Einen kurzen Moment unachtsam und schon hat es gekracht. Geht der Unfall glimpflich aus, bleibt es beim Blechschaden am Auto. Deutlich schlimmer ist es, wenn Personen betroffen sind. Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie sie sich nach einem Unfall richtig verhalten. Wir bringen Licht ins Dunkel und geben Ihnen 10 wichtige Tipps, was Sie nach einem Unfall beachten und rechtlich dringend tun sollten.

Die Themen:

1. Unfallstelle absichern

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie nach einem Unfall anhalten, den Warnblinker einschalten und die Unfallstelle absichern. Stellen Sie dazu ein Warndreieck in sicherer Entfernung auf, um einen weiteren Unfall zu verhindern. Der Abstand des Warndreiecks beträgt innerorts 50 Meter und bei schnellerem Verkehr auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 150 Meter. Vergessen Sie dabei nicht, eine Warnweste überzuziehen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.

2. Erste Hilfe leisten

Am Unfallort sollten Sie Erste Hilfe leisten, sofern Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen. Beispielsweise bei einem brennenden Auto ist Ihr Eingreifen nicht zumutbar. In anderen Fällen führt unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB zu einem Strafverfahren.

3. Polizei und Notarzt rufen

Bei kleineren Lackschäden ist es nicht nötig, sofort die Polizei zu alarmieren. Ohnehin würde diese in einem solchen Fall vermutlich nicht anrücken. Wenn ein Miet- und Firmenwagen in den Unfall verwickelt ist, ist die Polizei zu kontaktieren. Die Polizei ist zudem einzuschalten, sollten Sie sich mit Ihrem Gegner streiten oder der Unfallverursacher vom Unfallort geflohen sein. Polizei und Notarzt sind dringend zu rufen, wenn es verletzte Personen gibt. Anders als viele annehmen, klärt die Polizei nicht, wer für den Schaden aufkommt. Daher ist es ratsam, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten.

4. Schweigen ist Gold

Nach einem Unfall ist es wichtig, keinerlei Aussagen zu machen. Geben Sie in keinem Fall eine Schuld zu, denn es gilt: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Teilen Sie auch der Polizei lediglich Ihren Namen sowie Ihre Kfz-Versicherung mit.

5. Unabhängiger Gutachter

Engagieren Sie nach einem unverschuldeten Unfall unbedingt einen unabhängigen Kfz Gutachter in Hamburg. Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Sachverständiger arbeitet nicht objektiv und ist in den meisten Fällen darauf aus, die Schadenshöhe gering zu halten. Mit einem unabhängigen Gutachter gehen Sie auf Nummer sicher, die vollständige Entschädigungssumme zu erhalten. Im erstellten Schadengutachten werden alle entschädigungsfähigen Positionen detailliert aufgeführt. Sind Sie vollkommen schuldfrei werden die Kosten für den Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung getragen.

Gerne steht Ihnen das Gutachter Institut mit unabhängigen Sachverständigen sowie objektiver Meinung beratend zur Seite. Wir sind für Sie da, wenn Sie nach einem Unfall professionelle Unterstützung benötigen.

6. Beweise sichern

Trotz dessen die Polizei vor Ort ist und unabhängig von der Schuldfrage, ist es empfehlenswert, eigenständig Beweise zu sammeln. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und halten Sie Zeugenaussagen fest. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, sind die Beweise viel wert. Fertigen Sie außerdem gemeinsam mit Ihrem Unfallgegner ein Unfallprotokoll an. Ein solches Blanko-Protokoll sollte stets im Handschuhfach vorhanden sein.

7. Versicherung informieren

Nachdem am Unfallort alles geklärt ist und Sie diesen verlassen haben, setzen Sie Ihre Kfz-Versicherung von dem Unfall in Kenntnis. Sie haben eine Woche lang Zeit, den Versicherungsfall zu melden.

8. Schaden reparieren oder auszahlen lassen – Fiktive Abrechnung

Als Geschädigter ist es möglich, sich die Entschädigungssumme auszahlen zu lassen. In diesem Fall greift die sogenannte fiktive Abrechnung. Dabei führen Sie die Reparatur in Eigenregie durch oder verzichten darauf, den Schaden instand setzen zu lassen. Folglich gibt es keine Reparaturrechnung, um die Ansprüche, den Schaden reparieren zu lassen, geltend zu machen.

9. Schuldfrage ungeklärt – was tun?

Ist die Schuldfrage ungeklärt, übernimmt die Versicherung keine Kosten. Die Punkte 3, 4 und 6 sollten unbedingt berücksichtigt werden, damit die Schuldfrage geklärt werden kann. Sind Unfallbericht, Beweisaufnahme der Polizei und eigene Beweismaterialien nicht ausreichend, sollte ein Sachverständiger beauftragt werden. Herrscht anschließend noch immer keine Klarheit, führt der Weg vors Gericht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, sollten Sie einen Anwalt zu Hilfe ziehen.

10. Anwalt einschalten

Sie haben die Möglichkeit für die Abwicklung der Schuldfrage sowie die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Es empfiehlt sich, einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht zu engagieren. Die Anwaltskosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen, sofern Sie vollkommen schuldlos am Unfall sind.