Bagatellschaden? Nachlackiert? Wann Ihr Fahrzeug als unfallfrei gilt – und wann nicht

Ein unfallfreies Auto lässt sich zu einem höheren Preis weiterverkaufen als eines mit Unfallschaden. Doch ist ein Parkrempler schon ein Unfall? Oder eine kleine Lackausbesserung? Hier lesen Sie, wo die Grenze zwischen verunfallt und unfallfrei gezogen wird und warum Sie beim Autoverkauf besser nicht lügen sollten.

Kurz & knapp

Hübsches Sümmchen: 14.370 Euro kostet ein durchschnittlicher Gebrauchtwagen

Mehr als 7 Millionen Gebrauchtwagen wechselten im Jahr 2020 den Besitzer. Die Fahrzeuge waren im Schnitt 5,6 Jahre alt und hatten rund 62.000 Kilometer Laufleistung auf dem Tacho. Die meisten von ihnen dürften als „unfallfrei“ verkauft worden sein. Doch tatsächlich ohne Unfall dürften nur die allerwenigsten fünf Jahre und älteren Pkw sein, die im Fahrzeughandel oder über privat weiterverkauft werden. Wann genau muss man also von einem Unfallfahrzeug sprechen? Welche Folgen hat das für den Verkaufspreis? Und was passiert, wenn man einem Käufer einen Unfall mit höheren Reparaturkosten verschweigt? Kurz zusammengefasst: Es ist kompliziert.

Kfz Gutachter Institut Hamburg

Definition unfallfrei

Nur ein Fahrzeug, das bislang keinen Unfall hatte, ist unfallfrei. Grundsätzlich ist jeder Schaden durch Fremdeinwirkung ein Unfall. Allerdings wird das im Fahrzeughandel differenzierter betrachtet: Bagatellschäden wie ausgebesserte Kratzer oder kleine Beulen berühren den „unfallfrei“-Status nicht.

Mit der Angabe „unfallfrei“ sollte man als Verkäufer dennoch vorsichtig umgehen. Wurde im Kaufvertrag ein unfallfreies Fahrzeug zugesichert und stellt sich später – z.B. beim regulären Check in der Werkstatt – heraus, dass doch größere Reparaturen vorhanden sind, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Unfallschaden absichtlich verschwiegen worden sein, droht sogar eine Anzeige wegen Betrugs.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie sollten sich im Kaufvertrag explizit bestätigen lassen, dass das Auto unfallfrei ist. Am besten ziehen Sie jedoch vor Abschluss des Vertrags einen Gutachter wie das Kfz Gutachter Institut Hamburg (Telefon 040-60 59 08 54) hinzu. Dieser kann zweifelsfrei feststellen, welche nennenswerten Unfälle und Reparaturen ein Fahrzeug schon hinter sich hat.

Reine Lackausbesserungen nach z.B. Steinschlag, Hagelschaden oder unerheblichen Parkdellen gelten ebenso wie Nachlackieren wegen Vogelkots als Bagatellen. Wurde jedoch zusätzlich ein Blechschaden repariert, liegt ein Unfallschaden vor und die Angabe „unfallfrei“ ist nicht mehr korrekt.

Je nach Gericht gibt es verschiedene Ansichten, ab wann die Bagatellgrenze überschritten und ein Pkw ein Unfallfahrzeug ist. In aller Regel liegt diese Grenze jedoch bei größeren Blechschäden jenseits von 750 Euro.

Hat ihr Auto lediglich ein, zwei Kratzer oder eine kleine Delle gilt es weiterhin als unfallfrei. Größere Schäden jenseits der Bagatellschadengrenze hingegen gelten als Unfall.

Wertsteigerung

Hübsches Sümmchen: 14.370 Euro kostet ein durchschnittlicher Gebrauchtwagen

Mehr als 7 Millionen Gebrauchtwagen wechselten im Jahr 2020 den Besitzer. Die Fahrzeuge waren im Schnitt 5,6 Jahre alt und hatten rund 62.000 Kilometer Laufleistung auf dem Tacho. Die meisten von ihnen dürften als „unfallfrei“ verkauft worden sein. Doch tatsächlich ohne Unfall dürften nur die allerwenigsten fünf Jahre und älteren Pkw sein, die im Fahrzeughandel oder über privat weiterverkauft werden. Wann genau muss man also von einem Unfallfahrzeug sprechen? Welche Folgen hat das für den Verkaufspreis? Und was passiert, wenn man einem Käufer einen Unfall mit höheren Reparaturkosten verschweigt? Kurz zusammengefasst: Es ist kompliziert.

Unfallfrei
Rechtslage

Die Rechtslage – Bagatellschäden machen ihr Auto nicht direkt zum Unfallwagen

Ausgebesserte Blechschäden und Schönheitsfehler wie Kratzer oder Dellen mit nur geringem Reparaturaufwand werden im Kraftfahrzeughandel nicht als Unfallschäden gehandelt, sondern als sogenannte Bagatellschäden. Ein kleiner Parkrempler oder Lackschaden macht Ihr Auto also noch nicht gleich zum Unfallfahrzeug.

Die meisten Gerichte berufen sich hier auf den Leitsatz des OLG Köln, auch wenn das Urteil  (Az.: 2 U 31/74) bereits aus dem Jahr 1975 stammt:

„Der Begriff „Unfallfreiheit“ oder „unfallfrei“ wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und Schönheitsfehler aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.“

Die Grenzen werden allerdings je nach Gericht unterschiedlich gezogen. Das OLG Rostock urteilte 2003 z.B., dass zwei erneuerte Kotflügel bei einem vier Jahre alten Gebrauchten keine Bagatelle mehr sind (Az. 6 U 227/02). Der BGH wiederum definierte in einem Urteil 2008 sogar einen Blechschaden als Unfallschaden (Az.: VIII ZR 253/05). Die Lage ist also je nach Größe des Schadens und Höhe der Reparaturkosten nicht immer eindeutig, im Zweifel ist es sinnvoll, einen erfahrenen Sachverständigen wie das Kfz Gutachter Institut Hamburg hinzuzuziehen.

Nachlackierung

Steinschlag, Kratzer und Co. – Problemfall Nachlackierung

Entdeckt ein Käufer nach dem Kauf, dass beispielsweise ein Kotflügel neu lackiert wurde, liegt die Vermutung nahe, dass ein Unfall vorlag und dieser verschwiegen wurde. Doch so einfach ist die Sachlage meist nicht. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) formuliert es so: „Eine Nachlackierung beruht nur dann auf einem Unfallschaden im Sinne der BGH-Rechtsprechung, wenn der Schaden am Gebrauchtwagen über einen Bagatellschaden hinausging. Hierüber ist der Käufer aufzuklären.“ Lackausbesserungen aufgrund von unerheblichen Parkdellen, Steinschlag, Hagelschaden oder Vogelkot sind hiervon also ausgenommen.

Wenn zusätzlich zur Nachlackierung allerdings auch Blechschäden behoben werden mussten, ist die Bagatellschadengrenze laut ZDK jedoch überschritten. Sollten Sie aufgrund einer entdeckten Neulackierung vom Kauf Ihres Gebrauchten zurücktreten wollen, müssen Sie sich aber auf Gegenwind vom Händler bzw. Verkäufer einstellen, denn es wird schwer sein, einen vorangegangenen Unfall sicher nachzuweisen. Aber auch hier kann Ihnen Ihr Gutachter helfen.

Formulierungen im Kaufvertrag

„Unfallfrei laut Vorbesitzer“: Das sollten Sie wissen

Ein Gebrauchtwagenverkäufer kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die unter einem Vorbesitzer entstanden sind und die ihm dieser möglicherweise verschwiegen hat. Bei einem Kauf von privat steht oft der Zusatz „unfallfrei laut Vorbesitzer“ oder „kein Unfall bekannt“. Der Privatverkäufer gibt in diesem Fall also nur eine Garantie für die Unfallfreiheit für die Zeit, in der das Fahrzeug in seinem Besitz war. Die Gewährleistung kann in diesem Fall ausgeschlossen werden. Als tatsächlich „unfallfrei“ werden Sie einen alten Wagen mit mehreren Vorbesitzern wohl niemals bekommen, dieses Garantie-Risiko wird keine Privatperson und auch kein Händler auf sich nehmen wollen.

Unfallschäden entdeckt, was tun?

Autokauf: Unfallwagen als unfallfrei gekauft – Ihre Möglichkeiten

Wenn sich nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, dass das Auto keinesfalls so unfallfrei war, wie der Verkäufer behauptet hat, ist der Ärger groß. Doch im Falle einer nicht erfolgten Wissensmitteilung über Schäden und Mängel greift die Gewährleistungspflicht, auch wenn diese im Vertrag explizit ausgeschlossen wurde. Die Beschaffenheitsvereinbarung über einen unfallfreien Wagen hat hier Vorrang.

Sie haben in einem solchen Fall mehrere Möglichkeiten:

  • Rückabwicklung des Kaufvertrags: Sie können in so einem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten, da er auf Basis falscher Angaben geschlossen wurde. Das Verschweigen von Vorschäden jenseits von Bagatellen entspricht dem Tatbestand der arglistigen Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB.
  • Minderung des Kaufpreises: Sie können eine Minderung des Kaufpreises verlangen, da ein Unfallfahrzeug einen geringeren Wiederverkaufswert hat als ein unfallfreier Wagen.
  • Schadenersatz: Auch eine Schadenersatzforderung ist möglich, da Sie durch Zusicherung falscher Tatsachen getäuscht wurden.
  • Eine Nacherfüllung durch Beseitigung der Mängel im Sinne der Gewährleistung ergibt in diesem Fall keinen Sinn – auch ein reparierter Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen, die Beschaffenheit des Fahrzeugs ändert sich durch die Reparatur nicht.

Kauf von privat

Grundsätzlich muss ein Verkäufer den Käufer über sämtliche ihm bekannte Mängel und Vorschäden informieren. Ausgenommen sind kleinere Schäden wie leichte Kratzer, außer, der Interessent fragt explizit danach. Bevor Sie zivilrechtliche Schritte gegen einen Privatverkäufer einleiten, sollten Sie überlegen, ob sich das Ganze lohnt. Sollte der Verkäufer eher zur Sorte „Habenichts“ zählen, bringt Ihnen als Kläger im Zweifel auch ein für Sie vorteilhaftes Urteil nichts, denn wo kein Geld ist, ist auch keines zu holen.

Kauf vom Autohaus

Wenn Sie ein Fahrzeug von einem Gebrauchtwagen-Händler kaufen, sollten Sie darauf achten, dass im Kaufvertrag explizit der Begriff „unfallfrei“ aufgeführt ist. Somit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Rundum-Sorglos-Tipp

Unfallfreiheit im Zweifelsfall besser vom Experten prüfen lassen

Sollten Sie nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens Zweifel am Zustand des Wagens hegen, ist es ratsam, das Fahrzeug durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen. Nennenswerte Reparaturen und Unfallschäden lassen sich auch im Nachgang immer feststellen. Noch besser ist es freilich, beim Kauf eines Gebrauchten schon vor Vertragsabschluss einen Kfz-Sachverständigen wie das Kfz Gutachter Institut Hamburg (Telefon 040-60 59 08 54) einen Blick auf den fahrbaren Untersatz werfen zu lassen, mit dem Sie liebäugeln.

Fazit

Auch wenn man denken sollte, dass der Begriff „unfallfrei“ selbsterklärend ist: Ganz so leicht ist die Lage beim Gebrauchtwagenkauf nicht. Zwar gelten alle Fahrzeuge, die lediglich Unfälle unterhalb der Bagatellschadensgrenze hatten, als unfallfrei, doch wo genau wird diese Grenze gezogen? Wie ist das mit dem Gewährleistungsausschluss? Und welche Ansprüche habe ich, wenn mein Gebrauchter tatsächlich doch ein Unfallauto ist? Holen Sie sich kompetente Hilfe (info@kfzgutachterhamburg.com), wir ermitteln für Sie Ihre besten Optionen.

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