Unfallgutachten: Kosten, Ablauf und wichtige Tipps

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich schnell die Frage nach der Schadenshöhe. Der sicherste Weg, diese zu bestimmen, ist ein Unfallgutachten. Doch welche Sachverständigenkosten fallen an? Wer muss diese übernehmen? Und ab welcher Schadenshöhe ist ein Unfallgutachten eigentlich sinnvoll? Lesen Sie hier die Antworten auf diese und weitere Fragen.

Begriffserklärung

Was versteht man unter einem Unfallgutachten?

Kurz gesagt: Ein Unfallgutachten ist die Auflistung sämtlicher durch einen Verkehrsunfall entstandenen Schäden und der Kosten, die zur Behebung dieser Schäden nötig sind. Ein Kfz-Sachverständiger begutachtet hierfür das Unfallfahrzeug und dokumentiert alle unfallbedingten Schäden textlich und mithilfe von Fotos. Anhand seiner Beobachtungen rekonstruiert er unfallanalytisch den Unfallhergang. Zudem kalkuliert er die Höhe der Reparaturkosten und die Reparaturdauer, berechnet den Fahrzeugwert, den Zeitwert, den Wiederbeschaffungswert sowie die Wertminderung und ermittelt den Nutzungsausfall, der Ihnen entstanden ist. Durch seine beweissichernde Funktion kann ein Schadensgutachten auch vor Gericht eingesetzt werden. Mit einem Unfallgutachten eines zertifizierten Sachverständigenbüros stellen Sie sicher, dass Sie im Zuge der Schadensregulierung alle Ihre Ansprüche durchsetzen können. Wir sind in Hamburg und Umgebung für Sie im Einsatz, rufen Sie uns am besten noch von der Unfallstelle aus an (Kfz Gutachter Institut Hamburg, 040-60 59 08 54 anrufem).

Kfz Gutachter Institut Hamburg
FAQ

Häufige Fragen – schnelle Antworten

Ja, beispielsweise, wenn Zweifel an der Qualifikation des Gutachters bestehen, ein Gutachten zu einseitig ist oder wenn Schäden gelistet werden, die nicht im Zusammenhang mit dem Unfall stehen können. Ein weiterer Beanstandungspunkt liegt vor, wenn der Geschädigte die Nachbesichtigung des Unfallfahrzeugs durch einen Gegengutachter bewusst verhindert.

Wenn Sie als Unfallgeschädigter die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung einfordern möchten, empfiehlt sich ein Unfallgutachten. Es dient als qualifizierte Basis für die Schadensregulierung, vor allem bei einem Totalschaden. Auch bei einem strittigen Unfallhergang kann ein Schadensgutachten viel zur Aufklärung beitragen. Es kann auch vor Gericht als Beweismittel dienen.

Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt worden, entstehen Ihnen keine Kosten. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers muss in diesem Fall die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen und gegebenenfalls einen Anwalt für Verkehrsrecht übernehmen. Einzige Ausnahme: Der Unfallschaden liegt unterhalb der Bagatellgrenze.

Im Schnitt kostet das Erstellen eines Unfallgutachtens zwischen 500 und 800 Euro. Die Honorarhöhe ist dabei abhängig von der Schadenshöhe sowie weiteren Faktoren wie Anfahrt, Telefonaten oder Portokosten. Auch eine Abrechnung auf Stundenbasis ist möglich.

Rechtsgrundlage

Wann zahlt die gegnerische Versicherung das Unfallgutachten?

Wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, muss Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gemäß § 823 BGB alle unfallbedingten Kosten ersetzen. Diese beinhalten die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs, Mietwagenkosten, gegebenenfalls Schmerzensgeld und auch die Kosten für einen Gutachter bzw. einen Anwalt für Verkehrsrecht (vgl. BGH-Urteil von 2014, AZ VI ZR 225/13). Voraussetzung: Der Schaden muss oberhalb der Bagatellschadengrenze liegen. Aber bei den modernen hoch technologisierten Autos ist das inzwischen eher die Regel als die Ausnahme. Nutzen Sie also die Chance, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu Rate zu ziehen (Kfz Gutachter Institut Hamburg, 040-60 59 08 54). Dieser hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsforderungen und bei den Formalitäten im Zuge der Schadensregulierung.

Gut zu wissen: Für Sie als Geschädigten gilt die Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Entschädigungsforderungen so gering wie möglich halten müssen und der gegnerischen Versicherung keine unnötigen Kosten verursachen dürfen.

Gutachterhonorar

Was kostet ein Unfallgutachten?

Die Kosten für ein Schadengutachten bemessen sich in aller Regel nach der Schadenshöhe. Sprich: Je größer der Schaden, desto höher die Sachverständigenkosten – allerdings prozentual absteigend. Große Sachverständigenverbände wie der BVSK geben entsprechende Tabellen heraus, an denen sich die Grundhonorare orientieren. Ein Beispiel aus der regelmäßigen Honorarbefragung des BVSK: Liegt der Schadenswert bei 2.000 Euro, liegen die Gutachterkosten bei rund 500 Euro. Bei einem größeren Schadenswert, beispielsweise 10.000 Euro, fallen nur noch etwa 12 Prozent an. Kfz-Gutachter sind jedoch nicht an die Tabellen der Sachverständigenverbände gebunden – auch eine Abrechnung auf Stundenbasis ist möglich. Zusätzlich zum Grundhonorar werden auch Nebenkosten wie Telefonate, Portokosten, Fotoarbeiten oder Anfahrtskosten abgerechnet. Im Schnitt können Sie bei einem kleineren Auffahrunfall mit einer Honorarhöhe von 500 bis 800 Euro rechnen.

Kaskoschaden oder Haftpflichtschaden?

Der Schuldfrage kommt bei der Schadenabwicklung eine zentrale Rolle zu: Sind Sie unschuldig an dem Verkehrsunfall, liegt ein Haftpflichtfall vor: Die Versicherung des Unfallgegners muss Ihnen alle unfallbedingten Kosten ersetzen. Haben Sie jedoch eine Teilschuld oder geht der Unfall komplett auf Ihr Konto, liegt ein Kaskoschaden vor. Es greift – sofern Sie eine abgeschlossen haben – Ihre Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung. Im Kaskofall beauftragt in der Regel die eigene Kaskoversicherung einen Sachverständigen.

Bemessungsgrenze

Ab welcher Schadenhöhe sollte man ein Unfallgutachten machen?

Hier gilt die Faustregel: Bei einer Schadenhöhe oberhalb der Bagatellgrenze ist ein Unfallgutachten sinnvoll. Denn nur in diesem Fall muss Ihnen die Haftpflicht des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten ersetzen. Doch auch wenn die Sachlage von den Unfallbeteiligten unterschiedlich dargelegt wird, sollten Sie noch von der Unfallstelle aus einen kompetenten Sachverständigen zu Hilfe rufen (info@kfzgutachterhamburg.com) und mit dem Erstellen eines unabhängigen Kfz-Gutachtens beauftragen. Dieser kann unfallanalytisch oft sehr präzise beurteilen, ob der Unfall durch Eigenverschulden oder Fremdverschulden zustand kam oder ob Sie oder den Unfallgegner eine Teilschuld trifft.

Wann handelt es sich um einen Bagatellschaden?

Hier gilt die Faustregel: Bei einer Schadenhöhe oberhalb der Bagatellgrenze ist ein Unfallgutachten sinnvoll. Denn nur in diesem Fall muss Ihnen die Haftpflicht des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten ersetzen. Doch auch wenn die Sachlage von den Unfallbeteiligten unterschiedlich dargelegt wird, sollten Sie noch von der Unfallstelle aus einen kompetenten Sachverständigen zu Hilfe rufen (info@kfzgutachterhamburg.com) und mit dem Erstellen eines unabhängigen Kfz-Gutachtens beauftragen. Dieser kann unfallanalytisch oft sehr präzise beurteilen, ob der Unfall durch Eigenverschulden oder Fremdverschulden zustand kam oder ob Sie oder den Unfallgegner eine Teilschuld trifft.

Faktoren

Was beinhaltet ein Unfallgutachten?

In einem ausführlichen Schadensgutachten werden im Zuge der Begutachtung alle Schadenspositionen notiert, die zur Schadensregulierung notwendig sind:

– Beweissicherung und Schadensdokumentation (auch Vorschäden), schriftlich und fotografisch
– Rekonstruktion des Unfallhergangs
– Kalkulation der Unfallkosten, des Reparaturwegs sowie der Reparaturkosten und deren Wirtschaftlichkeit
– Bewertung des Fahrzeugs inklusive Sonderausstattung
– Berechnung von Zeitwert, Restwert und Wiederbeschaffungswert
– Einordnung der Klasse für die Nutzungsausfallentschädigung
– Bestimmung von Wertminderung und Dauer für die Wiederbeschaffung

Rechtliches

Kann man ein Unfallgutachten anfechten?

Unter bestimmten Umständen kann die gegnerische Partei ein Unfallgutachten beanstanden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Versicherung dem Sachverständigen mangelnde Qualifikation vorwirft. Ein weiterer Beanstandungsgrund ist ein zu einseitiges Gutachten oder gelistete Schäden, die nicht im Zusammenhang mit dem Unfall stehen können. Auch wenn der Geschädigte die Nachbesichtigung des Unfallfahrzeugs durch einen Gegengutachter bewusst verhindert hat, kann ein Gutachten angefochten werden.

Vor- und Nachteile

Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt ist zwar günstiger und manchmal auch schneller gemacht als ein Gutachten – doch er bietet nur eine grobe Einschätzung des Schadens. Wichtige Werte für die Schadenregulierung fehlen. Ein Unfallgutachten hingegen ist eine ausführliche Schadensdokumentation, die auch den Fahrzeugwert, Vorschäden, Umbauten, die Wertminderung, die Wiederbeschaffungsdauer, den Reparaturweg und den Nutzungsausfall auflistet. Zudem kann es vor Gericht als Beweismittel dienen. Eine solide Zwischenvariante bildet ein Kurzgutachten: Hierin wird der Schaden ausführlich dokumentiert und die Reparaturkosten werden exakt berechnet.

Sachverständigengutachten

Gibt es einen Unterschied zwischen einem Unfallgutachten und einem Schadengutachten?

Nein, sowohl ein Unfallgutachten als auch ein Schadengutachten beinhalten Informationen zum Unfallhergang, zu den entstandenen Schäden, zum Wiederbeschaffungswert oder der Wertminderung. Dem gegenüber steht ein reines Wertgutachten, das beispielsweise für die Marktwertermittlung von Gebrauchtfahrzeugen oder Oldtimern erstellt wird.

Fazit

Fazit

Nach einem unverschuldeten Autounfall sollten Sie einen qualifizierten Sachverständigen zur Gutachtenerstellung hinzuziehen. Ein Unfallgutachten ist eine belastbare Basis für die Schadensabwicklung, dient der Beweissicherung und untermauert Ihre Schadenersatz-Ansprüche. Das Kfz Gutachter Institut Hamburg (Telefon 040-60 59 08 54) ist in Hamburg und Umgebung stets für Sie zur Stelle. Rufen Sie uns im Schadenfall am besten noch von der Unfallstelle aus an. Unser Sachverständigenbüro kümmert sich um eine fachgerechte Unfallbegutachtung, eine pünktliche Schadenabwicklung und übernimmt den gesamten Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflicht. Bei Rechtsstreitigkeiten können wir Ihnen auch einen guten Anwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk empfehlen.

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