Wer nach einem Autounfall ohne eigene Schuld einen Schaden zu beklagen hat, ist an einer schnellen Regulierung interessiert. Nach einem derart aufwühlenden Erlebnis wollen Sie als Geschädigter eines mit Sicherheit nicht: Ärger bei der anstehenden Schadensregulierung.

Hier können Sie alles Wichtige rund um die Schadensregulierung nachlesen. Machen Sie sich mit den wichtigsten Aspekten vertraut und lesen Sie, worauf es direkt am Unfallort ankommt und warum Sie nicht auf einen Kfz Gutachter verzichten sollten.

Auf die folgenden Fragen zur Schadensregulierung finden Sie hier Antworten:

  • Wie läuft die Schadensregulierung ab?
  • Wer sollte den Unfall am Ort des Geschehens aufnehmen?
  • Welche Rolle spielt die Klärung der Schuldfrage bei der Unfallregulierung?
  • Was hat es mit der Nutzungsausfallentschädigung auf sich?
  • Was als Geschädigter tun, wenn die gegnerische Versicherung die Schadensregulierung verzögert?

Wie ist der Ablauf bei der Schadensregulierung nach einem Autounfall?

Die Schadensregulierung beginnt quasi direkt am Unfallort damit, dass Sie ggf. die Unfallstelle absichern und bei einem Personenschaden den Notruf wählen. Ist es nur bei einem Sachschaden geblieben, so sollten Sie auch die Polizei hinzurufen. Die Beamten werden einen polizeilichen Unfallbericht anfertigen, der bei der Schadensregulierung abgesehen vom Kfz Gutachten eine zentrale Rolle spielen kann.

Sie sollten auch im Falle der eigenen Unschuld Ihre und die gegnerische Haftpflichtversicherung über den Unfall in Kenntnis setzen. Sie machen das Schadensereignis auf diese Weise offiziell und laufen nicht Gefahr, dass der Unfallgegner den Versicherungsschaden einfach unter den Teppich kehrt.

Sie sollten am Unfallort Beweise sammeln (Fotos machen und Zeugen befragen), damit die Schuldfrage aussagekräftig bewiesen werden kann. Denn ohne eine Antwort auf diese Frage wird der Versicherer den Schaden nicht (vollständig) regulieren.

Wie der Ablauf der Schadensregulierung ist, erklärt Ihnen das erfahrene Team aus dem Kfz Gutachter Institut aus Hamburg gerne persönlich nach Ihrer Kontaktaufnahme. Wenn Sie die Unterstützung direkt am Unfallort anfordern, müssen Sie sich um den Ablauf der weiteren Schadensregulierung keine großartigen Gedanken mehr machen.

Was ist am Unfallort zu beachten?

Wie bereits angedeutet, sollten Sie als ersten Schritt der Schadensregulierung unbedingt Beweise sammeln. Vielleicht haben Sie eine Vorlage für einen Unfallbericht im Handschuhfach, die nun zum Einsatz kommen kann. Sie sollten nicht nur mit dem Unfallgegner Daten austauschen, sondern auch die etwaiger Zeugen festhalten, falls es zu einem späteren Zeitpunkt noch zu Nachfragen kommt.

Lassen Sie sich an der Unfallstelle unter der unmittelbaren Wirkung des Schocks nicht voreilig zu einem Schuldeingeständnis drängen. Nutzen Sie objektive Hilfe durch die Polizei und einen erfahrenen Kfz Gutachter, um die Situation und das weitere Vorgehen besonnen zu analysieren. Ein voreiliges Schuldanerkenntnis direkt nach dem Verkehrsunfall kann im Nachhinein ein teurer Fehler sein.

Tipp: Sämtliche Daten des Unfallverursachers erhalten Sie bei dem Zentralruf der Autoversicherer.

Unfallaufnahme am Unfallort durch einen neutralen Experten!

Es liegt in der Natur der Sache, dass Sie nach einem Unfall aufgewühlt sind, auch wenn außer einem Sachschaden Gott sei Dank nicht viel passiert ist. In einer solchen Situation sollten Sie einen neutralen Experten zur Hilfe rufen. Damit ist nicht nur die Polizei gemeint, die das Geschehen festhalten und ggf. Angaben zur Schuldfrage dokumentieren kann.

Sie können auch einen erfahrenen Kfz Gutachter anrufen und noch an der Unfallstelle auf seine Expertise bauen. Durch seine Neutralität kann der Einwand rein formal entkräftet werden, er würde Interessen einseitig vertreten.

Durch seine Erfahrungswerte weiß ein neutraler und erfahrener Kfz Sachverständige genau, worauf zu achten ist und welche Schritte zeitnah umzusetzen sind. Der geschulte Blick auf das Schadensbild kann zudem die Schuldfrage eindeutig in eine Richtung lenken. Er wird später ein Gutachten anfertigen, das ein zentrales Dokument für die anstehende Schadensregulierung ist. Denn ohne dieses Dokument und die Angaben zu Reparaturdauer und -kosten werden Versicherungen keine Regulierung des Schadens vornehmen.

Ist die Schuldfrage des Verkehrsunfalls geklärt?

Ohne eine Klärung der Schuldfrage werden Versicherer keine abschließende Schadensregulierung vornehmen. Daher ist es wichtig, am Unfallort Beweise zu sammeln. So lässt sich der Unfallhergang einfacher rekonstruieren. In dieser Hinsicht kann ein erfahrener Kfz Sachverständige wertvolle Hilfestellungen leisten. Ein Schadensgutachten kann Aussagen darüber ermöglichen, welche Version des Unfallhergangs plausibel ist bzw. wozu das Schadensbild am wahrscheinlichsten passt.

Ist die Schuldfrage vollkommen strittig, kommt es in aller Regel zu einem Zivilprozess. In diesem Fall kann es einige Monate dauern, bis ein Urteil gefallen ist. Das zeigt, wie wichtig die Klärung der Schuldfrage möglichst noch am Unfallort ist.

Wie lange dauert die Schadensregulierung?

Für gewöhnlich hat eine Versicherung für die Schadensregulierung 4 bis 6 Wochen Zeit, nachdem die Forderung auf Schadenersatz eingegangen ist. Diese Prüffrist wird Versicherungen regelmäßig zugestanden. Passiert auch nach 6 Wochen nichts, sollten Sie mit einem Anwalt gegen die Versicherung vorgehen und Schadensersatz notfalls einklagen. Als Geschädigter muss die Versicherung des Unfallverursachers die Rechtsanwaltskosten tragen.

Manchmal kann es länger dauern, wenn Versicherungen noch etwas prüfen wollen bzw. nicht sofort alle notwendigen Dokumente eingereicht werden. Indem Sie sich direkt von Beginn an auf professionelle Unterstützung einlassen, legen Sie die Grundlage für eine schnellstmögliche Schadensregulierung nach einem Unfall. Wir als erfahrene Kfz Gutachter wissen, worauf es bei der Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung ankommt.

Unverschuldeter Unfall: Tipps vom Experten zur Schadensregulierung auf einen Blick!

  1. Rufen Sie die Polizei, um einen offiziellen Bericht anfertigen zu lassen (Ausnahme: kleine Lackschäden).
  2. Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie eine Sicherung der Beweise vor (Fotos und Zeugen).
  3. Schreiben Sie alles Wichtige auf, damit nichts in Vergessenheit gerät.
  4. Fertigen Sie eine möglichst präzise Unfallskizze an.
  5. Kontaktieren Sie noch am Unfallort einen Kfz Sachverständigen, um erfahrene Hilfe zu nutzen.
  6. Falls Sie offenkundig unschuldig sind, können Sie einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen: Für die Kosten kommt die gegnerische Haftpflichtversicherung auf.
  7. Lassen Sie sich nicht auf den von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachter ein: Sie können frei wählen, die Kosten hat die Versicherung des Unfallgegners zu tragen.

Nutzungsausfall­entschädigung als Geschädigter? Voraussetzungen in der Zusammenfassung

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung von bis zu 14 Tagen zu. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Um eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen zu können, muss ein Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit gegeben sein. Die Tatsache, dass Sie Ihr Auto reparieren lassen, ist als klares Zeichen zu werten, dass Sie es zeitnah wieder nutzen müssen.

Bei einer grundsätzlich auch möglichen fiktiven Abrechnung (= keine Durchführung der Reparatur bei Auszahlung der Schadenssumme) kann es angesichts dessen schwieriger werden, eine Nutzungsausfallentschädigung zu erwirken. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu nutzen. Das Kfz Gutachter Institut in Hamburg berät Sie gerne mit Blick auf die Vorteilhaftigkeit einer Option in Ihrem konkreten Fall.

Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag? Nicht die beste Wahl für Sie!

Sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, sollten Sie mit Blick auf Ihre eigenen finanziellen Interessen immer auf ein professionelles Kfz Gutachten setzen. Dieses hat ALLE wesentlichen Faktoren im Blick, die sich auf den Wert, die Reparaturkosten und vor allem auch auf die Wertminderung des Fahrzeugs beziehen. Mit dem Wiederbeschaffungswert und Restwert werden darin u.a. zwei wichtige Werte ermittelt, falls es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Ein Kostenvoranschlag hingegen zeigt nur, was eine Reparatur kosten würde. Im Einzelfall muss sich konkret nachrechnen lassen, ob es sich um einen Totalschaden handelt und die Reparatur daher überhaupt noch Sinn macht.

Die Versicherung verzögert die Schadensregulierung! Was ist zu tun?

Sobald der oben genannte Zeitrahmen von bis zu 6 Wochen nach Eingang der Forderung verstrichen ist, sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen und gegen die Versicherung vorgehen. Bedenken Sie, dass Sie als Unfallgeschädigter (eigene Unschuld) nicht für die Anwaltskosten aufzukommen haben. Sie gehen daher kein Risiko ein! Durch ein Ungleichgewicht an Fachwissen haben Sie im Streitfall ohne Anwalt kaum eine Chance, gegen die Praktiken der Versicherung vorzugehen.

Erfahrungsgemäß weigern sich Versicherungen nur selten, den Schaden komplett nicht zu bezahlen. Manchmal sehen sie die Schuldfrage als nicht geklärt an und schließen die Regulierung dann nicht ab. In einigen Fällen werden auch bestimmte Positionen im Kfz Gutachten gekürzt, was z.B. bei den Verbringungskosten passieren kann. Mit einem erfahrenen Fachanwalt an Ihrer Seite können Sie konsequent gegen Verzögerungen vorgehen und die maximale Summe rausholen, die Ihnen zusteht.

Schadensregulierung durch Gutachter der Versicherung?

Nein, das ist keine Lösung, die Sie als geschädigter Unfallbeteiligter ernsthaft in Erwägung ziehen sollten. Zwar hört sich dieser Service auf den ersten Blick verlockend an. Sie sollten aber tunlichst von Ihrem Recht Gebrauch machen und selber einen Kfz Gutachter wählen. Sie können so sicherstellen, dass Ihre finanziellen Interessen von Beginn an zu 100% im Fokus stehen. Von der gegnerischen Versicherung gestellte Gutachter agieren erfahrungsgemäß nicht immer mit der gebotenen Objektivität bzw. Unabhängigkeit.

Anwaltskosten, Abschleppkosten etc.: Was beinhaltet die Schadensregulierung?

Hier sehen Sie, dass Ihre Schadensersatzansprüche als Geschädigter nach einem Haftpflichtschaden umfassend sind. In diesem Fall muss die gegnerische Versicherung für alle Kosten aufkommen, die im Folgenden aufgelistet werden. Tragen Sie eine Teilschuld am Unfallgeschehen, so sind entsprechende Kürzungen zu erwarten.

Bei der Schadensregulierung übernimmt die gegnerische Versicherung:

  • sämtliche Kosten für einen Rechtsanwalt
  • bei Personenschäden Schmerzensgeld, wenn ein ärztliches Attest zeitnah vorliegt
  • bei einem Unfall mit Todesfolge die Kosten für die Beerdigung
  • die im Kfz Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten (bei einem wirtschaftlichen Totalschaden werden maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes erstattet)
  • Kosten für den beauftragten Kfz Gutachter
  • Abschleppkosten und Verbringungskosten
  • Ersatz für die erlittene Wertminderung
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Kostenpauschale von derzeit 25 Euro für entstandenen Aufwand (z.B. notwendige Telefonate)

Nutzen Sie die persönliche Beratung durch unsere erfahrenen Kfz Gutachter, um Ihre Ansprüche umfassend durchzusetzen. Unter Berücksichtigung der konkreten Umstände wird schnell ersichtlich, welche der genannten Posten Sie bei der Schadensregulierung geltend machen können.

Schadensregulierung bei Bagatellschäden: Was ist üblich?

Für Bagatellschäden wird meistens eine Grenze von bis zu 750 Euro angegeben, wobei dieser Wert als Orientierung nicht in Stein gemeißelt ist. Handelt es sich bei dem Schaden nur um Lackkratzer, ist von einem Bagatellschaden auszugehen. In diesem Fall ist kein Kfz Gutachten notwendig, um die Schadensabwicklung vornehmen zu können. In dieser Konstellation akzeptieren Versicherungen für die Schadensregulierung einen einfachen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.

Bei sehr geringen Schadenshöhen ist es ebenfalls eine Option, die Schadensregulierung ohne Versicherung privat durchzuführen. Das setzt aber voraus, dass Sie sich die Unfallbeteiligten einig sind und der Schaden vom Ausmaß her bezifferbar ist. Sie sollten in diesem Fall ein Einigungsprotokoll aufsetzen. Daraus sollte hervorgehen, dass der Gegner die Schuld am Unfall trägt und er sich zur Zahlung von XXX Euro bereit erklärt. Dies Ansprüche aus dem Unfallgeschehen in puncto Schadensersatz sind damit abgegolten.

Fazit & Zusammenfassung: Alles Wichtige zur Schadensregulierung nach einem Unfall auf einen Blick

  • Bei der Schadensregulierung nach einem Autounfall leistet ein erfahrener Kfz Gutachter wertvolle Hilfestellungen.
  • Ein unabhängiges Kfz Gutachten ist bei feststehender Schuldfrage die Basis für die Schadensregulierung.
  • Der Umfang Ihrer Ansprüche bei der Schadensregulierung ist umfassend: Lassen Sie sich beraten!
  • Nach Eingang der Forderung haben Versicherungen üblicherweise 4 bis 6 Wochen Zeit.
  • Verzögert die Versicherung die Zahlung, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt einschalten.
  • Bei einem Bagatellschaden (bis etwa 750 Euro) ist ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt meistens ausreichend. Bei einem größeren Schaden ist ein professionelles Unfallgutachten eindeutig die überlegene Option, denn es geht auf alle relevanten Werte und eben nicht nur die Reparaturkosten ein.

Mit dem Team vom Kfz Gutachter Institut aus Hamburg gelingt eine reibungslose Schadensregulierung ohne Stress & großen Aufwand! Wir übernehmen für Sie die Schadensmeldung bei der Versicherung des Unfallverursachers.

Sie wünschen sich nach einem Unfall professionelle Hilfe bei der Schadensregulierung? Dann vertrauen Sie auf das serviceorientierte Leistungsspektrum des Kfz Gutachter Instituts. Mit Ihrem Anruf sichern Sie sich professionelle Unterstützung für eine reibungslose Abwicklung des Schadenfalls. Auf Ihren Wunsch hin können Sie bereits am Unfallort auf die Hilfe des Kfz Gutachters zurückgreifen!