Kfz-Schaden Gutachten: Wann ist dies sinnvoll?

Nach einem Unfall fragen Sie sich vielleicht, ob ein Kfz-Schadengutachten Sinn ergibt. Sind Sie unschuldig an dem Crash, lautet die Antwort ganz klar: ja. Was beim Beauftragen eines Sachverständigen zu beachten ist, wofür Sie ein Gutachten unbedingt brauchen und was das überhaupt kostet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

Kfz-Gutachten: sinnvoll ab 750 Euro Schadenshöhe

Prinzipiell ist es empfehlenswert, bei jedem Verkehrsunfall, den Sie nicht komplett selbst verschuldet haben, einen Kfz-Sachverständigen einzuschalten (info@kfzgutachterhamburg.com).

Ausnahme: Bagatellschäden unter 750 Euro werden in aller Regel ohne Gutachten reguliert. Doch für einen Laien ist mangels Fachkenntnis kaum auf den ersten Blick ersichtlich, ob der Schaden tatsächlich so gering ist. Hinter einer kleinen Beule kann sich schließlich auch eine verzogene Karosserie oder eine kaputte Einparkhilfe verbergen.

Ein Sachverständigenbüro übernimmt für Sie die komplette Schadenabwicklung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Kfz-Gutachter sichert Beweise, hilft den Sachverhalt zu klären und holt bei der finanziellen Entschädigung das Optimum für Sie heraus. Wenn Sie sich auf den Gutachter der Gegenversicherung einlassen, riskieren Sie hohe finanzielle Einbußen.

Ein Schadensgutachten kann auch zugleich den Zweck eines Wertgutachten erfüllen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden haben Sie so belastbare Rechengrößen, was den Wiederbeschaffungswert und die merkantile Wertminderung angeht.

Kfz Gutachter Institut Hamburg
FAQ

Häufige Fragen – schnelle Antworten

Ein Gutachter empfiehlt sich immer dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden oder wenn die Schuldfrage strittig ist. Ein Sachverständiger unterzieht die Schäden einer Plausibilitätsprüfung und kann so Hinweise zum Unfallhergang geben, dessen Klärung sonst gerne mal mehrere Monate dauern kann.

Zudem liefert ein Kfz-Gutachten belastbare Zahlen zu Schadenshöhe, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Restwert. Diese Rechengrößen sind zur Schadensabwicklung unbedingt nötig. Auch wenn Sie ein DAT-Gutachten für die Bafa benötigen, um eine Förderung für den Kauf eines E-Auto benötigen, ist ein Kfz-Sachverständiger die richtige Anlaufstelle.

Ja, ein Kfz-Schadengutachten ist verbindlich. Der Zweck eines Schadensgutachtens ist, dem Geschädigten die nötigen Werte und Informationen zu liefern, die er mangels eigener Sachkunde nicht hat. Die Versicherungen müssen dann die bezifferten Reparaturkosten erstatten. In manchen Fällen (meist bei großen Schadenssummen) ficht die gegnerische Haftpflicht Gutachten jedoch auch an und verlangt ein Gegengutachten.

Ist der Unfall durch Fremdverschulden passiert, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Sprich: Ihnen alle unfallbedingten Kosten zu ersetzen. Dazu zählen auch die Gutachterkosten oder das Honorar für einen Verkehrsrechtsanwalt. Ausgenommen sind hiervon jedoch Bagatellschäden.

Tragen Sie eine Teilschuld, erfolgt möglicherweise eine Kostenbeteiligung. Die Kosten für ein Unfallgutachten werden mittels einer Honorartabelle berechnet und richten sich nach der Schadenhöhe. Je größer der Schaden, desto höher das Gutachterhonorar. Bei 1.000 Euro Schadenshöhe erhält der Gutachter beispielsweise 350 Euro, bei einem Schaden von 20.000 Euro rund 1.400 Euro.

Begriffsklärung

Der Unterschied zwischen Haftpflichtfall und Kaskoschaden

Die Schuldfrage spielt bei der Schadensregulierung eine zentrale Rolle: Wurden Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, liegt ein Haftpflichtschadenfall vor. Das bedeutet, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss Ihnen alle unfallbedingten Kosten ersetzen. Dazu zählen neben etwaigen Mietwagenkosten, einem Gutachterhonorar und Nutzungsausfall vor allem die Reparaturkosten bis zu maximal 30 Prozent über dem ermittelten Wiederbeschaffungswert.

Haben Sie als Versicherungsnehmer eine Teilschuld oder haben den Unfall selbst verursacht, greift – sofern vorhanden – Ihre Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung. Die Voll- bzw. Teilkasko-Versicherung ersetzt den Fahrzeugschaden aber nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Im Kaskoschadenfall beauftragt in der Regel die eigene Versicherung einen Sachverständigen.

Bagatelle oder nicht?

Ab welcher Schadenshöhe sollte ich einen Gutachter einschalten?

Kurz gesagt: Bei allen Schäden, die die Bagatellschadengrenze von 750 Euro übersteigen. Denn um Schadenersatz geltend machen zu können, muss man diesen konkret beziffern können. Als Laie können Sie die an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schäden mangels Fachkenntnis kaum realistisch einschätzen. Ein erfahrener Sachverständiger kann die Schadenshöhe exakt berechnen. Zudem unterzieht er die Schäden einer Plausibilitätsprüfung. Das bedeutet, er kontrolliert, ob die Schäden dem Unfallhergang entsprechen, also ob es plausibel ist, dass sie durch den Unfall entstanden sind.

Bei größeren Schäden jenseits der Bagatellgrenze genügt den Versicherern in aller Regel kein Kostenvoranschlag einer Kfz-Vertragswerkstatt mehr, hier wird ein Schadengutachten durch einen Kfz-Sachverständigen nötig. Sie sollten sich im Schadenfall allerdings nicht auf den von der Versicherung gestellten Gutachter einlassen. Dieser wird in seinem Autogutachten niemals in Ihrem Sinne entscheiden. Es drohen empfindliche finanzielle Einbußen.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen wie das Kfz Gutachter Institut Hamburg (040 – 60 59 08 54) einzuschalten. Nutzen Sie diese Chance!

Zertifiziert und unabhängig

Kfz-Gutachter – worauf muss ich achten?

Die Berufsbezeichnung Gutachter ist in Deutschland kein geschützter Begriff. Achten Sie deshalb bei der Wahl Ihres Kfz-Sachverständigen auf eine Zertifizierung bzw. Urkunde einer Prüfgesellschaft wie der DGSV oder der Dekra. Wenn Sie schon ahnen, dass der Fall vor Gericht landen könnte, ist es auch ratsam, darauf zu achten, dass Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter wählen.

Das KFZ Gutachter Institut Hamburg ist DGSV Geprüft
Eine Frage der Sicherheit

Bei Kfz-Schaden: Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Wie schon erwähnt, akzeptieren die Haftpflichtversicherer bei größeren Schadenshöhen jenseits von Bagatellen meist keinen bloßen Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt mehr. Doch es gibt noch mehr gute Gründe, auf ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen zu setzen.

  • Ein Gutachten bietet Ihnen die größtmögliche Sicherheit was die Beweissicherung, die Ermittlung der Schadenshöhe und die Kommunikation mit der Versicherung des Unfallgegners angeht.
  • Der Gutachter kennt die aktuelle Rechtslage, unterzieht die Schäden einer Plausibilitätsprüfung und berücksichtigt bei der Erstellung seines Gutachtens auch Ihren bestehenden Kaskovertrag.
  • Ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen hat einen beweissichernden Charakter. Dies ist für eventuelle Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung wichtig.
  • Ein Gutachten umfasst neben der reinen Kalkulation der Reparaturkosten auch die Berechnung der Wertminderung, des Nutzungsausfalls und des Wiederbeschaffungswerts – wichtige Rechengrößen für z. B. eine fiktive Abrechnung oder im Fall eines Totalschadens.
Von Minimum bis Optimum

Gutachten oder Kostenvoranschlag: Die verschiedenen Möglichkeiten

Kfz-Gutachten:

Ein ausführliches Gutachten ist im Haftpflichtfall die ideale Grundlage für die Schadensregulierung. Es bietet die größtmögliche Sicherheit.

Kurzgutachten:

Die abgespeckte Variante des Kfz-Gutachtens ist eine solide Alternative zum ausführlichen Unfallgutachten. Auch bei Crashs um die Bagatellgrenze ist ein Kurzgutachten empfehlenswert.

Reparaturkalkulation:

Diese Aufstellung der zu erwartenden Reparaturkosten wird nicht von einer Werkstatt erstellt, sondern von einem Sachverständigen und ist damit etwas verlässlicher.

Kostenvoranschlag:

Dieser ist ein reines Angebot einer Werkstatt und damit als eher unsicher einzustufen. Falls hierfür Kosten anfallen, werden diese oft nicht von der Versicherung übernommen.

Sonderfall fiktive Abrechnung

Kann ich mir einen Kfz-Schaden auszahlen lassen?

Falls Sie die Haftpflichtschäden an Ihrem Unfallwagen nicht unbedingt reparieren lassen möchten oder die Reparatur selbst durchführen wollen, können Sie sich die Schadenssumme auch mittels fiktiver Abrechnung auszahlen lassen. Auch hierfür benötigen Sie ein Sachverständigengutachten, um den Schadenersatz exakt beziffern zu können. Denn Ihnen werden bei der fiktiven Schadensregulierung nicht nur die reinen Reparaturkosten erstattet, sondern auch der Nutzungsausfall, die Wertminderung sowie Gutachter- und etwaige Anwaltskosten.

Grundlage ist Paragraf 249 BGB, nach dem ein Geschädigter einen Anspruch auf Ersatz der in einer Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten hat. Und das unabhängig davon, ob das Unfallfahrzeug tatsächlich repariert wird oder nicht.

Übrigens: Der Auszahlungsbetrag ist nicht an einen bestimmten Zweck gebunden. Sie können das Geld also verwenden, wofür Sie möchten. Aber auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug erst zu einem späteren Zeitpunkt reparieren lassen möchten, ist die fiktive Abrechnung eine gute Alternative. 

Was bekomme ich ausbezahlt?

Die fiktive Abrechnung und die Mehrwertsteuer

Vor einigen Jahren gab es eine wichtige Änderung bei der fiktiven Abrechnung: Bis 2002 bekamen Geschädigte die Brutto-Reparaturkosten ausbezahlt. Heute allerdings gibt es nur noch den Netto-Betrag aufs Konto. Schließlich fällt bei einer fiktiven Reparatur ja auch keine Mehrwertsteuer in der Kfz-Werkstatt an. Die Gebühren für einen Gutachter oder einen Verkehrsrechtsanwalt werden jedoch inklusive Mehrwertsteuer gezahlt. Schließlich fällt die Mehrwertsteuer in diesem Fall auch real an.

Verdienstausfall nach Unfall
Vorsicht Kostenfalle

Warum ist das Kfz-Gutachten zu niedrig?

Wenn Sie sich nach einem Autounfall auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen, kann Sie das im Zweifel bares Geld kosten. Denn von der Versicherung beauftragte Sachverständige nutzen für die Schadenskalkulation teils andere Stundenverrechnungssätze, um die Schadenhöhe und damit den Auszahlungsbetrag möglichst niedrig zu halten.

Oft fehlen auch Schadenspositionen wie Ausfallzeit, Sonderausstattung, Ersatzteilpreisaufschläge (UPE-Aufschläge) oder Verbringungskosten beispielsweise zur Lackiererei oder zur Achsvermessung. Was nach Bagatellen klingen mag, läppert sich schnell zu stolzen Summen. Um solche bösen Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie den angebotenen Versicherungs-Gutachter stets ablehnen. Mit einem unabhängigen, von Ihnen selbst beauftragten Sachverständigenbüro wie dem Kfz Gutachter Institut Hamburg (040 – 60 59 08 54) haben Sie die Garantie, dass Sie ein faires und realistisches Gutachten erhalten.

Bei Zweifeln

Lässt sich ein Gutachten anfechten?

Ja, wenn der Unfallgegner Zweifel hat, ob das Gutachten korrekt erstellt wurde oder ob die aufgeführten Schäden tatsächlich durch den Unfall verursacht wurden, kann er das Gutachten anfechten. Ebenso, wenn Sie als Unfallgeschädigter massive Zweifel an der Höhe des versicherungsseitigen Gutachtens haben. Anfechten heißt, dass das bestehende Gutachten aus Gründen wie Fehlern oder mutwilliger Falschdarstellung für nichtig erklärt wird. Um zu beweisen, dass das vorliegende Gutachten mangelhaft oder falsch ist, bedarf es eines Gegengutachtens.

Bei Mängeln oder Lücken

Wann ist ein Gegengutachten nötig?

Nicht nur im Haftpflichtfall haben Sie als Unfallgeschädigter die Möglichkeit, ein bestehendes Gutachten anzufechten. Auch bei einem Kaskoschaden versucht die Kaskoversicherung oft, die kalkulierte Auszahlungssumme zu drücken. Solche Schadensgutachten können Sie selbstverständlich ebenfalls anfechten. Zunächst allerdings sollten Sie das bestehende Gutachten bei Ihrer Versicherung bemängeln und um Nachbesserung bitten.

Ein Gegengutachten bei Haftpflichtschäden kann auch dann anfallen, wenn die Versicherung das von Ihnen beauftrage Gutachten für zu hoch hält. Dieses Risiko ist vor allem bei sehr hohen Schadenssummen gegeben. Versicherer sind Wirtschaftsunternehmen und versuchen natürlich stets, im Zuge der Schadenregulierung nur den Minimalbetrag auszuzahlen. Als Geschädigter sollten Sie einem solchen Gegengutachten zustimmen – aber nehmen Sie unbedingt Ihren eigenen Sachverständigen mit zum Besichtigungstermin an Ihrem Fahrzeug!

Wenn Sie der Geschädigte eines Unfalls sind, müssen auch die Gutachterkosten für diesen weiteren Termin von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Lehnen Sie das Gegengutachten ab, landet der Fall meist vor Gericht und Sie müssen noch deutlich länger auf Ihr Geld warten.

Immer jedoch gilt: Im Zweifel entscheidet der Richter, welches der Gutachten er für plausibler hält und welche Ansprüche damit gelten.

Wenn Sie ein Ihnen vorliegendes Gutachten anzweifeln und ein Gegengutachten erstellen lassen möchten, berät Sie das Kfz Gutachter Institut Hamburg (info@kfzgutachterhamburg.com) gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Fazit

Ob bei einem Haftpflichtschaden oder im Kaskoschadenfall, bei Totalschaden, fiktiver Abrechnung oder vor Gericht: In vielen Fällen benötigen Sie ein Kfz-Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Das vom DGSV zertifizierte Kfz Gutachter Institut Hamburg garantiert eine schnelle Begutachtung Ihres Fahrzeugs, eine fachgerechte Gutachtenerstellung und einen zügigen Gutachtenversand. So sind Sie für alle Fälle gut gewappnet und holen bei der Regulierung des Unfallschadens das Optimum heraus – geben Sie sich bei der Auszahlungssumme nicht mit dem Minimalbetrag zufrieden!

Wir kümmern uns um die komplette Schadensabwicklung und den Schriftverkehr und können Ihnen bei Bedarf auch einen kompetenten Verkehrsrechtsanwalt aus unserem Netzwerk empfehlen. Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen ihnen weiter!

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