Schadengutachten. Nach einem Unfall einen Gutachter beauftragen?

Sie sind als unschuldiges Opfer an einem Verkehrsunfall beteiligt? Dann ist es sinnvoll, einen unabhängigen Gutachter zu Hilfe zu ziehen. Damit Sie zu Ihrem Recht auf Schadensregulierung kommen. Unsere zertifizierten und neutralen Gutachter sind zur Stelle. Gewissenhaft und professionell erstellen unsere Experten Ihnen ein zertifiziertes sowie rechtskräftiges Gutachten. Bei uns stehen Sie als Geschädigter im Mittelpunkt. Wir möchten, dass Sie sich nach einem Verkehrsunfall dank unserer Betreuung und Beratung bei der Schadensabwicklung in den besten Händen fühlen. Dafür sind wir in allen Hamburger Stadtteilen sowie im Umland für Sie zur Stelle.

Unabhängige Unfallgutachter für zertifizierte Gutachten

Wir arbeiten unparteiisch und agieren nicht im Namen einer Versicherung. Somit erstellen wir ein rechtsverbindliches sowie neutrales Gutachten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, Erfahrung sowie unsere Kundendienste:

  • Service in allen Stadtteilen in Hamburg und im Umland
  • telefonische Erreichbarkeit von 8 bis 22 Uhr
  • Netzwerk an Rechtsanwälten
  • kompetenter Ansprechpartner zwischen den Beteiligten

Mit fachlicher Kompetenz ermitteln und beziffern unsere Spezialisten die Schadenshöhe. Profitieren Sie von unserer präzisen und gewissenhaften Arbeitsweise sowie einem detaillierten Gutachten.

Schadengutachten - Wir stehen Ihnen zur Seite

Qualifiziertes Schadensgutachten von Experten

Lassen Sie sich nach einem Verkehrsunfall ein zertifiziertes Gutachten von unseren Experten erstellen. Wir betreuen Sie umfassend und stehen Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung bei der gesamten Abwicklung des Schadens zur Seite. Unser Anliegen ist es, dass Sie als Geschädigter eine realistische Schadenshöhe erstattet bekommen.

Autounfall: Wie hoch sind die Gutachter Kosten?

Die Kosten für einen Gutachter werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Somit ist es für Sie unentgeltlich, einen neutralen Gutachter zu beauftragen. Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie immer das Recht einen unabhängigen Gutachter zu engagieren. Dieses Recht gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen engagiert hat. Grundsätzlich lässt sich über die Höhe der Kosten sagen, dass diese mit dem Schweregrad des Schadens und dem zunehmenden Umfang des Gutachtens steigen.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Eine fiktive Abrechnung wird auf Grundlage eines von einem unabhängigen Sachverständigen erstellten Gutachtens abgerechnet. Somit wird für die Schadensabwicklung nicht die Reparaturkostenabrechnung herangezogen. Wenn Sie Geschädigter in einem Verkehrsunfall sind, ist es Ihre Entscheidung, ob Sie den Schaden beheben oder sich die Schadenssumme auszahlen lassen wollen. Für weitere Fragen zur fiktiven Abrechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unfallgutachter in Hamburg ‒ jetzt kontaktieren!

Sie benötigen einen kompetenten und zuverlässigen Unfallgutachter in Hamburg? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem Institut auf. Unsere Experten sind von Montag bis Sonntag von 8 Uhr bis 22 Uhr telefonisch für Sie da. Gerne können Sie auch unseren Rückruf-Service nutzen, um einen Termin zu vereinbaren. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Auch per E-Mail sind wir jederzeit für Sie erreichbar.

Unser Gutachter Institut freut sich auf Ihren Auftrag.