn entgeht. Dann können Sie zum Beispiel eine Ersatzkraft einstellen. Den entgangenen Gewinn nachzuweisen kann mitunter jedoch kompliziert sein – hier empfiehlt es sich, einen erfahrenen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden und durch eine Verletzung arbeitsunfähig geworden, muss die Haftpflicht des Unfallgegners Sie für Ihren Verdienstausfall entschädigen. Bei Angestellten besteht dieser Anspruch erst nach 6 Wochen. So lange ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen, danach bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse.
Ihre Rechte
Wann besteht Anspruch auf Verdienstausfall nach einem Unfall?
Ein Anspruch auf Schadenersatz in Form von Entgeltfortzahlung besteht dann, wenn Sie unschuldig am Unfall sind. Die Kompensation für Ihren Verdienstausfall als Geschädigter übernimmt dann die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wenn Sie eine Mitschuld am Zusammenprall tragen, kann Ihr Anspruch als Geschädigter allerdings gekürzt werden. Bei unklarem Unfallhergang oder strittigen Fällen ist es deshalb ratsam, einen Kfz-Sachverständigen (info@kfzgutachterhamburg.com) zu Rate zu ziehen. Dieser kann anhand der Schäden meist schnell den genauen Unfallhergang rekonstruieren und viel zur Aufklärung beitragen. So kommen Sie sicher zu Ihrem Recht.
Haftpflicht oder Arbeitgeber?
Wer zahlt den Verdienstausfall nach dem Verkehrsunfall?
Hier muss zwischen abhängig Beschäftigten und Selbstständigen unterschieden werden. Bei Angestellten ist die Sachlage recht simpel: Die ersten 6 Wochen nach dem Unfallereignis kommt die Lohnfortzahlung direkt vom Arbeitgeber, erst wenn die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit länger dauert, springt die Krankenkasse ein, man erhält Krankengeld. Die Krankenkasse holt sich wiederum die Entschädigungssumme von der Haftpflicht des Schädigers – sofern Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden.
Selbstständige müssen deutlich mehr Papierkram erledigen, um bei einem Erwerbsschaden an eine Verdienstausfallentschädigung zu kommen. Hier ist es unbedingt ratsam, jemanden ins Boot zu holen, der sich mit solchen Fällen auskennt (Telefon 040-60 59 08 54).
Wie wird der Verdienstausfall nach einem Unfall berechnet?
Wenn Sie wegen eines Unfalls, an dem Sie unschuldig sind, nicht mehr arbeiten können, haben Sie gemäß § 843 Abs. 1 BGB gegen den Unfallverursacher einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung – und zwar in der Höhe des Verdiensts, den Sie ohne Verkehrsunfall erzielt hätten. Doch wie berechnet sich der Verdienstausfallschaden genau? Hierbei kommt es auf Ihre Arbeitssituation an.
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Arbeitnehmer:
Die Höhe der Ausfallzahlung hängt vom tatsächlichen Verdienst des Geschädigten ab. Die Berechnung der Entschädigungssumme ist deshalb sehr einfach. Anhand Ihrer Einkommensnachweise der vergangenen Monate wird ein hypothetisches Einkommen errechnet – also der Betrag, den Sie bekommen würden, wenn Sie normal zur Arbeit gehen würden. Um auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld miteinzubeziehen, werden in der Regel die vergangenen 12 Monate herangezogen. Auch Extras wie Überstundenvergütung, Fahrtgeld oder Erschwerniszulagen sind durchsetzbar.
Der BGH hat in einem Urteil 1999 (VI ZR 165/98) außerdem entschieden, dass der Schadensersatzanspruch auch die Krankenkassenbeiträge sowie die Sozialversicherungsbeiträge umfasst. -
Selbstständige:
Hier ist die Lage deutlich komplizierter, denn die reine Arbeitsunfähigkeit genügt nicht als Grund für eine Entschädigung. Es muss ein tatsächlicher Vermögensschaden nachweisbar sein, beispielsweise durch das Einstellen einer Vertretungsperson oder durch die Minderung des Gewinns aufgrund eines abgesagten Auftrags. Ein Sachverständiger ist bei der Darlegung von großem Vorteil, da er die Gesetzeslage genau kennt und weiß, welche Dinge er beachten muss, um Ihre Ansprüche bestmöglich geltend zu machen.
Sonderfall Freiberufler
Verdienstausfall nach Unfall: Welche Regeln gelten bei Selbstständigen?
Aufgrund von schwankenden Einkommensverhältnissen ist die Höhe des Verdienstausfalls nach einem Unfall bei Selbstständigen deutlich komplizierter zu berechnen als bei Arbeitnehmern. Denn aus der bloßen Tatsache der Arbeitsunfähigkeit folgt noch kein Recht auf Entschädigung gemäß § 249 BGB.
Der Schadenersatzanspruch tritt erst dann ein, wenn nachweislich ein Vermögensschaden entsteht, also eine tatsächliche Gewinnminderung bzw. ein Gewinnverlust eingetreten ist. Dieser muss durch Belege nachgewiesen werden, damit die Schadenshöhe einwandfrei beziffert ist.
Möglich ist auch die Erstellung einer Prognose durch einen Sachverständigen. Dieser kann auf Basis der gesicherten Anknüpfungstatsachen nach Maßstab des § 287 ZPO (BGH VersR 1995) ein Wahrscheinlichkeitsurteil über die nach gewohntem Lauf zu erwartende berufliche Entwicklung des Geschädigten fällen. Konkrete Anhaltspunkte und Anknüpfungstatsachen sind als Nachweis für die Prognose aber zwingend erforderlich (vlg. BGH VersR 1995, a. a. O.; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 50).
Angesetzt werden können beispielsweise die Kosten für eine Ersatz-Arbeitskraft sowie die Berechnung eines tatsächlich oder eines wahrscheinlich entgangenen Gewinns. Es dürfen aber nicht alle drei Varianten in Rechnung gestellt werden, zulässig ist nur eine. Zusätzlich gilt für den Geschädigten die Schadensminderungspflicht – Sie müssen (in angemessenem Rahmen) versuchen, die Kosten für die gegnerische Versicherung möglichst gering zu halten.
Übrigens: Vorteile, die sich aus der Arbeitsunfähigkeit ergeben, werden beim Erwerbsschaden gegengerechnet, beispielsweise ersparte Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer oder auch ersparte Fahrtkosten. Wie man sieht, ist das Geltendmachen von Verdienstausfall nach einem Unfall bei Selbstständigen eine anspruchsvolle Sache mit allerlei Fallstricken.
Wie erhalte ich nach dem Unfall Schadensersatz in Form von Lohnfortzahlung?
Eine korrekte Meldung und eine einwandfreie Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung sind das A und O, um die Schadensregulierung schnell und effizient über die Bühne zu bekommen. Sie wollen ja als Geschädigter nicht unnötig lange auf die Auszahlung Ihrer Ersatzansprüche warten oder unzählige Briefe verschicken, sondern sich lieber darauf konzentrieren, Ihre Verletzungen auszukurieren. Ein unabhängiger Sachverständiger wie das Kfz Gutachter Institut Hamburg (info@kfzgutachterhamburg.com) nimmt Ihnen den Papierkram ab und kümmert sich um die korrekte Beantragung der Verdienstausfallentschädigung.
Das passiert nach dem Verkehrsunfall
Wie läuft eine Schadensregulierung überhaupt ab?
Nach einem Verkehrsunfall ist der Verursacher des Schadens verpflichtet, diesen innerhalb von 7 Tagen seiner Versicherung zu melden, wenn es Verletzte bzw. einen Personenschaden gab, sogar schon innerhalb von 48 Stunden. Sind Sie unverschuldet in den Verkehrsunfall verwickelt worden, werden Sie in der Folge von der Versicherung des Schädigers kontaktiert, die Unfallregulierung beginnt.
Doch Sie sollten besser noch am Unfallort einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen. Dieser dokumentiert nicht nur die Schäden sachgerecht, er kümmert sich auch um die lästige Korrespondenz und die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen. Denn bei mehr als zwei Millionen Unfällen pro Jahr versuchen die Versicherer natürlich, bei der Schadensregulierung zu sparen, wo es irgend geht. Sie sollten sich deshalb niemals vorschnell auf scheinbar verlockende Angebote der gegnerischen Versicherung einlassen – in der Regel steht Ihnen deutlich mehr zu.
Ein fachlich versiertes Sachverständigengutachten ist nicht nur eine stichhaltige Berechnungsgrundlage für die Reparaturkosten – es hat auch beweissichernde Funktion und kann bei eventuellen Streitigkeiten vor Gericht eingesetzt werden. Dank unseres Netzwerks können wir Ihnen in einem solchen Fall selbstverständlich auch einen guten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht empfehlen.
Fazit
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug, da möchte man wenigstens beim Schadenersatz angemessen entschädigt werden – vor allem, wenn zu einem kaputten Auto noch ein Verdienstausfallschaden wegen fehlender Erwerbsfähigkeit hinzukommt. Je nach Arbeitssituation bzw. Einkommensverhältnissen ist die Sachlage aber nicht ganz so leicht zu durchdringen. Ein erfahrener Kfz-Sachverständiger wie das Kfz Gutachter Institut Hamburg (info@kfzgutachterhamburg.com) hilft Ihnen schnell und zuverlässig weiter – so können Sie sich beruhigt darauf konzentrieren, bald wieder voll einsatzfähig zu sein.