Sie sind bzw. waren kürzlich in einen Autounfall verwickelt? Nach dem ersten Schock waren Sie sicherlich froh, dass nichts weiter passiert ist. Nun denken Sie, dass die Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung automatisch und vor allem vollständig – zu Ihren Gunsten – ihren Lauf nehmen wird.

Leider kommt es bei der Schadensregulierung oft zu Problemen, denn die gegnerische Versicherung zahlt nicht immer alles. Hier können Sie nachlesen, welche Rechte Sie haben und auf welcher Basis Versicherungen agieren können. Obwohl in einem professionellen Kfz Gutachten eine konkrete Summe beziffert wird, wird die gegnerische Versicherung längst nicht immer alles zahlen.

Unser Tipp: Nicht alleine agieren! Nutzen Sie bei einem unverschuldeten Unfall Ihre Recht. Überlassen Sie die Regulierung nicht der gegnerischen Versicherung! Lassen Sie sich von einem neutralen Kfz Gutachter beraten.

In jedem Fall ist es nach einem Unfall gut, erfahrene Experten an der Seite zu haben, um die eigenen finanziellen Ansprüche konsequent durchsetzen zu können. Das Team des Kfz Gutachter Institut Hamburg ist nach einem Unfall rund um die Uhr für Sie erreichbar!

Versicherung zahlt weniger als das Gutachten vorsieht! Das sollten Sie wissen:

Wenn Sie keine Schuld am Unfall hatten, dann muss die gegnerische Versicherung das Auto in den Stand wie vor dem Unfall zurücksetzen. Die Reparaturkosten müssen erstattet werden, bei einem Totalschaden spielt der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines etwaigen Restwertes eine zentrale Rolle.

Wir beobachten in unserer täglichen Arbeit leider sehr oft, dass die gegnerische Versicherung nicht alles zahlt. Da Sie im Falle der Unschuld ohne Kosten einen Fachanwalt nehmen können, sollten Sie dies dringend tun. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt die Strategien der Versicherungen und weiß, mit welchen Maßnahmen er die geforderte Summe mit aller Konsequenz durchsetzen kann.

Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, dann spielt ein Kfz Gutachten für die Abwicklung eine zentrale Rolle. Aus diesem Gutachten gehen u.a. die Gesamtkosten hervor, die die gegnerische Versicherung für eine fachmännische Instandsetzung zu tragen hat.

Unser Tipp: Sie sollten nicht den Fehler begehen und den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Im Falle der Schuldlosigkeit dürfen Sie selbst einen professionellen Kfz Gutachter beauftragen. Diese Kosten muss die gegnerische Versicherung vollständig zahlen. Nur im Falle einer Mitschuld fällt für Geschädigte ein Kostenanteil an.

Hier beim Kfz Gutachter Institut in Hamburg haben Sie erfahrene Experten gefunden, die Sie nach einem Unfall neben einem belastbaren Gutachten mit einem ganzheitlichen Service unterstützen. Der Bundesgerichtshof hat dazu übrigens in einem wegweisenden Urteil (Aktenzeichen: VI ZR 61/17) festgestellt, dass Geschädigte keine Preise vergleichen müssen, um einen besonders günstigen Kfz Gutachter zu finden.

Wann darf die gegnerische Versicherung kürzen?

In Bezug auf die oben angesprochene Bagatellgrenze hat das Amtsgericht Bamberg geurteilt, dass Geschädigte einen Kfz Sachverständigen beauftragen dürfen, falls die gegnerische Versicherung Positionen im Kostenvoranschlag kürzen sollte (Aktenzeichen: 0102 C 569/14). In diesem Szenario gilt die Bagatellgrenze nicht mehr, die in der Praxis etwa zwischen 750 und 1.000 Euro anzusetzen ist.

Bei sehr geringen Schäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt. Aufgrund einer Höherstufung der Haftpflichtversicherung entscheiden sich viele Versicherte dazu, den Schaden privat zu regulieren. Bevor Sie dieses Vorgehen wählen, sollten Sie einen Kfz Sachervständigen kontaktieren, um zu prüfen, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt.

Unser Tipp: Generell sollten Sie bei einem vermeintlich harmlosen Verkehrsunfall sehr vorsichtig sein! Denn oft liegt ein versteckter Schaden vor, der eine immense Höhe annehmen kann. Im Zweifelsfall sollten Sie im Kfz Gutachter Institut Hamburg nachfragen. Nutzen Sie dafür gern unseren online Rückruf-Service. Sollten Sie darüber hinaus eine Frage haben, kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter: 040 – 60 59 08 54

Grundsätzlich ist ein Kfz Gutachten die Basis für die Reparatur und Abrechnung mit der Versicherung. Das Gutachten gibt also vor, was repariert werden muss und welche Kosten dafür insgesamt entstehen. Letztlich muss das Fahrzeug wieder in den Zustand wie vor dem Unfall versetzt werden. Sofern die Werkstatt sich an diese Kosten hält, muss der Betrag von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Das ist in der Praxis aber nicht immer der Fall.

Typische Beispiele von Kürzungen durch die gegnerische Versicherung

Ein häufiger Grund für Kürzungen durch die gegnerische Versicherung ist eine (angenommene) Teilschuld, falls die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. In diesem Szenario wird mit Quoten gearbeitet, sodass sich die geforderte Gesamtsumme um einen gewissen Prozentsatz reduziert. Die Höhe der Erstattung ist also maßgeblich mit der Schuldfrage verbunden.

Eine gegnerische Versicherung zahlt häufig nicht alles, wenn eine unzureichende Dokumentation beanstandet wird. Häufig zahlen Versicherungen erst einen Teil der Gesamtsumme. Auf den Rest müssen viele Unfallopfer warten, manchmal sogar auf einen gewissen Teil vergeblich.

Eine gegnerische Versicherung zahlt nicht alles? Das kann auch in Bezug auf einen Mietwagen gelten, den Sie als Fahrersatz nutzen können. Probleme kann es geben, wenn die Dauer vermeintlich zu lange angesetzt ist oder der Mietwagen einer höheren Klasse als das beschädigte Fahrzeug zuzuordnen ist.

Unser Tipp: Als Alternative zum Mietwagen nach einem Unfall sollten Sie die Option einer Nutzungsausfallentschädigung prüfen. Sie müssen dann nur nachweisen können, dass eine tatsächliche Nutzungsintention vorhanden ist. Bei einem Totalschaden besteht ohnehin keine Nutzungsmöglichkeit. Somit steht Ihnen in solch einem Fall selbstverständlich eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Was zahlt die gegnerische Versicherung eigentlich nach einem Unfall?

Prinzipiell ist es ganz einfach: Die gegnerische Versicherung muss für alle Kosten aufkommen, die durch den Unfall entstehen. Das gilt aber nur, wenn Sie als Geschädigter keine Mitschuld tragen. Der Schadensersatz, den eine gegnerische Versicherung zu leisten hat, ist umfangreich. Er enthält die Kosten für das Kfz Gutachten, die Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs und die Reparatur- sowie Anwaltskosten.

Darüber hinaus muss die gegnerische Versicherung für folgende Kosten aufkommen:

  • Kosten für einen Mietwagen (alternativ Nutzungsausfallentschädigung)
  • etwaige Abschleppkosten
  • ggf. Schmerzensgeld
  • Regulierung für versteckte Schäden

Angesichts des hier skizzierten Umfangs wird deutlich, warum Versicherer nicht selten versuchen, die mitunter hohen Kosten zu drücken.

Versicherung zahlt nicht nach Gutachten: Was Sie jetzt tun sollten!

Die Schuldfrage ist eindeutig und das Gutachten bereits erstellt. Die gegnerische Versicherung zahlt nicht alles oder im schlimmsten Fall gar nichts? Dann sollten Sie schnellstmöglich aktiv werden, um

1. Ihren Forderungen mit aller Konsequenz Nachdruck zu verleihen
2. nicht auf mitunter hohen Kosten sitzenzubleiben

Unser Tipp: Sie sollten sich an einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen behilflich sein kann. Wenn Sie ein Gutachten im Kfz Gutachter Institut Hamburg erstellen lassen, können Sie unser leistungsstarkes Netzwerk nutzen.

Wir vermitteln Ihnen einen erfahrenen Anwalt, der für Sie alle weiteren notwendigen Rechtsschritte einleitet. Im Falle der eigenen Schuldlosigkeit entstehen für Sie keine Kosten, sodass Sie diese Option auf jeden Fall ergreifen sollten. Der Gesetzgeber argumentiert damit, dass Sie als Laie ohne Rechtsbeistand benachteiligt wären. Indem Ihnen kostenlos ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt wird, kann ein ausgewogenes Kräfteverhältnis zwischen Versicherer und Autofahrer hergestellt werden. Denn Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass Versicherungen alle Möglichkeiten zur Minderung von Zahlungen kennen und ausnutzen werden.

Ihre Pflicht! Schadensminderungspflicht bei der Schadensregulierung

Wenn Sie bei einem Unfall einen Schaden erlitten haben, stehen Ihnen zahlreiche Rechte zu. Gleichzeitig aber müssen Sie mit Blick auf Schadensminderungspflicht ebenfalls Verpflichtungen nachkommen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Kosten insgesamt so gering wie möglich bleiben. Wer Ansprüche bewusst in die Höhe treibt, riskiert, dass der Schadensersatz reduziert wird. Denn im rechtlichen Sinne würde Ihnen dann eine Mitschuld zugesprochen werden.

Die so genannte Schadensminderungspflicht bietet Versicherungen einen größeren Handlungsspielraum, um geforderten Schadensersatz so gering wie möglich zu halten. Dieser Aspekt ist als Ergänzung der oben genannten Möglichkeiten zu sehen, mit denen Versicherungen die Gesamtsumme zu drücken versuchen.

Unser Tipp: Oft gibt es Probleme mit Blick auf die beauftragte Werkstatt und der  Schadensminderungspflicht. Maßgeblich als Rechtsgrundlage ist ein Blick auf Paragraf 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In diesem Paragrafen können Sie relevante Details nachvollziehen.

Demzufolge besteht eine Schadensminderungspflicht, wenn die Versicherung darlegen kann, dass eine Reparatur in einer preiswerteren freien Werkstatt keine Qualitätseinbußen für den Geschädigten zur Folge hat. Grundsätzlich aber muss eine Werkstatt ohne Probleme für den Geschädigten zu erreichen sein.

Konsequenzen der Schadensminderungspflicht

Sie können als Geschädigter also nicht unter allen Umständen darauf pochen, dass das Fahrzeug in einer bestimmten Markenwerkstatt fachmännisch instandgesetzt wird. Als unzumutbar wird es in diesem Kontext angesehen, wenn die vorgesehene Werkstatt für die Reparatur keine marktüblichen bzw. überhöhten Preise anbietet.

Fazit: Gegnerische Versicherung zahlt nicht alles – Nutzen Sie professionelle Hilfe!

Obwohl gegnerische Haftpflichtversicherungen wie dargelegt umfassend Schadensersatz zu leisten haben, beobachten wir immer wieder Kürzungen durch die Versicherung des Unfallgegners. Diese sind nur gerechtfertigt, wenn eine Mitschuld zweifelsfrei ist oder die gerade angesprochene Schadensminderungspflicht zum Tragen kommt.

Bei einem großen Schaden jedenfalls können und sollten Sie mit einem professionellen unabhängigen Kfz Gutachten die bezifferbare Basis für Ihre Forderungen legen. Wenn Sie unschuldig am Unfall waren, entstehen für Sie keine Kosten.

24 Stunden Notfallnummer für ständige Erreichbarkeit nach einem Unfall

Sie sind in einen Unfall verwickelt und wollen die Regulierung schnell und erfolgsorientiert vorantreiben? Dann rufen Sie uns an! Die Experten vom Kfz Gutachter Institut Hamburg sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Durch unserer starkes Netzwerk können wir Sie gezielt in allen Bereichen unterstützen.