Oldtimer-Gutachten: Wann Sie für Ihren Oldie eine Bewertung brauchen

Nur weil ein Auto alt ist, ist es noch lange kein Oldtimer. Hier erfahren Sie, wie Sie an das begehrte H-Kennzeichen kommen, wann die Versicherung ein Oldtimer-Gutachten verlangt und wofür Sie eine professionelle Bewertung Ihres Klassikers noch überall brauchen.

Was ist ein Oldtimer-Gutachten?

In § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist geregelt, dass für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer ein Sachverständigengutachten vorzuweisen ist. Dieses umfasst eine festgelegte, detaillierte Prüfung des Fahrzeugzustands, der Ausstattung und Veränderungen am Wagen sowie die Dokumentation der Verkehrstüchtigkeit.

Youngtimer, Oldtimer, Veteran, Classic Car?

Ab einem Alter von 30 Jahren ab Zulassung gilt ein Pkw, Lkw, Motorrad oder Traktor als Oldtimer – allerdings nur, wenn das Gefährt weitestgehend im Originalzustand erhalten ist bzw. gemäß zeitgenössisch restauriert wurde. Dann kann ein Fahrzeug das H-Kennzeichen bekommen. Youngtimer werden Kfz ab ca. 15 Jahren genannt. Zwischen 1960 und 1970 wurden Oldtimer auch oft als Veteran bezeichnet. Im englischsprachigen Raum ist meist von Classic Cars die Rede.

FAQ

Häufige Fragen – schnelle Antworten

Für eine Kurzbewertung oder ein vollständiges Wertgutachten für Ihren Klassiker sollten Sie sich vorzugsweise an einen spezialisierten Sachverständigen wenden. Reine Zulassungsgutachten nach § 23 StVZO können Sie auch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS anfertigen lassen.

Ein Oldtimer-Wertgutachten hat keine zeitliche Begrenzung. Es ist jedoch sinnvoll, alle zwei bis drei Jahre ein neues Gutachten erstellen zu lassen. So können Sie der Versicherung eine Wertänderung mitteilen. Weitere Anlässe: ein geplanter Verkauf, ein Schadenfall oder eine Restaurierung.

Um für Ihr historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen zu erhalten und es als Oldtimer zulassen zu können, benötigen Sie laut § 23 StVZO ein Oldtimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (040-60 59 08 54). In diesem wird anhand einer Anzahl objektiver Kriterien ermittelt, ob Ihr Fahrzeug den Anforderungen an einen Oldtimer entspricht.

Man unterscheidet zwischen einem Zulassungsgutachten gemäß § 23 StVZO, das für den Erhalt eines H-Kennzeichens unumgänglich ist, einer Kurzbewertung bzw. einem Wertgutachten, die beide für die Versicherungseinstufung und die Marktwertermittlung benötigt werden, sowie einem Wertminderungsgutachten. Dieses benötigen Sie, um im Falle eines Unfalls oder eines Schadensereignisses die Wertänderung Ihres Gefährts herauszufinden.

Ein reines Zulassungsgutachten nach § 23 StVZO kostet etwa 80 bis 200 Euro. Ein Kurzgutachten liegt etwa in derselben Preiskategorie. Für ein vollständiges Wertgutachten muss man etwas tiefer in die Tasche greifen. Je nach Aufwand und Wert des Wagens schlägt es mit 300 bis 500 Euro zu Buche.

Umfang und Ablauf eines Oldtimer-Gutachtens

Die Anforderungen an eine Oldtimer-Bewertung sind in § 23 StVZO genauestens geregelt. Folgende objektive Kriterien werden untersucht:

Die Anforderungen an eine Oldtimer-Bewertung sind in § 23 StVZO genauestens geregelt. Folgende objektive Kriterien werden untersucht:

– Rahmen und Fahrwerk
– Karosserie
– Motor
– Bremsen
– Lenkung
– Reifen bzw. Räder
– Elektrik
– Innenraum

Alle Komponenten müssen entweder im Originalzustand oder zeitgenössisch sein, dürfen aber auch gemäß eines speziellen Zulassungskatalogs um- oder nachgerüstet worden sein. Außerdem dürfen keine offensichtlichen Mängel gemäß StVZO vorhanden sein.
Ein Wertgutachten umfasst außerdem noch Informationen zum Marktwert des Wagens, zum Wiederbeschaffungswert, dem Wiederherstellungswert und der Zustandsnote von 1 (makellos) bis 5 (restaurierungsbedürftig).

Kfz Gutachter Institut Hamburg

Wann brauche ich ein Oldtimer-Gutachten?

Es gibt zahlreiche Anlässe, die die Erstellung eines Oldtimer-Gutachtens erforderlich machen: Vielleicht benötigen Sie es beim Abschluss einer Versicherung (Teilkasko, Vollkasko) zur Einstufung, beim Kauf oder Verkauf eines Oldies, zur Zulassung Ihres neuen mobilen Schmuckstücks oder im Fall eines Schadens, um Wertminderung, Reparaturkosten oder Nutzungsausfall berechnen zu können. Doch wann brauchen Sie welche Art von Gutachten?

Wertgutachten

Mit einem ausführlichen Wertgutachten ermittelt Ihr Gutachter (info@kfzgutachterhamburg.com) den aktuellen Marktwert Ihres Oldtimers. Bei einem Wertgutachten werden alle technischen Daten, Baugruppen und Umbauten des historischen Fahrzeugs auf ihre Originalität kontrolliert und festgestellt, ob zum Beispiel das Getriebe noch zur Fahrgestellnummer passt. Zusätzlich wird der optische Zustand beurteilt. Auch Kaufverträge, Werkstattrechnungen und eventuelle prominente Vorbesitzer werden notiert.

Gutachten für die Oldtimer-Zulassung

Um ein H-Kennzeichen zu bekommen, benötigt Ihr historisches Fahrzeug eine Zulassung als Oldtimer. Diese ist gemäß § 23 StVZO an ein Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (040-60 59 08 54) oder Prüfingenieur gekoppelt. Dieser bewertet den Zustand des Fahrzeugs, was die Originalität, die Pflege und den Erhalt der historischen Merkmale angeht. Als Oldtimer kann ein Fahrzeug erst dann eingestuft werden, wenn der Tag der Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt.

Kurzgutachten für Oldtimer

Für Kurzgutachten begutachten unsere Sachverständigen Ihr Fahrzeug vor allem optisch anhand einer Klassifizierung von Zustandsnoten. Zudem wird der aktuelle Marktwert des Oldtimers ermittelt.

Wertminderungs-Gutachten

Dieses ist relevant, wenn es zu einem Schadenfall durch beispielsweise einen Unfall, Diebstahl oder Brand gekommen ist. Der Sachverständige berechnet, inwiefern sich das Schadensereignis auf den Marktwert des Wagens auswirkt und mit welcher Wertminderung Sie zu rechnen haben. Wenn schon vor dem Schadensereignis ein Gutachten erstellt worden ist, erleichtert diese Dokumentation die Einschätzung der Wertminderung erheblich. Eine nachträgliche Wertermittlung kann durch Unfall- oder Brandschäden schwierig bis unmöglich sein.

Zur Versicherungseinstufung:

Für die Oldtimer-Versicherung sind der Marktwert, der Wiederbeschaffungswert sowie der Wiederherstellungswert wichtige Komponenten, um die Versicherungssumme und die Beiträge zu berechnen. Das beim Abschluss benötigte Gutachten variiert dabei oft je nach Fahrzeugwert. Bei einem Fahrzeugwert bis 50.000 Euro genügt oft ein Kurzgutachten, liegt der Wert darüber, wird meist ein Vollgutachten verlangt. Bei Pkw bis 10.000 Euro entfällt die Gutachtenpflicht in aller Regel. Manche Oldtimerversicherungen fordern auch für Youngtimer ein Gutachten ein, um den Versicherungsschutz entsprechend anpassen zu können. Wiederum andere Versicherungen wie der ADAC verlangen grundsätzlich nur eine Kurzbewertung. Es lohnt sich also durchaus, sich vorab schlau zu machen.

Bei einem geplanten Verkauf

Falls Sie den Verkauf Ihres Klassikers planen, sind eine Kurzbewertung bzw. ein vollständiges Wertgutachten nützlich. Damit lassen sich der aktuelle Wert und der Zustand des Fahrzeugs Kaufinteressenten gegenüber zweifelsfrei belegen. Eine gute Voraussetzung für einen reibungslosen Verkauf. Ein Vollgutachten ist speziell für teure Sammlerfahrzeuge sinnvoll, um eine gehobene Preiskategorie zu rechtfertigen.

Für die Zulassung als Oldtimer:

Um Ihr Liebhaberstück als Oldtimer zuzulassen und ein H-Kennzeichen zu erhalten, genügt eine Kurzbewertung leider nicht. Hierfür ist gemäß § 23 StVZO eine vollständige Oldtimer-Begutachtung Voraussetzung, die den Pflege- sowie den Erhaltungszustand überprüft und feststellt, inwieweit das Fahrzeug noch dem Originalzustand entspricht.

Zur Überprüfung der Wertentwicklung:

Alle zwei bis drei Jahre empfiehlt sich die Anfertigung eines Kurzgutachtens, um die Wertentwicklung Ihres historischen Fahrzeugs zu überprüfen und für einen eventuellen späteren Verkauf festzuhalten.

Geltungsdauer und Co.

Wie lange sind Gutachten gültig?

Grundsätzlich gilt: Ein Gutachten hat kein Ablaufdatum. Allerdings verändert sich natürlich nicht nur die Marktlage stetig, auch am Auto, Motorrad, Traktor oder Lkw kommen möglicherweise Veränderungen hinzu, zum Beispiel durch Schäden oder Pflegemaßnahmen wie eine Restaurierung.

Der richtige Zeitpunkt

Wie oft sollte man ein Oldtimer-Gutachten erstellen?

Es empfiehlt sich, alle zwei bis drei Jahre eine Begutachtung durchführen zu lassen. So können Sie Ihre Versicherung immer auf dem neuesten Stand halten, vermeiden eine Unterversicherung und sind bei einem Unfall oder Diebstahl auf der sicheren Seite. Auch wenn Sie Ihren Klassiker haben reparieren oder restaurieren lassen, können Sie mit einer Oldtimer-Bewertung diese Pflegemaßnahmen im Nachgang lückenlos nachweisen. Und schlussendlich ist auch bei einem geplanten Verkauf ein aktuelles Wertgutachten eine sinnvolle Investition.

Wer darf beurteilen?

Kann jeder Kfz-Gutachter auch Oldtimer-Gutachten anfertigen?

Grundsätzlich dürfen alle Prüfingenieure amtlich anerkannter Überwachungsorganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS Oldtimer-Gutachten für die Zulassung gemäß § 23 StVZO erstellen. Für eine Kurzbewertung oder ein Wertgutachten sollten Sie jedoch möglichst darauf achten, einen spezialisierten Sachverständigen zu finden (040 – 60 59 08 54). Dieser kennt sich mit der Marktlage und den regionalen Gegebenheiten meist besser aus.

Bei einem geplanten Verkauf

Falls Sie den Verkauf Ihres Klassikers planen, sind eine Kurzbewertung bzw. ein vollständiges Wertgutachten nützlich. Damit lassen sich der aktuelle Wert und der Zustand des Fahrzeugs Kaufinteressenten gegenüber zweifelsfrei belegen. Eine gute Voraussetzung für einen reibungslosen Verkauf. Ein Vollgutachten ist speziell für teure Sammlerfahrzeuge sinnvoll, um eine gehobene Preiskategorie zu rechtfertigen.

Für die Zulassung als Oldtimer:

Um Ihr Liebhaberstück als Oldtimer zuzulassen und ein H-Kennzeichen zu erhalten, genügt eine Kurzbewertung leider nicht. Hierfür ist gemäß § 23 StVZO eine vollständige Oldtimer-Begutachtung Voraussetzung, die den Pflege- sowie den Erhaltungszustand überprüft und feststellt, inwieweit das Fahrzeug noch dem Originalzustand entspricht.

Zur Überprüfung der Wertentwicklung:

Alle zwei bis drei Jahre empfiehlt sich die Anfertigung eines Kurzgutachtens, um die Wertentwicklung Ihres historischen Fahrzeugs zu überprüfen und für einen eventuellen späteren Verkauf festzuhalten.

Fazit

Oldtimer-Gutachten werden für vielfältige Belange benötigt und sind für jeden Liebhaber historischer Fahrzeuge ein Muss von der Zulassung bis zur Marktwertermittlung beim Verkauf. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Expertise, wir prüfen Ihr Sammlerstück auf Herz und Nieren. So haben Sie immer im Blick, welchen Zustand und Marktwert Ihr Oldie momentan hat.

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