Keine Frage: Ein Unfall ist immer ärgerlich, egal, ob man selbst der Unfallverursacher oder der Geschädigte ist. Die Schadensregulierung übernimmt glücklicherweise die Versicherung. Besonders einfach ist es, bei der HUK Coburg einen Unfall zu melden, das geht fix per Schadenservice-Hotline oder online über den HUK Kundenordner.

Allerdings gibt es auch hier einiges zu beachten.

Huk Coburg Unfall melden – das müssen Sie wissen

Nach einem Unfall fragen Sie sich wahrscheinlich als erstes: Wen rufe ich als erstes an? Wie komme ich an die Versicherungsdaten des Unfallgegners? Welche Kosten kommen auf mich zu? Und was bedeutet der Unfall für meine Schadenfreiheitsklasse?

Kurz und knapp: Bei jedem Unfall, der mehr als ein kleiner Blechschaden ist, sollte man die Polizei anrufen, um ein Schadensprotokoll als Nachweis zu erhalten. Um die Versicherungsdaten zu erhalten, gibt es eine Hotline vom Zentralruf der Autoversicherer. Und bei einem geringeren Schadensumfang lohnt sich die Überlegung, ob man den Schaden selbst bezahlen möchte, um eine Hochstufung seiner Haftpflichtversicherung im folgenden Jahr zu umgehen.

Schädiger oder Geschädigter?

Für die Versicherung ist es von hoher Relevanz, ob Sie an dem Unfall Schuld tragen oder ob Sie der Geschädigte sind. Bei Unfällen, bei denen die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, kann es sein, dass die Schuld prozentual aufgeteilt wird. Hierfür werden nach der Schadenmeldung in aller Regel Zeugen und Gutachten eines Sachverständigen hinzugezogen. Sollte die Schuld mit jeweils 50 Prozent beziffert werden, muss jeder der Unfallbeteiligten seinen Schaden selbst zahlen.

Kfz Gutachter Hamburg Institut

Je nach Sachlage unterscheidet sich die Vorgehensweise – bitte wählen Sie:

Wie komme ich an die Versicherungsdaten?

Wenn Sie bei einem Unfall der Geschädigte sind, haben Sie einen Anspruch darauf, den Versicherer genannt zu bekommen. Manche Unfallgegner verschweigen jedoch ihre Autoversicherung oder behaupten, dass sie nicht wissen, bei welcher Versicherung ihr Auto registriert ist. Meist steckt dahinter die Angst vor einer Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse, wenn der Versicherte der Unfallverursacher ist. Nun können Sie den Unfallgegner natürlich nicht dazu zwingen, seine Daten preiszugeben. Wie aber dann an die Daten kommen? Für solche Fälle gibt es vom Gesetzgeber eine bundesweite Hotline, den Zentralruf der Autoversicherer.

Zentralruf der Autoversicherer

Die zentrale Hotline ist sieben Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar. Unter der Nummer 0800-250 26 00 können Sie als Unfallgeschädigter herausfinden, welcher Autoversicherung Sie den Unfall melden können – Sie brauchen lediglich das Kennzeichen des Unfallverursachers, den Tag des Verkehrsunfalls und das Unfallland.

Welche Versicherung greift?

Welche Versicherung für die Schadenregulierung zuständig ist, hängt davon ab, ob der Versicherte schuldig oder unschuldig ist. Relevant sind lediglich die Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung – eine Teilkasko greift bei Unfall nicht.

Haftpflichtversicherung

Für jedes motorisierte Fahrzeug, dass am Straßenverkehr teilnimmt, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Haftpflicht kommt für Schäden auf, die der Fahrzeughalter einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügt. Wenn Sie Ihr Auto an einen Freund verliehen haben und dieser verursacht einen Unfall, ist dennoch Ihre Haftpflichtversicherung zuständig, da stets der Halter belangt wird. Manche Versicherungspolicen schließen zusätzliche Fahrer aus, das kann im Zweifelsfall teuer werden. Die Haftpflichtversicherung reguliert außerdem nur Schäden, die fahrlässig, also ohne Vorsatz verursacht wurden.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Schäden durch beispielsweise Diebstahl, Wildunfälle oder einen Glasschaden. Für Unfälle hat die Teilkaskoversicherung jedoch keine Relevanz.

Vollkaskoversicherung

Auch die Vollkaskoversicherung wird freiwillig zusätzlich zur Haftpflicht abgeschlossen und sollte die erste Wahl für alle neuen und neuwertigen Kfz sein. Sie übernimmt neben den o.g. Schäden wie Glasschaden auch die Regulierung von Schäden, die Sie selbst fahrlässig an Ihrem Fahrzeug verursachen. Meist beinhalten die Policen eine Selbstbeteiligung – je höher diese ist, desto weniger Prämie haben Sie zu zahlen. Für ältere Fahrzeuge lohnt sich eine Vollkasko in aller Regel nicht mehr, da die Vollkaskoversicherung lediglich den Zeitwert erstattet und dieser teils sogar unter dem Wert der Reparatur liegen kann.

Unfallversicherung

Sind Sie bei dem Unfall verletzt worden und haben eine Unfallversicherung, sollten Sie diese auch umgehend verständigen. Die Unfallversicherung übernimmt die medizinischen Kosten sowie eventuelle Folgekosten wie Pflege oder Reha-Maßnahmen.

Huk Coburg Unfall melden als Geschädigter

Ist der Unfallverursacher bei der HUK Coburg versichert, können Sie als Geschädigter den Schadensfall bei der HUK Coburg melden. Hierzu können Sie die Schadensmeldung zum einen telefonisch über die kostenlose Schadenservice-Hotline 0800-248 54 45 übermitteln, über das Online-Portal der HUK-Coburg auf huk.de oder über Ihren digitalen Kundenordner. Hierzu benötigen Sie Informationen zum Unfallhergang, idealerweise in Form eines eigenen Unfallberichts oder den polizeilichen Unfallbericht.

Am besten mit professioneller Hilfe

Es empfiehlt sich jedoch, für die Schadensmeldung einen professionellen Helfer zu Rate zu ziehen, um kein Risiko einzugehen. Zum einen einen Kfz-Sachverständigen wie das Kfz Gutachter Institut Hamburg (info@kfzgutachterhamburg.com), der die Schuldfrage und den Unfallhergang sachkundig beurteilen und den entstandenen Schaden unabhängig schätzen kann. Zum anderen sollte die Schadensmeldung am besten über einen Rechtsanwalt erfolgen. So kann die Versicherung nicht ohne weiteres die Ansprüche kürzen. Gerade bei der HUK Coburg gibt es immer wieder Erfahrungsberichte von Geschädigten im Bezug auf das Regulierungsvorgehen.

Wann ist eine Schadensmeldung notwendig?

Der Unfallverursacher ist verpflichtet, den Unfall bei seiner Haftpflichtversicherung anzeigen. Haben Sie jedoch nach einigen Tagen noch nichts von dessen Versicherung gehört, sollten Sie selbst den Unfall beim entsprechenden Versicherer melden.

Welche Ansprüche habe ich?

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, muss der Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung alle Kosten übernehmen, die für Sie durch den Unfall entstehen. Diese unfallbedingten Kosten enthalten unter anderem die

  • Werkstattkosten / Reparaturkosten

  • Kosten für den Gutachter

  • ggf. Anwaltskosten

  • einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung
  • bei einem Personenschaden haben Sie ein Anrecht auf Schmerzensgeld
  • Wertminderung den beschädigten Autos

  • Abschleppkosten

  • An- und Abmeldekosten

Gerne beraten wir Sie persönlich und helfen Ihnen bei der Schadensabwicklung! Rufen Sie uns jederzeit an.

Wichtig: Reparaturfreigabe abwarten!

Ihr Auto direkt nach dem Unfall in die Werkstatt zur Reparatur zu bringen, ist aber keine gute Idee – Sie müssen zunächst die Reparaturfreigabe der Versicherung abwarten, sonst kann diese sich weigern, die Kosten zu übernehmen.

Was muss ich an der Unfallstelle tun?

Um für die spätere Schadensregulierung gewappnet zu sein, ist es wichtig, am Unfallort einen kühlen Kopf zu bewahren. Statt sich mit dem Unfallgegner zu streiten, sollten Sie – nach der Sicherung der Unfallstelle und der Versorgung etwaiger Verletzter – lieber nach Zeugen suchen, Fotos der Unfallstelle machen sowie die Personalien und das Kennzeichen notieren. Außerdem sinnvoll ist es, selbst einen Unfallbericht zu schreiben, in dem der Unfallhergang detailliert und möglichst neutral / sachlich notiert wird.

Wann sollte man die Polizei rufen?

Bei Bagatellschäden wie Parkremplern oder Blechschäden ohne verletzte Personen ist es nicht zwingend notwendig, die Polizei zu rufen. Ebenso wenn sich beide Parteien einig über den Unfallhergang sind (z.B. Vorfahrt genommen). Allerdings sollte diese Einigkeit dann bereits am Unfallort schriftlich im Unfallbericht festgehalten werden. Bei allen strittigen Unfällen ist es unbedingt ratsam, die Polizei hinzuzuziehen.

Huk Coburg Unfall melden als Verursacher

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, sind Sie verpflichtet, diesen bei der Haftpflichtversicherung zu melden, die Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Ob Sie selbst am Steuer saßen oder eine andere Person, ist dabei egal, der Halter ist hier in der Pflicht. Um den Unfall bei der HUK Coburg zu melden, können Sie die kostenlose Schadenservice-Hotline 0800-248 54 45 anrufen oder die Schadensmeldung über das Online-Portal der HUK Coburg auf huk.de bzw. über Ihren digitalen Kundenordner abgeben.

Pflichten als Verursacher

Haben Sie einen Unfall verschuldet, müssen Sie diesen umgehend Ihrer Haftpflichtversicherung melden, damit diese den Schaden des Geschädigten regulieren kann. Sind Sie z.B. in ein parkendes Auto gerummst, müssen Sie außerdem die Polizei rufen, sonst droht Ihnen ein Verfahren wegen Fahrerflucht.

Wann droht eine Hochstufung?

Wird nach einem Unfall die Versicherung in Anspruch genommen, kommt es zu einer Hochstufung. Sowohl in der Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung bedeutet das, dass Sie in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, und deshalb ab dem folgenden Jahr höhere Beiträge bezahlen müssen.

Hochstufung vermeiden

Vermeiden können Sie das bei Bagatellschäden oder Schäden, die nur sehr wenig Kosten verursachen. Wenn Sie den Schaden selbst bezahlen, statt die Schadenregulierung über die Versicherung in Anspruch zu nehmen, können Sie die Hochstufung abwenden und somit im folgenden Jahr ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse behalten.

Lohnt sich ein Anwalt?

Die Versicherungen als gewinnorientierte Unternehmen versuchen natürlich, bei jeder Regulierung Geld einzusparen. Es ist also immer ratsam, sich professionelle Unterstützung zu holen, denn ein spezialisierter Anwalt in Form eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht, kennt im Gegensatz zu Ihnen alle Kniffe, damit Sie auch wirklich an den Ihnen zustehenden Betrag kommen.

Fazit

Der HUK Coburg einen Unfall zu melden, ist prinzipiell sehr einfach möglich, z.B. über den digitalen Kundenordner. Allerdings fährt man vor allem als Geschädigter sicherer, wenn man einen eigenen unabhängigen Kfz Gutachter und möglichst auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzieht. So können massive Kürzungen bei der Schadensregulierung vermieden werden.