Endlich ist es soweit: Sie fahren in den wohlverdienten Urlaub. Für ein paar schöne Wochen in der Sonne geht es für die meisten gen Süden. Doch was, wenn Sie auf der Fahrt oder im Urlaubsort eine Panne oder einen Unfall haben? Wie verhalten Sie sich in dieser Situation richtig und was gibt es zu beachten? Wir geben Ihnen ein paar wertvolle Tipps für das richtige Verhalten bei einem Unfall im Ausland.

Inhaltsverzeichnis

Panne noch vor Fahrtbeginn – dürfen Sie den Werkstattwagen nutzen?

Die Sachen sind gepackt und die ganze Familie bereit für die Reise. Doch dann der Schock. Der Motor hat einen Schaden abbekommen und das Auto muss in die Werkstatt. Der gesamte Urlaub droht in Gefahr zu geraten. Zwar bekommen Sie von der Werkstatt einen Wagen gestellt. Aber dürfen Sie mit diesem in den Urlaub fahren? Die Antwort lautet: Ja. Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Werkstattwagen für den gesamten Zeitraum der Reise genutzt werden darf. Auch wenn Ihr Wagen während der Urlaubszeit fertiggestellt wird, müssen Sie Ihren Urlaub nicht unterbrechen. Sie dürfen den Mietwagen weiterhin nutzen. Einzige Bedingung dabei ist, dass Ihr privater Pkw durch den Schaden verkehrsuntauglich war.

Dennoch zu beachten: Sofern der Urlaubsort nicht weit entfernt liegt, können Sie verpflichtet sein, das Auto abzuholen. Sprechen Sie mit der Werkstatt ab, ob das Fahrzeug nach erfolgter Reparatur getauscht werden muss.

Unfallschaden im Urlaubsort

Komplizierter Kreisverkehr oder turbulente Fahrweisen. Im Ausland herrschen andere Regeln und Gesetze auf den Straßen. Ob ein Rempler beim Ausparken oder ein Auffahrunfall an der Ampel. Auch bei einem Bagatellschaden muss in einigen europäischen Ländern (Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) die Polizei alarmiert werden. Nur dann kommt die Versicherung für den Schaden auf. Wiederum in anderen Ländern reichen Kennzeichen und Haftpflichtversicherung aus. Informieren Sie sich vor der Reise unbedingt über die geltenden Bedingungen im Zielland.
Bei einer Reise im EU-Ausland empfehlen wir Ihnen die „grüne Karte“ mitzuführen. Diese erleichtert die Abwicklung des Unfalls ungemein. Zudem ist ein europäischer Unfallbericht ratsam. Diesen erhalten Sie im Internet oder von Ihrer Versicherung. Ob verschuldet oder unverschuldet – nehmen Sie nach dem Unfall schnellstmöglich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Unter +49 (0) 40 300 330 300 erreichen Sie die Hotline des Zentralrufs der Autoversicherer.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland

Nach einem Unfall im Ausland gilt das gleiche Verhalten wie in Deutschland. Sichern Sie die Unfallstelle ab, leisten Sie Erste Hilfe, kontaktieren Sie Polizei und Notarzt und nehmen Sie die Kontaktdaten des Unfallgegners auf. In unserem Ratgeber „10 Tipps vom Experten: Verkehrsunfall – Was tun, wenn es kracht?“ erhalten Sie einen Überblick über das richtige Verhalten nach einem Crash.
Besonderheiten gibt es hingegen beim Mitführen von Warndreieck und Warnwesten. Spanien verlangt zwei Warndreiecke, während in Frankreich für jeden Reisenden eine Warnweste verpflichtend mitzuführen ist. Auch die Promillegrenze unterscheidet sich von Land zu Land. Die exakten Bestimmungen und Regeln Ihres Reiselandes erhalten Sie beispielsweise beim ADAC.

Verkehrsunfall mit dem Mietwagen

Kommt es im Ausland mit einem Mietwagen zu einem Verkehrsunfall, ist die Art der Versicherung wichtig. Achten Sie dringend darauf, dass beim Abschluss die sogenannte „Mallorca Police“ ergänzt wurde. Ist das nicht der Fall, liegt die Deckungssumme der Versicherung deutlich unter der in Deutschland geltenden. Ohne die Police muss der Unfallverursacher einen erheblichen Teil der Schadenssumme selbst tragen. Die selbstzutragenden Kosten können ohne die zusätzliche Police immens sein. Wichtig: Lassen Sie sich vom Namen „Mallorca Police“ nicht irritieren. Die Zusatzversicherung greift nicht nur auf der Balearen-Insel, sondern nahezu in ganz Europa.

Das Auto im Ausland reparieren lassen?

Ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr verkehrs- und fahrtüchtig führt an einer Reparatur kein Weg vorbei. Sie müssen nun entscheiden, ob Sie das Auto vor Ort reparieren lassen. Ein Vorteil sind möglicherweise die geringeren Kosten. Inwieweit die Qualität deutschen Standards entspricht, lässt sich nur schwer einschätzen. Wenn Sie kein Zutrauen in die ansässigen Kfz-Mechatroniker haben, können Sie Ihr Auto in die Werkstatt Ihres Vertrauens in der Heimat abschleppen lassen. Allerdings fallen hier je nach Versicherung Kosten an.

Welche Rechte nach einem Autounfall im Ausland?

Wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, gelten die Gesetze und Verkehrsregeln des Landes in dem Sie sich aufhalten. Die Regulierung des Unfalls erfolgt somit nach ausländischem Recht. Aufgrund der Unkenntnisse und Sprachbarrieren empfiehlt es sich, nach einem Unfall im Ausland einen Verkehrsanwalt zu Hilfe zu ziehen.
Wichtig: Sehen Sie davon ab, etwas zu unterzeichnen. Gehen Sie auf Nummer sicher und nutzen Sie den mehrsprachigen europäischen Unfallbericht zur Abwicklung, bevor Sie Ihren Anwalt einschalten.
Etwas kurios: Wenn Sie im Ausland einen Unfall mit einem in Deutschland gemeldeten Fahrzeug haben, gilt deutsches Schadensersatzrecht.