Abtretungserklärung Kfz: So zahlt die Versicherung direkt an die Werkstatt

Nach einem Unfall hat man vor allem erstmal eines: Stress. Wäre es nicht schön, wenn das auch mit weniger Papierkram ginge? Mit einer Abtretungserklärung erlauben Sie der Versicherung, direkt mit der Kfz-Werkstatt abzurechnen und müssen nicht in Vorkasse gehen. Was praktisch klingt, hat aber auch Fallstricke. In diesem Ratgeber lesen Sie die wichtigsten Fakten und Tipps.

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, werden Sie höchstwahrscheinlich bald von Seiten Ihres Gutachters (040 – 60 59 08 54) oder Ihrer Werkstatt mit einem Formular konfrontiert: der Abtretungserklärung. Diese erlaubt es dem Sachverständigen bzw. dem Kfz-Reparaturunternehmen im Zuge der Schadensregulierung, direkt mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Ob es für Sie sinnvoll ist, Ihre Unterschrift unter die Erklärung zu setzen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Folgenden genauer erläutert werden.

FAQ

Die wichtigsten Fragen in 5 Minuten

Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und die Schadenhöhe bereits anerkannt ist, erleichtert eine Abtretungserklärung den Prozess der Schadensabwicklung mit der eintrittspflichtigen Versicherung immens. Bei strittiger Schuldfrage ist hingegen Vorsicht geboten, damit Sie als Auftraggeber der Reparatur nicht auf Ihren Kosten sitzenbleiben.

Eine Abtretungserklärung kann formlos formuliert werden. Es empfiehlt sich jedoch, Fakten wie Namen und Adressen, Forderungshöhe und Grund der Abtretung einzubeziehen. Nutzen Sie ein Formular zum Download, das Sie gerne nutzen können.

Mit einer Abtretungserklärung übergeben Sie Ihre Schadenersatzansprüche an einen Dienstleister ab. Beispielsweise an einen Kfz Gutachter, der dann seine Honorarkosten direkt mit der Versicherung abrechnet. Oder an eine Werkstatt, die sich dann ebenfalls mit ihrer Rechnung an das Versicherungsunternehmen wendet.

Eine Abtretungserklärung dient bei der Schadenabwicklung der vereinfachten Abrechnung. Der Anspruchsteller tritt seine Ansprüche an den Kfz-Gutachter oder die Reparaturwerkstatt ab und muss bei den Kosten nicht in Vorleistung gehen.

Was versteht man unter einer Abtretungserklärung?

Der Vorgang der Abtretungserklärung stammt aus dem Schuldrecht und ist in § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) exakt geregelt:

„Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.“

Mithilfe einer Abtretungserklärung gibt der Zedent seine Schadenersatz-Ansprüche an einen Dritten (z.B. einen Sachverständigen oder eine Kfz-Werkstatt) ab. Dieser Zessionar übernimmt dann an Ihrer Stelle die Abrechnung mit dem Schuldner, in diesem Fall dem Versicherer des Unfallverursachers.

Abtretungserklärung, Zession oder wie?

Mehr als 7 Millionen Gebrauchtwagen wechselten im Jahr 2020 den Besitzer. Die Fahrzeuge waren im Schnitt 5,6 Jahre alt und hatten rund 62.000 Kilometer Laufleistung auf dem Tacho. Die meisten von ihnen dürften als „unfallfrei“ verkauft worden sein. Doch tatsächlich ohne Unfall dürften nur die allerwenigsten fünf Jahre und älteren Pkw sein, die im Fahrzeughandel oder über privat weiterverkauft werden. Wann genau muss man also von einem Unfallfahrzeug sprechen? Welche Folgen hat das für den Verkaufspreis? Und was passiert, wenn man einem Käufer einen Unfall mit höheren Reparaturkosten verschweigt? Kurz zusammengefasst: Es ist kompliziert.

Kfz Gutachter Institut Hamburg

Wann macht eine Abtretungserklärung Sinn?

Es gibt mehrere Faktoren, die im Rahmen einer Abtretungserklärung zu beachten sind:

  • Die Schuldfrage: Sind Sie komplett unschuldig in den Verkehrsunfall verwickelt worden, ist es für Sie durchaus sinnvoll, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. So sparen Sie sich jede Menge Papierkram und müssen nicht in Vorleistung gehen oder lange auf die Rückzahlung warten. Sollte sich jedoch im Nachhinein herausstellen, dass Sie doch eine Teilschuld tragen, sind Sie dennoch verpflichtet, die anfallenden Kosten zu begleichen, denn Sie bleiben der Auftraggeber der Reparatur.
  • Die Unfallkosten: Die Versicherung des Unfallgegners sollte bereits signalisiert haben, dass Sie die Unfallkosten in der exakt bezifferten Höhe übernehmen wird. Ansonsten kann es passieren, dass Sie nach der Behebung des Schadens auf den Reparaturkosten sitzen bleiben.
  • Eine Abtretungserklärung sollte eine freie Entscheidung sein: Wenn Dienstleister wie Abschleppdienst, Werkstätten oder Sachverständige auf eine solche Vereinbarung bestehen, sollten Sie überlegen, ob Sie nicht auf die Dienste eines anderen Anbieters zurückgreifen wollen.

Vor- und Nachteile einer Abtretungserklärung

Bevor Sie sich bei der Schadensregulierung für eine Abtretungserklärung entscheiden, sollten Sie die Vorteile und Nachteile gegeneinander abwägen. So vermeiden Sie unschöne Überraschungen im Nachgang.

VORTEILE

  • Sie müssen kein Geld für das Unfallgutachten oder die Reparatur Ihres Unfallfahrzeugs vorstrecken und es sich hinterher mühsam von der Haftpflichtversicherung zurückholen.
  • Abtretungserklärungen sind für Gutachter und Werkstätten Routine. Für diese Dienstleister ist die Zession praktisch, da sie die Abrechnung dann in Eigenregie vornehmen können und sicher sein können, dass Ihre Leistung durch ein solventes Unternehmen bezahlt wird.

NACHTEILE

  • Bei nicht eindeutiger Schuldfrage ist eine Abtretungserklärung mitunter nicht sinnvoll. Diese kann dann möglicherweise vom Versicherungsunternehmen juristisch angegangen werden.
  • Eine Abtretungserklärung ist auch nur dann angebracht, wenn die Höhe der Reparaturkosten exakt beziffert und vom Versicherer des Unfallgegners bereits anerkannt ist.
Sonderfall Verweigerung

Was ist, wenn die Versicherung trotz Abtretungserklärung nicht zahlt?

In den meisten Fällen lässt die Haftpflichtversicherung eine Abtretungserklärung zu – aber es gibt auch Fälle, in denen die Zahlung verweigert wird. Dann sind Sie wieder selbst in der Verantwortung, Ihre Kosten mit der Versicherung abzurechnen.

Laut eines BGH-Urteils (Aktenzeichen VI ZR 260/10) ist die Weigerung seitens der Versicherung aber nur möglich, wenn die Erklärung nicht konkret genug verfasst wurde. Die Höhe des Unfallschadens muss exakt vermerkt sein. Dies ist beispielsweise nicht der Fall, wenn Sie nach dem Unfall zu Ihrem Autohaus gefahren sind und dort nur einen Kostenvoranschlag haben machen lassen. Dieser ist zu unkonkret – und zusätzlich werden wichtige Schadenspositionen wie Nutzungsausfall oder merkantile Wertminderung nicht beachtet.

Die sichere und vollumfängliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche stellen Sie mit der Beauftragung eines unabhängigen und erfahrenen Kfz-Sachverständigen wie dem Kfz Gutachter Institut Hamburg (info@kfzgutachterhamburg.com) sicher. Oberhalb der Bagatellschadengrenze haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall ein Anrecht, auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers einen Gutachter zur Erstellung eines Schadengutachtens und auch einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Diese helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Grundsätzlich gilt: Je eindeutiger die Schuld und je besser belegt die Sachlage ist, desto weniger Probleme gibt es mit einer Abtretungserklärung.

Was muss in einer Abtretungserklärung zwingend stehen?

Laut BGB darf die Sicherungsabtretung formfrei eingereicht werden. Damit es keine Probleme gibt, sollten aber zumindest diese Angaben notiert werden:

  • Namen und Adressen von Zedent und Zessionar
  • Unfallort, Versicherungsnummer, Schadennummer bzw. Gutachtennummer
  • Die genaue Schadenssumme bzw. Forderungshöhe – bestenfalls laut Schadengutachten
  • Ein Grund für die Abtretung
  • Gegebenenfalls auch noch eine Beschreibung der abgetretenen Forderung, um Missverständnisse zu vermeiden

Fazit

Ob Sie nach einem unverschuldeten Unfall die Regulierung durch eine Abtretungserklärung vereinfachen können, hängt zum einen davon ab, ob die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Zum anderen vereinfacht eine exakte Berechnung des Schadens die Abwicklung der Zahlung. Am besten fahren Sie bei der Schadensabwicklung mit einem Schadengutachten eines unabhängigen und erfahrenen Sachverständigenbüros. Rufen Sie uns am besten gleich an (040 – 60 59 08 54) – wir beraten Sie gerne!

Diese Website nutzt Cookies und Tools von Drittanbietern | Einstellungen Ok

Tracking Codes

Wir nutzen Google Analytics um anonyme Daten zur Benutzung unserer Website durch die User zu erheben.

Google Maps, Facebook & Co

Wir nutzen Drittanbieter-Tools wie Google Maps und Facebook um Ihr Erlebnis mit der Website zu verbessern.